Viele Verbraucher kaufen ein Produkt dessen genauen Preis
Sie nicht kennen aber trotzdem treu und brav
in langjährigen Raten (oft 30 Jahre und mehr) abstottern.
Ob das Produkt zum vereinbarten Zeitpunkt und in welchem
Umfang geliefert wird ist ungewiss. Mit ihren monatlichen Raten zahlen sie in
den ersten 2 bis 3 Jahren (manchmal auch länger) nicht für das erworbene
Produkt, sondern für die Kosten des Lieferanten bei dem sie das Produkt bestellt
haben (Vertreterprovision, Verwaltungskosten usw.) Will der Verbraucher aus
diesem Vertrag nach 2 oder 3 Jahren aussteigen, bekommt er nichts, er hat sein
Geld restlos verloren!
Sie denken, „schön doof“ und so etwas würden Sie ja niemals
unterschreiben. Dann haben Sie keine Kapitallebensversicherung. Denn genau um
dieses Produkt handelt es sich.
Es gibt Anbieter fondsgebundener Lebensversicherungen bei
denen die Kunden aufgrund der hohen Kostenstruktur der Versicherung, von Anfang
an gar keine realistische Chance haben, irgendwelche Erträge mit diesem Produkt
zu erzielen.
Wer aus seinem Lebensversicherungsvertrag aussteigen möchte,
kann als Fördermitglied der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lebensversicherung seine Unterlagen einfach zur
kostenfreien Prüfung durch einen BSZ e.V. Vertrauensanwalt einreichen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich
kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Nachrichten seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V.
sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet
jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V.
nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Verbraucherschutz betrieben wird.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier
in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.02.2019 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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