Landgericht München I spricht Anlegerin der
Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG Schadensersatz
in Höhe von € 47.200,00 nebst Zinsen zu
Landgericht München I hat einer von der hier
berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretenen Anlegerin der Opalenburg
Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG Schadensersatz in Höhe von
€ 47.200,00 nebst Zinsen zugesprochen. Zwischenzeitlich hat die Anlegerin den
gesamten Betrag erhalten.
Das Landgericht München I verurteilte die
Schädigerin (Beklagte zu 3) neben einer weiteren Gesellschaft (Beklagte zu 1)
zum Schadensersatz in Höhe sämtlicher bisher eingezahlter Einlagen. Ferner
wurde auch festgestellt, dass die Anlegerin von etwaigen Einlageverpflichtungen
oder Schäden im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Opalenburg
Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG freizustellen ist.
Das Urteil ist
gegenüber der Schädigerin (Beklagte zu 3) rechtskräftig.
In einem weiteren Urteil des
Landgerichts München I (nicht rechtskräftig) wurde einem von diesen Rechtsanwälten
vertretenen Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co.
SafeInvest KG Schadensersatz zugesprochen.
„Diese beiden Urteile haben Signalwirkung für viele Anleger
der Opalenburg SafeInvest Fonds. Während eine außerordentliche Kündigung
gegenüber der Fondsgesellschaft nur zum Ausscheiden aus der Gesellschaft und
zur Ermittlung eines Auseinandersetzungsguthabens führt, wird der Anleger bei
erfolgreicher Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches grundsätzlich so
gestellt, als hätte er die Beteiligung nicht abgeschlossen. Er hat dann u.a.
Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher von ihm auf die Beteiligung geleisteten
Einzahlungen“, so der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so
übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses.
Die Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Opalenburg
Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG bzw. Opalenburg
Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG, die sich von der
Beteiligung lösen wollen, umgehend durch spezialisierte Rechtsanwälte Rechtsrat
einzuholen.
Die dem BSZ® e.V.
verbundenen Anlegerschutzkanzleien sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und
Börsenrecht spezialisiert.
Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl
Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen
Tätigkeit stehen der präventive Anlegerschutz und Haftungsfragen des
Kapitalmarktes. Viele dieser Kanzleien nehmen eine Spitzenposition
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BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen
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bundesweit solche Erfolge vorweisen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Opalenburg kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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cllb
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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können sich hier in
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Dieser Text gibt den Beitrag vom07.02 .2019 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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