Dienstag, August 16, 2016

DS-Rendite-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff: Fondsgesellschaft bittet zur Kasse

Die Fondsgesellschaft fordert von Anlegern die Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte erklärt, wie sich betroffene Gesellschafter verhalten sollen.


Hintergrund

Wegen des – wieder einmal – „nicht vorhersehbaren“ Markteinbruchs seit August 2015 erzwingen die Gläubiger des Fonds den Notverkauf des Containerschiffs DS Patriot. Damit soll zwar eine Liquidation des Fonds ohne Insolvenz erreicht werden. Ihre Einlagen können die Kommanditisten aber trotzdem abschreiben. Besonders schmerzhaft ist dies für diejenigen Gesellschafter, die noch im Januar 2016 an der angebotenen Kapitalerhöhung teilgenommen haben.

Als wäre der Totalverlust nicht schlimm genug, macht die Fondsgesellschaft nun Ansprüche auf Rückzahlung eines Großteils der zu Anfang der Beteiligung geflossenen Ausschüttungen geltend. Würde dieser Aufforderung Folge geleistet, würde sich der bereits entstandene Schaden weiter drastisch erhöhen.

Empfehlung

Gegen die von der Gesellschaft erhobenen Forderungen bestehen erhebliche rechtliche Bedenken. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Alexander Schaal erklärt dazu: „Nach meiner festen Überzeugung sind die geltend gemachten Ansprüche unberechtigt. Es handelt sich weder um „Darlehen“ der Gesellschaft noch besteht eine wirksam vereinbarte „Innenhaftung“ oder eine Nachschussverpflichtung der Fondsgesellschafter.“ Anleger sollten deshalb keinesfalls eine Zahlung leisten, ohne sich über die rechtliche Situation beraten zu lassen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar verfolgt die Entwicklung des DS-Rendite-Fonds Nr. 117 schon seit mehreren Jahren. Dabei hat sie Anleger insbesondere in Schadenersatzprozessen wegen Falschberatung bei Erwerb des riskanten Fonds erfolgreich vertreten. Sie bietet den Mitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ DS-Rendite-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff eine kostenlose Ersteinschätzung der Rechtslage in ihrem Fall an.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Schiffsfonds/ DS-Rendite-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Schiffsfonds/ DS-Rendite-Fonds Nr. 117 DS Patriot Containerschiff kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar

vb

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.08.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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