Sie muss den Anleger jetzt aus den Verbindlichkeiten aus der
Kommanditbeteiligung an der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co.
Renditefonds 6 KG mit einer Beteiligungssumme von € 70.000,00 freistellen. Das
Urteil ist rechtskräftig.
Ein Bericht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Frau
Rechtsanwältin Maren Beckmann und Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.
Jetzt ist es amtlich. Die Vermittlerin des Fonds SHB
Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG (heute heißt der
Fonds Renditefonds 6 GmbH & Co. KG) muss den geschädigten Anleger aus der
Beteiligung in Nennwert in Höhe von € 70.000,00 freistellen. Das hat das
Landgericht Stuttgart entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Budgetoptimierer GmbH ist verurteilt worden, weil die
klagenden Anleger nachgewiesen haben, das sie auf Anraten des für die GmbH
tätigen Vermittlers Lebensversicherungsverträge und eine betriebliche
Rentenversicherung gekündigt hatten und stattdessen aus dem frei werdenden
Kapital das streitgegenständliche Renditefonds 6-Investment gekauft hatten,
obwohl sie ausschließlich sichere Anlagen zur Altersvorsorge zeichnen wollten.
Da die Beteiligung an der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH
& Co. Renditefonds 6 KG ein Totalverlustrisiko aufwies, durfte diese Anlage
nach Ansicht des Gerichts nicht als praktisch „risikofrei“ und mithin „sichere“
Kapitalanlage für die Altersvorsorge eingeordnet und daher nicht empfohlen
werden.
Als Schadensersatz haben die Kläger inzwischen aufgrund des
rechtskräftigen Urteils ihre Einlagen und ihren Wiederanlageschaden
zurückerhalten. Außerdem muss die Budgetoptimierer GmbH die Anleger aus allen
zukünftigen Verbindlichkeiten des Investments freistellen und die Kosten des
Rechtsstreits zahlen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der
Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren
Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können
alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus
diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB Fonds
anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
gröp
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 26.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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