Wieder einmal erweisen sich Empfehlungen und Ratschläge von
als vertrauenswürdig angesehenen Bankberatern als leere Versprechungen. Die BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, vertritt Zeichner des
Schifffonds CH2 Portfolia Ship No. 2 GmbH & Co. KG. Der letzte
feststellbare Zweitmarktkurs betrug im Juli 2015 nur noch 7,5 % des
Nennbetrags. Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des desolaten
Verlaufs auch dieser Beteiligung massiv geschädigt. Sie werden sich eher heute
als morgen wünschen, den Fonds wieder los zu sein.
Und in der Tat sind die Aussichten dafür vielversprechend.
Beim Vertrieb dieser Beteiligungen gegenüber einem typischen Anleger dürfte es
sich um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung einer beratenden Bank
handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf seit
Jahren immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der
Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon
wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort
"Rückvergütungen") gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler
hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurde die
Anlage unseren Mandanten unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine
Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der
Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie
konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente
neben verheimlichten Provisionen genutzt werden. Letztlich muss kaum ein
Anleger auf fehlgeschlagenen Fondsanlagen sitzen bleiben.
Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene
Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre
die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben
Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein
für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile
verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert
wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von
Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte
entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den
Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung
erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als
überdurchschnittlich gut bezeichnen. Die Bereitschaft der Kreditwirtschaft,
sich ohne Einleitung eines Rechtsstreits zu einigen, hat spürbar weiter
zugenommen.
Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten
Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:
Senden Sie uns zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt unverbindlich (soweit noch vorhanden) die
schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich
eines Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der
Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls
erhaltene Prospekte, Flyer, etc.). Ferner eine (soweit erinnert) kurze
Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung
zur Zeichnung gegeben hat.
Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die
Beteiligung zeichnete, sollte dem Rechtsanwalt entsprechenden Daten angeben. In
vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Anwälte gern
vorab mit der Versicherung abklären. Die Informationen, welche die Rechtsanwälte
den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen angesichts deren langjährigen
einschlägigen Erfahrungen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung
aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und
Gebühren machen zu können. Die Anwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung
schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf
die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat
erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aufzeigen
können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche
Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.
Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller
Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien-
oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren
Sie uns gern entsprechend, damit Ihnen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte eine konkrete Einschätzung auch dazu geben
können.
Fakten zu der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im
Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 25
Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei
gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen
und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern.
Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche
ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen
Anlegeranwälte".
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CH2 Portfolia
Ship No. 2 GmbH & Co. KG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ CH2 Portfolia Ship No. 2 GmbH & Co. KG
kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder
auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf
jg
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.08.2016 wieder. Eventuelle
spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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