IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK - Brexit kann negative Auswirkungen auf Immobilienfonds haben.
Die Briten haben gewählt und sich für den Austritt aus der
Europäischen Union entschieden. Der bevorstehende Brexit kann viele
wirtschaftliche Folgen in Großbritannien haben und auch den Immobilienmarkt
treffen. Das kann negative Konsequenzen für geschlossene Immobilienfonds wie
den IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK haben.
„Durch den Brexit könnte die Nachfrage nach Immobilien in
Großbritannien und speziell in den Handelsmetropolen wie London nachlassen, da
viele Unternehmen negative Auswirkungen des Austritts aus der EU befürchten und
ihren Geschäftssitz lieber innerhalb der Union haben möchte. Dadurch könnten
die Mieteinahmen sinken“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.
Das könnte auch der im Oktober 2006 aufgelegte geschlossene
Immobilienfonds IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK zu spüren bekommen. Der
Fonds beteiligte sich indirekt an einem Immobilienensemble, das aus dem UBS
Central London Office Value Added Fund (UBS Clova), dem CBRE UK Property Fund
und dem bereits seit 2013 insolventen IVG/AXA Greater London Fund bestand.
Anleger steuerten bei einer Mindestbeteiligung von 10.000 Britischen Pfund rund
117 Millionen GBP bei. Schon durch die Finanzkrise 2008 geriet der britische
Immobilienmarkt ins Wanken und die erhofften Ausschüttungen konnten nicht
erreicht werden. Durch den bevorstehenden Brexit könnte es zu neuerlichen
Problemen kommen.
Anleger können aber handeln, bevor es zu spät ist. Sie
können prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden
können. Da sich die Anleger seit Oktober 2006 an dem Fonds beteiligen konnten,
könnten aber mögliche Ansprüche schon bald verjähren. Die Verjährung tritt auf
den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft ein.
Rechtsanwalt Kanz: „Die Anleger hätten im Zuge einer
ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken der
Kapitalanlage informiert werden müssen. Denn Investitionen in Immobilien sind
keineswegs so krisenfest wie sie häufig dargestellt wurden. Sinkende
Mieteinnahmen oder erhöhter Sanierungsbedarf können die Wirtschaftlichkeit
eines Immobilienfonds belasten. Für die Anleger wiegt das Totalverlust-Risiko besonders
schwer. Dennoch wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig
verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Dann kann Schadensersatz
geltend gemacht werden.“
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG EuroSelect anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft IVG EuroSelect kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz
cp
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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