Freitag, August 19, 2016

Imperial Fonds Neue Bundesländer GdbR: Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende?

Die schlechten Nachrichten reißen für die Gesellschafter des „Fondsdinosauriers“ aus dem Jahr 1995 nicht ab. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, wie sich betroffene Gesellschafter verhalten sollen.


Hintergrund

Da die Gesellschaft das zum Erwerb der Fondsimmobilie im Jahr 1995 aufgenommene Darlehen nicht mehr bedient, werden nun die einzelnen Gesellschafter auf der Grundlage ihrer Stellung als GbR-Gesellschafter persönlich in Anspruch genommen. Entsprechende Anwaltsschreiben sind den Gesellschaftern schon im Frühjahr ins Haus geflattert. Seither zieht sich die Angelegenheit in die Länge. Es kann sich aber um eine trügerische Ruhe handeln, wenn sich die betreffende Bank zum Handeln entschließt und die Anleger verklagt. Dann entstehen erhebliche weitere Kostenrisiken.

Empfehlung

Gegen die von der finanzierenden Bank erhobenen Forderungen bestehen erhebliche rechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Berechnung der geltend gemachten Forderungen. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Alexander Schaal rät dazu, sich zeitnah über rechtliche Möglichkeiten und Risiken zu informieren.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits Anleger des Imperial Fonds Neue Bundesländer GdbR. Sie bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Imperial Fonds Neue Bundesländer GdbR“  eine kostenlose Ersteinschätzung der Rechtslage in ihrem Fall an.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Imperial Fonds Neue Bundesländer GdbR anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Imperial Fonds Neue Bundesländer GdbR kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Alexander Schaal

vbdrschaa

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

tify'> 

Keine Kommentare: