Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche! Diese berechtigten Ansprüche setzt der ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung für betroffene Autokäufer auf Erfolgsbasis durch.
Es wurde zutreffender Weise zugunsten eines Käufers durch
das Gericht entschieden, dass bezüglich eines abgasmanipuliertes Fahrzeuges
auch dann wegen Vorliegens eines Mangels vom Kaufvertrag zurückgetreten werden
kann, wenn der Hersteller eine sog. „Nachbesserungssoftware“ anbietet (was
heißt hier eigentlich Nachbesserung, eigentlich wird der geschuldete Zustand
nachgeholt).
Käufer von Fahrzeugen
mit unzulässiger Abschalteinrichtung wurden durch die Hersteller arglistig
getäuscht.
In dem ausführlichen Hinweisbeschluss hat das
Oberlandesgericht u.a. darauf hingewiesen, dass ein Rücktritt im Hinblick auf
die Mangelhaftigkeit des Fahrzeug zulässig sei und ein Käufer dürfe erwarten,
dass ein Auto die vorgesehene Abgastests ohne eine eigens hierfür
konzipierte Software bestehe.
Interessant ist weiter, dass der Käufer dem Hersteller auch
keine Frist zur Behebung des Mangels setzen muss, da insoweit eine arglistige
Täuschung gemäß § 123 BGB gegeben ist und der Käufer natürlich ein berechtigtes
Interesse daran habe, sich nicht weiter auf Verhandlungen mit dem Hersteller
einlassen zu müssen.
Bemerkenswert ist allerdings die Auffassung des
Oberlandesgerichts auch deshalb, als es auch nicht darauf ankomme, dass das
Kraftfahrtbundesamt, aus welchen Gründen auch immer, die neue Software, welche
den Hersteller im Nachhinein entwickelt habe, freigab.
Diese Freigabe binde in jedem Fall nicht die Zivilgerichte
und diese können, so auch Ausführungen des Oberlandesgerichts, frei entscheiden.
Deshalb entfalle auch die Verpflichtung des Käufers, dem Hersteller eine Frist
zur Beseitigung des Mangels zu setzen. Dies wird eben auf das zuvor erwähnte
arglistige Verhalten des Herstellers zurückgeführt. Das Kraftfahrtbundesamt
ignoriert u.a. auch die Tatsache, dass nach europäischem Recht eine Zulassung
eigentlich nicht gegeben ist, was auch schon ausführlich diskutiert wurde.
Nach alledem lässt
sich doch der zulässige Schluss ziehen, dass die Dieselfahrzeug Besitzer
systematisch hintergangen wurden.
Die Fahrzeugkäufer müssen laut Entscheidung des
Oberlandesgerichts erwarten können, dass ein Auto die vorgesehenen Abgastests
besteht, ohne eine hierfür eigens konzipierte Software installieren zu lassen.
Fazit:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!
Diese berechtigten Ansprüche setzt der von
EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung für betroffene Autokäufer auf Erfolgsbasis durch.
Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst
durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine
Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten.
Ansprüche zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend
zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im
Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es
bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Er hat kein
Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich
einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall
entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene, die ihre Ansprüche ohne eigenes Kostenrisiko
durchführen lassen möchten, können per
E-Mail, Fax, Post oder Telefon kostenlos ausführliche
Informationen anfordern.
EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen