„Geld statt Gold – auf diese einfache Formel dürfen Anleger der BWF-Stiftung angesichts der aktuellen Rechtsprechung hoffen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.
Mit tonnenweise Falschgold hatte die BWF-Stiftung rund 6000
Anleger hinters Licht geführt und sie um gut 55 Millionen Euro gebracht haben.
Die Anleger hatten mit ihren Goldanlagen bei der BWF-Stiftung auf ordentliche
Renditen gehofft und platzten aus allen Träumen als bekannt wurde, dass das
Gold der BWF-Stiftung zum überwiegenden Teil nicht echt ist. Inzwischen wird
den mutmaßlichen Verantwortlichen der Prozess gemacht. Rechtanwalt Bernhardt:
„Das mag zwar eine Genugtuung sein, bringt den Anlegern aber nicht ihr Geld
zurück. Allerdings bestehen gute Aussichten, sich das Geld auf dem Klageweg
zurückzuholen.“
Denn Schadensersatzansprüche können sich nicht nur gegen die
Unternehmensverantwortlichen der BWF-Stiftung selbst richten, sondern auch
gegen die Vermittler und Berater, die so Anlageprodukte wie „Gold Standard“
oder „Gold plus“ den nichtsahnenden Anlegern schmackhaft gemacht haben. Denn
verschiedene Gerichte sehen die Vermittler bzw. Berater in der
Schadensersatzpflicht – auch wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Ein
Urteil hat inzwischen aber Rechtskraft erlangt. Wie die Frankfurter Allgemeine
Zeitung berichtet, hat das Landgericht Verden einen Versicherungsmakler, der
die Anlageprodukte der BWF-Stiftung an ein Ehepaar vermittelt hatte,
rechtskräftig zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil er die Eheleute
fehlerhaft beraten habe.
„Die Anleger hätten über die Risiken ihrer Geldanlage
umfassend aufgeklärt werden müssen. Ebenso hätten die Vermittler die
Plausibilität der Finanzprodukte prüfen müssen. Und da hätten ihnen eigentlich
auffallen müssen, dass etwas nicht stimmt“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt. Mit
der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen haben die Anleger gute
Aussichten, sich zumindest einen Teil ihres Geldes zurückzuholen. Zumal sie im
Insolvenzverfahren auf keine hohe Quote hoffen können.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschaft und
Finanz Stiftung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Berliner Wirtschaft und Finanz Stiftung kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cp
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Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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