Durch die wiederholte Warnung der mit dem BSZ e.V.
kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft
vor Lebensversicherungen mit Sitz in Liechtenstein, haben sich
viele Kunden die sich mit hohen
Verlusten konfrontiert sehen an den BSZ e.V. gewandt.
Die Rechtsanwälte und Experten des Prozessfinanzierers empfehlen,
die Verträge zu kündigen und gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen. Denn
Schuld an diesen Verlusten tragen meist die Lebensversicherungen selbst.
Hohe Kosten bedeuten
hohe Verluste für Kunden
Um Kunden von den Lebensversicherungen zu überzeugen, werden
meist die vielen Vorteile des Finanzplatzes Liechtenstein angepriesen: Die
Werbeversprechungen reichen von der Steuerfreiheit des Vermögenszuwachses, über
Konkursprivileg, und das Versicherungsgeheimnis bis hin zu übermäßig hohen
Renditen. Kunden erwarten sich durch die Versprechungen dementsprechende
Rendite und Erträge, über die hohen Kosten werden sie meist nicht in
ausreichendem Maße aufgeklärt.
Verluste waren zu
erwarten
Zahlreiche Anleger erlitten in den letzten Jahren hohe
Verluste. „Den Verantwortlichen der Versicherungen muss dies von Anfang an klar
gewesen sein, denn oft liegt der Grund des Verlustes darin, dass exorbitante
Kosten und Gebühren an die Kunden verrechnet wurden. Verschwiegen wurde und
wird immer noch, dass nach Abzug dieser Kosten realistischerweise gar kein
Ertrag und keine Rendite erwartet werden kann“, erklärt ein Rechtsanwalt der
Prozessfinanzierungsgesellschaft.
Beispielsweise steht ein bestimmter Versicherer nun schon
seit Längerem unter Verdacht, wissentlich untaugliche Anlageprodukte (Anm.
fondsgebundene Rentenversicherungen) an seine Kunden verkauft zu haben. Das
Produkt erweckt den Eindruck, dass neben den monatlichen Raten keine weiteren
Kosten anfallen. Das Gegenteil ist der Fall: Kunden sind zusätzlich mit
Versicherungssteuer, Verwaltungskosten des Fonds und weiteren Gebühren, die bei
Vertragsabschluss nicht offengelegt wurden, konfrontiert. Nach Berechnungen des
Prozessfinanzierers müsste das Anlageprodukt außerordentlich hohe
Jahresrenditen erzielen, damit ein Gewinn erwirtschaftet werden kann. Dies ist
nicht nur aufgrund der momentanen Finanzmarktlage unrealistisch.
Der Rat der Experten:
Jetzt klagen, um die Chancen auf Schadenersatz zu erhöhen
- Sofern
bei Vertragsabschluss keine ordnungsgemäße Aufklärung hinsichtlich der
Risiken und der hohen Kosten stattgefunden hat, müssen Versicherungen
Schadensersatz leisten.
Bereits mehr als 10.000 Geschädigte, die jeweils große
finanzielle Schäden mit ihren fondsgebundenen Lebensversicherungen erlitten
haben, werden durch die Prozessfinanzierungsgesellschaft unter der Leitung eines Rechtsanwalts und
ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Versicherungsvertragsrechts aus einer
auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei vor Gericht erfolgreich
vertreten. Je früher geklagt wird, desto geringer die Wahrscheinlichkeit der
Verjährung und desto größer die Chance auf Erfolg.
Zwischenzeitlich haben diese Rechtsanwälte bei mehreren
Tausend Lebensversicherungsverträgen gegenüber den Versicherern erklärt, dass
der Vertrag wegen Arglist, Irrtum, falschen Renditeversprechungen angefochten
wird. Weiters wurde wegen falscher und mangelhafter Rücktrittsbelehrung der
Rücktritt ausgesprochen und die Verträge hilfsweise gekündigt.
- Wer
Ansprüche aus einem Vertrag durchsetzen möchte, aber kein eigenes
Geld ausgeben will, kann dem BSZ e.V. zur Weiterleitung an den
Prozessfinanzierer und die zuständigen Vertrauensanwälte seine
Unterlagen schicken.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen individuell die
Erfolgsaussichten. Fällt diese Prüfung positiv aus, übernimmt der
Prozessfinanzierer alle Kosten. Das heißt, Gerichts- und Anwaltskosten werden
dann vom Prozessfinanzierer bezahlt. Der Kunde selbst muss keine Zahlungen
leisten.
Eine Durchsicht der Verträge ist für Fördermitglieder der
BSZ e.V. Interessengemeinschaft kostenlos, erst bei erfolgreicher Durchsetzung
der Schadensansprüche geht ein vertraglich vereinbarter Anteil an die
Prozessfinanzierungsgesellschaft.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lebensversicherung / Prozessfinanzierung
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Nachrichten seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V.
sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet
jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V.
nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
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