Dienstag, Februar 12, 2019

Kaum zu glauben, wie Anleger ihr Geld zum Fenster rauswerfen.

Viele Verbraucher kaufen ein Produkt dessen genauen Preis Sie nicht kennen aber trotzdem treu und brav  in langjährigen Raten (oft 30 Jahre und mehr) abstottern.

Ob das Produkt zum vereinbarten Zeitpunkt und in welchem Umfang geliefert wird ist ungewiss. Mit ihren monatlichen Raten zahlen sie in den ersten 2 bis 3 Jahren (manchmal auch länger) nicht für das erworbene Produkt, sondern für die Kosten des Lieferanten bei dem sie das Produkt bestellt haben (Vertreterprovision, Verwaltungskosten usw.) Will der Verbraucher aus diesem Vertrag nach 2 oder 3 Jahren aussteigen, bekommt er nichts, er hat sein Geld restlos verloren!

Sie denken, „schön doof“ und so etwas würden Sie ja niemals unterschreiben. Dann haben Sie keine Kapitallebensversicherung. Denn genau um dieses Produkt handelt es sich.

Es gibt Anbieter fondsgebundener Lebensversicherungen bei denen die Kunden aufgrund der hohen Kostenstruktur der Versicherung, von Anfang an gar keine realistische Chance haben, irgendwelche Erträge mit diesem Produkt zu erzielen.

Wer aus seinem Lebensversicherungsvertrag aussteigen möchte, kann  als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung seine Unterlagen einfach zur kostenfreien Prüfung durch einen BSZ e.V. Vertrauensanwalt einreichen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Verbraucherschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.02.2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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