Donnerstag, August 18, 2016

IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK: Schadensersatzansprüche rechtzeitig geltend machen

IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK - Brexit kann negative Auswirkungen auf Immobilienfonds haben.


Die Briten haben gewählt und sich für den Austritt aus der Europäischen Union entschieden. Der bevorstehende Brexit kann viele wirtschaftliche Folgen in Großbritannien haben und auch den Immobilienmarkt treffen. Das kann negative Konsequenzen für geschlossene Immobilienfonds wie den IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK haben.

„Durch den Brexit könnte die Nachfrage nach Immobilien in Großbritannien und speziell in den Handelsmetropolen wie London nachlassen, da viele Unternehmen negative Auswirkungen des Austritts aus der EU befürchten und ihren Geschäftssitz lieber innerhalb der Union haben möchte. Dadurch könnten die Mieteinahmen sinken“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Das könnte auch der im Oktober 2006 aufgelegte geschlossene Immobilienfonds IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK zu spüren bekommen. Der Fonds beteiligte sich indirekt an einem Immobilienensemble, das aus dem UBS Central London Office Value Added Fund (UBS Clova), dem CBRE UK Property Fund und dem bereits seit 2013 insolventen IVG/AXA Greater London Fund bestand. Anleger steuerten bei einer Mindestbeteiligung von 10.000 Britischen Pfund rund 117 Millionen GBP bei. Schon durch die Finanzkrise 2008 geriet der britische Immobilienmarkt ins Wanken und die erhofften Ausschüttungen konnten nicht erreicht werden. Durch den bevorstehenden Brexit könnte es zu neuerlichen Problemen kommen.

Anleger können aber handeln, bevor es zu spät ist. Sie können prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Da sich die Anleger seit Oktober 2006 an dem Fonds beteiligen konnten, könnten aber mögliche Ansprüche schon bald verjähren. Die Verjährung tritt auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft ein.

Rechtsanwalt Kanz: „Die Anleger hätten im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen. Denn Investitionen in Immobilien sind keineswegs so krisenfest wie sie häufig dargestellt wurden. Sinkende Mieteinnahmen oder erhöhter Sanierungsbedarf können die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds belasten. Für die Anleger wiegt das Totalverlust-Risiko besonders schwer. Dennoch wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Dann kann Schadensersatz geltend gemacht werden.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG EuroSelect anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG EuroSelect kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz

cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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