Die Widerrufsfrist für Immobiliendarlehen, die zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden, ist am 21. Juni 2016 endgültig abgelaufen. Wurden für diese Darlehen Anschlussfinanzierungen abgeschlossen, kann ein Widerruf unter Umständen noch möglich sein.
Ein Beispiel: Ein Verbraucher hat 2003 ein Darlehen zur
Immobilienfinanzierung abgeschlossen. Die Zinsbindung lief 2011 ab und der
Verbraucher hat bei dem gleichen Kreditinstitut das Darlehen verlängert. „Der
Widerruf für das Immobiliendarlehen aus 2003 hätte bis spätestens 21. Juni 2016
erklärt werden müssen. Für den Widerruf der Anschlussfinanzierung in 2011
stellt sich jetzt die Frage, ob ein komplett neuer Kreditvertrag abgeschlossen
wurde oder ob der bestehende Vertrag nur verlängert wurde. Dann wäre es eine
reine Prolongation und kein Widerruf mehr möglich“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. Denn dann gilt der Ursprungsvertrag. Selbst
wenn dieser eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielt, hätte der Widerruf
noch fristgerecht erfolgen müssen.
Anders verhält es sich jedoch, wenn es sich bei dem Darlehen
um eine „echte“ Anschlussfinanzierung handelt. Dann wurde ein eigenständiger
neuer Kredit abgeschlossen, der unabhängig von dem Ursprungsdarlehen zu sehen
ist. „Das ist z.B. häufig dann der Fall, wenn der Verbraucher noch zusätzliches
Kapital aufgenommen hat, etwa weil das Bauvorhaben teurer geworden ist oder
auch wenn der Kreditnehmer gewechselt hat. Das kann der Fall sein, wenn das
Darlehen zunächst nur auf den Namen einer Person lief und später eine weitere
Person hinzukam“, so Rechtsanwalt Kanz. Dann kann der Widerruf noch möglich
sein, sofern dieses „neue“ Darlehen nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde.
Voraussetzung ist, dass die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte
Widerrufsbelehrung verwendet hat. „Das war auch nach 2010 noch oft genug der
Fall. Angesichts der Zinsentwicklung der vergangenen Jahre kann sich auch der
Widerruf bei jüngeren Darlehen durchaus lohnen“, sagt Rechtsanwalt Kanz.
Wurde ein zwischen 2002 und dem 10. Juni 2010 geschlossenes
Immobiliendarlehen fristgerecht widerrufen und der Widerruf von der Bank
abgelehnt, bestehen gute Chancen, den Widerruf dennoch durchzusetzen. Die
Gerichte und nicht zuletzt der BGH haben mit aktuellen Urteilen die Position
des Verbrauchers beim Darlehenswiderrufs erheblich gestärkt. Daher sollten sie
sich von einer Ablehnung durch die Bank nicht entmutigen lassen, sondern ihr
Recht auch durchsetzen. Es geht schließlich um ihr Geld“, sagt Rechtsanwalt
Kanz.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz
cp
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen