Die Fondsgesellschaft fordert von Anlegern die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, wie sich betroffene Gesellschafter verhalten sollen.
Hintergrund
Wegen des – wieder einmal – „nicht vorhersehbaren“
Markteinbruchs seit August 2015 erzwingen die Gläubiger des Fonds den
Notverkauf des Containerschiffs DS Patriot. Damit soll zwar eine Liquidation des
Fonds ohne Insolvenz erreicht werden. Ihre Einlagen können die Kommanditisten
aber trotzdem abschreiben. Besonders schmerzhaft ist dies für diejenigen
Gesellschafter, die noch im Januar 2016 an der angebotenen Kapitalerhöhung
teilgenommen haben.
Als wäre der Totalverlust nicht schlimm genug, macht die
Fondsgesellschaft nun Ansprüche auf Rückzahlung eines Großteils der zu Anfang
der Beteiligung geflossenen Ausschüttungen geltend. Würde dieser Aufforderung
Folge geleistet, würde sich der bereits entstandene Schaden weiter drastisch
erhöhen.
Empfehlung
Gegen die von der Gesellschaft erhobenen Forderungen
bestehen erhebliche rechtliche Bedenken. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr.
Alexander Schaal erklärt dazu: „Nach meiner festen Überzeugung sind die geltend
gemachten Ansprüche unberechtigt. Es handelt sich weder um „Darlehen“ der
Gesellschaft noch besteht eine wirksam vereinbarte „Innenhaftung“ oder eine
Nachschussverpflichtung der Fondsgesellschafter.“ Anleger sollten deshalb
keinesfalls eine Zahlung leisten, ohne sich über die rechtliche Situation
beraten zu lassen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar verfolgt die
Entwicklung des DS-Rendite-Fonds Nr. 117 schon seit mehreren Jahren. Dabei hat
sie Anleger insbesondere in Schadenersatzprozessen wegen Falschberatung bei
Erwerb des riskanten Fonds erfolgreich vertreten. Sie bietet den Mitgliedern
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ DS-Rendite-Fonds Nr. 117 DS
Patriot Containerschiff eine kostenlose Ersteinschätzung der Rechtslage in ihrem
Fall an.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Schiffsfonds/ DS-Rendite-Fonds
Nr. 117 DS Patriot Containerschiff anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Schiffsfonds/ DS-Rendite-Fonds Nr. 117 DS
Patriot Containerschiff kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar
vb
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Rechtshinweis
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.08.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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