Samstag, Februar 23, 2019

Weitere gerichtliche Erfolge für Opalenburg - Anleger

Landgericht München I erlässt mehrere Urteile gegen die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG bzw. Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG


Verschiedene Kammern des Landgerichts München I haben in letzter Zeit einige weitere Urteile zugunsten von Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG und Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG erlassen. Diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht stellte in diesen Urteilen jeweils fest, dass die Beteiligung des jeweiligen Anlegers durch außerordentliche Kündigung beendet wurde. Ferner wurde die jeweilige Fondsgesellschaft jeweils dazu verurteilt, das Auseinandersetzungsguthaben des Anlegers zu ermitteln.

„Diese weiteren Urteile haben Signalwirkung für eine Vielzahl von Anlegern der Opalenburg SafeInvest Fonds, die sich von ihrer Beteiligung lösen möchten.

Während eine außerordentliche Kündigung gegenüber der jeweiligen Fondsgesellschaft allerdings nur zum Ausscheiden aus der Gesellschaft und zur Ermittlung des entsprechenden Auseinandersetzungsguthabens führt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen Dritte geltend zu machen. Bei erfolgreicher Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches wird der Anleger grundsätzlich so gestellt, als hätte er seine Beteiligung nicht abgeschlossen. In diesem Fall hat der Anleger dann unter anderem Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher auf die Beteiligung geleisteter Einzahlungen“, so der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Besteht beim Anleger eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Klageverfahrens.

Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest KG bzw. Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG, die sich von der Beteiligung lösen wollen, können sich als Födermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Opalenburg durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Rechtsrat einholen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Opalenburg kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost angefordert werden.


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cllb

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.02.2019 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.






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