BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei informiert über den Verfahrensablauf nach dem Schweizer
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht („SchKG“)
Auch wenn es in der Presse und im Internet nunmehr relativ
ruhig um das Verfahren „Envion AG & Trado GmbH“ geworden ist, laufen im
Hintergrund beide Verfahren weiter. In den Klageverfahren gegen die Trado GmbH
warten die von der hier berichtenden Kanzlei vertretenen Anleger auf die ersten
Termine zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin und Landgericht
Frankfurt.
Das
Liquidationsverfahren in der Schweiz über die Envion AG ist ebenfalls in
Arbeit.
Die vom Gericht bestellte Hilfsperson, Herr Rechtsanwalt
Pablo Duc, ist derzeit damit beschäftigt, die Vermögenswerte und Struktur der
Envion AG und des dahinter stehenden ICO zu prüfen und zu bewerten.
Vor diesem Hintergrund sollen hier nun die weiteren Schritte
im Verfahren erläutert und kurz skizziert werden:
Mit Eröffnung des Konkursverfahrens in der Schweiz über die
Envion AG wird zunächst die Inventarisierung der Vermögenswerte und Befragung
des Schuldners abgearbeitet.
Sodann erfolgt der Aufruf an die Gläubiger, ihre Forderungen
anzumelden und die Einladung zur Teilnahme an der ersten Gläubigerversammlung
Im Rahmen der Gläubigerversammlung erstattet die von Seiten
des Schweizer Gerichts bestellte Hilfsperson zunächst Bericht. Anschließend
wird der Verwalter bestellt und ein Gläubigerausschuss zur Vertretung der
Rechte der Gläubiger im weiteren Verfahren bestellt.
Im weiteren Verlauf erfolgt dann eine Bewertung der
Ansprüche von Gläubigern, Investoren und Vertragspartnern, sowie die Erstellung
einer entsprechenden Übersicht.
Auf der Gläubigerversammlung werden weitere Verfügungen,
betreffend das Verfahren und über die Verwertung von Vermögenswerten getroffen.
Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt die Ausschüttung des
Liquidationserlöses an die Gläubiger.
Das Verfahren kann sich aufgrund der Vielzahl der Gläubiger
über mehrere Jahre hinziehen.
Erläuterungen zum Verfahren:
Der Ablauf des Konkursverfahrens ist in Art. 197 – 270 des
Schweizer Schulden Vollstreckungs- und Konkursrechts („SchKG“; SR 281.1)
gesetzlich geregelt.
Die Eröffnung des Konkursverfahrens für eine
Aktiengesellschaft kann aus verschiedenen Gründen stattfinden. Im Falle der
Envion AG geschah dies durch Gerichtsentscheidung vom 14. November 2018, da die
Envion AG nicht in der Lage war, einen Auditor zu bestellen und daher unter
einem Organmangel litt.
Beim Gläubigerruf, der voraussichtlich im März 2019 erfolgen
wird, werden die Gläubiger und Investoren der Envion AG aufgefordert, ihre
Ansprüche mit den unter Vorlage entsprechender Beweismitteln geltend zu machen.
Die Frist für die Anmeldung dieser Ansprüche läuft nur einen
Monat.
- Die
hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bereiten daher gemeinsam
mit ihren Schweizer- und weiteren internationalen Partnern bereits jetzt
die entsprechenden Forderungsanmeldungen vor, um eine fristgerechte Forderungsanmeldung
für die von ihnen vertretenen Anleger und ICO-Investoren zu gewährleisten.
In der nach dem Schuldenruf anzuberaumenden, ersten
Gläubigerversammlung wird die Hilfsperson Wenger Plattner Rechtsanwälte
voraussichtlich als Bevollmächtigte für das weitere Verfahren bestimmt.
Die Konkursverwaltung führt dann das Verfahren durch. Sie
ist insbesondere verantwortlich für die Verwertung der Vermögenswerte, die
Erstellung des Forderungsverzeichnisses aller Gläubiger und die Verteilung des
Erlöses an die Gläubiger.
Wichtig auch hier: Nur ordnungs- form- und
fristgerecht angemeldete Forderungen werden bei der Verteilung des
Liquidationserlöses berücksichtigt.
Im Rahmen der ersten Gläubigerversammlung kann zur
Überwachung des Konkursverfahrens ein Gläubigerausschuss gewählt, der die
Arbeit des Verwalters unterstützt und die Interessen der Gläubiger wahren wird.
Sobald alle Vermögenswerte der Envion AG, insbesondere
etwaige weitere ETH und/oder BTC Guthaben sowie mögliche Schadenersatzansprüche
realisiert sind, wird der Liquidationserlös an die Gläubiger nach Abzug der
Kosten für das Liquidationsverfahrens, verteilt. Sofern die gesetzlichen
Anforderungen dafür erfüllt sind, können auch Teilausschüttungen vorgenommen
werden.
Die berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei wird die
Interessen der ICO Investoren und weiteren Gläubiger der Envion AG weiter
vertreten und über die aktuellen Entwicklungen berichten.
Derzeit können noch keine Forderungen im Konkursverfahren
angemeldet werden, da noch auf den Schuldenruf durch das Gericht in der Schweiz
gewartet werden muss.
Dennoch werden die entsprechenden Ansprüche für ICO
Gläubiger und weitere EVN Investoren gerade vorbereitet, damit bei der
Einreichung nach dem Schuldenruf die Monatsfrist auch sicher eingehalten werden
kann.
Die dem BSZ® e.V.
verbundenen Anlegerschutzkanzleien sind auf das Kapitalmarkt-, Bank- und
Börsenrecht spezialisiert.
Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland, Österreich,
Schweiz und Liechtenstein sowohl Privatanleger als auch institutionelle
Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen der präventive
Anlegerschutz und Haftungsfragen des Kapitalmarktes. Viele dieser
Kanzleien nehmen eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen
Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein.
- In
vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des
BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen
für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können
bundesweit solche Erfolge vorweisen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Envion AG kann kostenlos und
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bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
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aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.02 .2019 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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