Anleger der Magellan-Container können weiterhin keine
Auszahlungen aus den Mieteinkünften erwarten. Das teilte der vorläufige
Insolvenzverwalter jetzt mit. Darüber
hinaus herrsche große Unklarheit, ob die Anleger überhaupt eigentumsrechtliche
Aussonderungsansprüche haben. Diese Frage muss wohl gerichtlich geklärt werden.
Eigentlich schien alles ganz klar zu sein als sich die
Anleger an den Container-Investments der Magellan Maritime Services beteiligten.
Sie kauften die Container, beauftragten Magellan mir der Vermietung und
erhielten garantierte Mieteinkünfte und später sollten die Container
zurückverkauft werden. Nach der Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH
scheint inzwischen nicht mehr vieles klar zu sein. Offensichtlich ist noch
nicht einmal geklärt, ob die Anleger überhaupt zu Eigentümern der Container
geworden sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter und auch ein Gutachter kommen
jedenfalls zu dem Schluss, dass die Anleger keinen direkten Anspruch auf die
Mieteinkünfte haben. Diese liegen nach Angaben des Insolvenzverwalters auch
deutlich unter den garantierten Zahlungen, die den Anlegern von der Magellan
Maritime Services zugesichert wurden.
„Für die Anleger wird die Lage immer konfuser und
unübersichtlicher. Es ist jedoch klar, dass sie vorläufig nicht auf
Auszahlungen hoffen dürfen. Mit welcher Quote sie im Insolvenzverfahren rechnen
können, ist ebenfalls noch völlig ungewiss. Angesichts drohender Verluste
können die Anleger ihre rechtlichen Optionen prüfen lassen“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim
Cäsar-Preller.
So könne u.a. geprüft werden, ob Ansprüche auf
Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können z.B. aus einer
fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. So hätten die Anleger über die
Risiken ihres Investments und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko
aufgeklärt werden müssen. Außerdem hätten die Vermittler auch die Plausibilität
des Geschäftsmodells prüfen müssen. „Ebenso kann geprüft werden, ob der
Widerruf der Kaufverträge möglich ist“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Das reguläre Insolvenzverfahren über die Magellan Maritime
Services GmbH wird voraussichtlich Anfang September eröffnet. Dann können die
Anleger auch ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Magellan anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Magellan kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
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Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.08.2016 wieder. Eventuelle
spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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