Gute fünf Jahre nachdem Conti den Schiffsfonds MS Conti Tansanit zur Beteiligung angeboten hat, ist die Schiffsgesellschaft auch schon pleite. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 11. August das vorläufige Insolvenzverfahren über die Conti 178. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Tansanit eröffnet (Az.: 47 IN 66/16).
Mit mindestens 25.000 Euro konnten sich die Anleger an dem
Bulker MS Conti Tansanit beteiligen. Die Hoffnungen auf reichhaltige Renditen
erfüllten sich nicht. Der Schiffsfonds hatte wie viele andere auch mit den
Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu kämpfen. Am Ende ging der
Kampf verloren. Für die Anleger wurde damit traurige Gewissheit, was sich schon
vor einigen Monaten andeutete – die Insolvenz ist eingetreten. Statt Renditen
müssen die Anleger nun finanzielle Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer
Einlage befürchten.
Über viele Jahre war die Handelsschifffahrt von Wachstum
gekennzeichnet. Doch mit dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 war es damit
vorbei. Nun rächte es sich, dass in den florierenden Zeiten Überkapazitäten
aufgebaut worden waren. Denn die Nachfrage brach ein und viele Schiffe lagen
mehr oder weniger beschäftigungslos im Hafen. Das hielt Conti allerdings nicht
davon ab, den Schiffsfonds MS Conti Tansanit zur Beteiligung anzubieten. Rund
16 Millionen Euro wurden dazu bei den Anlegern eingesammelt. „Die Rechnung ging
allerdings nicht auf. Wenn die Anleger jetzt nicht handeln, müssen sie mit
hohen Verlusten rechnen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.
Um den Verlusten entgegenzutreten, können die Anleger ihre
Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Obwohl im Jahr 2011 die
Auswirkungen der Finanzkrise schon längst spürbar waren, wurden Beteiligungen
an Schiffsfonds in den Anlageberatungsgesprächen häufig noch als sichere
Geldanlage oder Baustein zur Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich steckten
schon etliche Fondsgesellschaften in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten
und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. „In den Beratungsgesprächen hätten die
Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Zumal eine
Geldanlage mit Totalverlust-Risiko nur schwerlich zur Altersvorsorge geeignet
sein kann“, so Rechtsanwältin Gaber. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur
völlig zu unzureichend dargestellt, kann Schadensersatz geltend gemacht.
Wurden die Anteile über eine Bank vermittelt, hätte diese
auch ihre Provisionen, sog. Kick-Backs, offenlegen müssen. Wurden diese
verschwiegen, kann das auch Schadensersatzansprüche rechtfertigen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Conti
Tansanit anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Conti Tansanit kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber
cp
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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