Die schlechten Nachrichten reißen für die Gesellschafter des „Fondsdinosauriers“ aus dem Jahr 1995 nicht ab. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, wie sich betroffene Gesellschafter verhalten sollen.
Hintergrund
Da die Gesellschaft das zum Erwerb der Fondsimmobilie im
Jahr 1995 aufgenommene Darlehen nicht mehr bedient, werden nun die einzelnen
Gesellschafter auf der Grundlage ihrer Stellung als GbR-Gesellschafter
persönlich in Anspruch genommen. Entsprechende Anwaltsschreiben sind den
Gesellschaftern schon im Frühjahr ins Haus geflattert. Seither zieht sich die
Angelegenheit in die Länge. Es kann sich aber um eine trügerische Ruhe handeln,
wenn sich die betreffende Bank zum Handeln entschließt und die Anleger
verklagt. Dann entstehen erhebliche weitere Kostenrisiken.
Empfehlung
Gegen die von der finanzierenden Bank erhobenen Forderungen
bestehen erhebliche rechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich der
Berechnung der geltend gemachten Forderungen. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr.
Alexander Schaal rät dazu, sich zeitnah über rechtliche Möglichkeiten und
Risiken zu informieren.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits Anleger
des Imperial Fonds Neue Bundesländer GdbR. Sie bieten den Fördermitgliedern der
BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Imperial Fonds Neue Bundesländer GdbR“ eine kostenlose Ersteinschätzung der
Rechtslage in ihrem Fall an.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Imperial Fonds Neue
Bundesländer GdbR anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Imperial Fonds Neue Bundesländer GdbR kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Alexander Schaal
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.