Freitag, Februar 01, 2019

Kunden verschiedener Liechtensteiner Lebensversicherer sehen sich teilweise mit hohen Verlusten konfrontiert.

Durch die wiederholte Warnung der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft  vor Lebensversicherungen mit Sitz in Liechtenstein, haben sich viele  Kunden die sich mit hohen Verlusten konfrontiert sehen an den BSZ e.V. gewandt.  

Die Rechtsanwälte und Experten des Prozessfinanzierers empfehlen, die Verträge zu kündigen und gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen. Denn Schuld an diesen Verlusten tragen meist die Lebensversicherungen selbst.

Hohe Kosten bedeuten hohe Verluste für Kunden

Um Kunden von den Lebensversicherungen zu überzeugen, werden meist die vielen Vorteile des Finanzplatzes Liechtenstein angepriesen: Die Werbeversprechungen reichen von der Steuerfreiheit des Vermögenszuwachses, über Konkursprivileg, und das Versicherungsgeheimnis bis hin zu übermäßig hohen Renditen. Kunden erwarten sich durch die Versprechungen dementsprechende Rendite und Erträge, über die hohen Kosten werden sie meist nicht in ausreichendem Maße aufgeklärt.

Verluste waren zu erwarten

Zahlreiche Anleger erlitten in den letzten Jahren hohe Verluste. „Den Verantwortlichen der Versicherungen muss dies von Anfang an klar gewesen sein, denn oft liegt der Grund des Verlustes darin, dass exorbitante Kosten und Gebühren an die Kunden verrechnet wurden. Verschwiegen wurde und wird immer noch, dass nach Abzug dieser Kosten realistischerweise gar kein Ertrag und keine Rendite erwartet werden kann“, erklärt ein Rechtsanwalt der Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Beispielsweise steht ein bestimmter Versicherer nun schon seit Längerem unter Verdacht, wissentlich untaugliche Anlageprodukte (Anm. fondsgebundene Rentenversicherungen) an seine Kunden verkauft zu haben. Das Produkt erweckt den Eindruck, dass neben den monatlichen Raten keine weiteren Kosten anfallen. Das Gegenteil ist der Fall: Kunden sind zusätzlich mit Versicherungssteuer, Verwaltungskosten des Fonds und weiteren Gebühren, die bei Vertragsabschluss nicht offengelegt wurden, konfrontiert. Nach Berechnungen des Prozessfinanzierers müsste das Anlageprodukt außerordentlich hohe Jahresrenditen erzielen, damit ein Gewinn erwirtschaftet werden kann. Dies ist nicht nur aufgrund der momentanen Finanzmarktlage unrealistisch.

Der Rat der Experten: Jetzt klagen, um die Chancen auf Schadenersatz zu erhöhen

  • Sofern bei Vertragsabschluss keine ordnungsgemäße Aufklärung hinsichtlich der Risiken und der hohen Kosten stattgefunden hat, müssen Versicherungen Schadensersatz leisten.

Bereits mehr als 10.000 Geschädigte, die jeweils große finanzielle Schäden mit ihren fondsgebundenen Lebensversicherungen erlitten haben, werden durch die Prozessfinanzierungsgesellschaft  unter der Leitung eines Rechtsanwalts und ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Versicherungsvertragsrechts aus einer auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei vor Gericht erfolgreich vertreten. Je früher geklagt wird, desto geringer die Wahrscheinlichkeit der Verjährung und desto größer die Chance auf Erfolg.

Zwischenzeitlich haben diese Rechtsanwälte bei mehreren Tausend Lebensversicherungsverträgen gegenüber den Versicherern erklärt, dass der Vertrag wegen Arglist, Irrtum, falschen Renditeversprechungen angefochten wird. Weiters wurde wegen falscher und mangelhafter Rücktrittsbelehrung der Rücktritt ausgesprochen und die Verträge hilfsweise gekündigt.

  • Wer Ansprüche aus einem Vertrag  durchsetzen möchte, aber kein eigenes Geld ausgeben will, kann dem BSZ e.V. zur Weiterleitung an den Prozessfinanzierer und die zuständigen Vertrauensanwälte  seine Unterlagen schicken.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  prüfen individuell die Erfolgsaussichten. Fällt diese Prüfung positiv aus, übernimmt der Prozessfinanzierer alle Kosten. Das heißt, Gerichts- und Anwaltskosten werden dann vom Prozessfinanzierer bezahlt. Der Kunde selbst muss keine Zahlungen leisten.

Eine Durchsicht der Verträge ist für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  kostenlos, erst bei erfolgreicher Durchsetzung der Schadensansprüche geht ein vertraglich vereinbarter Anteil an die Prozessfinanzierungsgesellschaft.
  
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung / Prozessfinanzierung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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