Freitag, Januar 22, 2016

M/S „Benedict Schulte“ insolvent – Chancen für Anleger?

Der BSZ e. V. berichtet seit Jahren über die bestehende Krise bei Schifffonds. Die nunmehr für den ehemaligen Twinfonds mitgeteilte Insolvenz der M/S „Benedict Schulte“ reiht sich in eine Vielzahl von bereits in der Vergangenheit beantragten Insolvenzverfahren für Schifffonds ein.


In den Jahren 2008 bis 2010 wurde das soeben benannte Schiff als Twinfonds mit dem Schiff M/S „Benjamin Schulte“ vom Emissionshaus Atlantic zur Beteiligung angeboten. Das eingeworbene Eigenkapital betrug ca. EUR 15. Mio. Eines der beiden Schiffe aus dem Fonds hat inzwischen den Eigentümer gewechselt und firmiert nunmehr unter der M/S „Hammonia Pescara“.

Betroffene Gesellschafter und Anleger sollten diese erneute Mitteilung der Insolvenz kritisch sehen und erwägen, ihren Fall zumindest anwaltlich prüfen zu lassen. Nicht selten wurden bei der Vermittlung und Beratung für Schifffondsbeteiligungen nur die positiven Aspekte dargestellt. Zwar mag es auf dem Schifffondsmarkt in diesen Jahren, zumindest im Jahre 2008, noch nicht ganz absehbar gewesen sein, dass sich der Markt für Schiffe vollständig negativ verändern wird. Dennoch waren bereits ab dem Jahre 2007/2008 Hinweise vorhanden, dass sich dieser Markt keinesfalls mehr positiv entwickeln wird und es vielmehr auch zu einem Rücklauf der Aufträge kommen würde.

So berichteten betroffene Gesellschafter/Anleger, dass Schifffondsbeteiligungen teilweise über Werbeschreiben offensiv beworben wurden. Die Berater haben teilweise sogar mitgeteilt, dass die monatlichen Charterraten über denen im Prospekt liegen würden. Es würde von sicheren Ausschüttungen gesprochen. Dass jedoch hingegen einer Schifffondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung mit der vollständigen Übernahme des Risikos, bis hin zu einem Totalverlust, verbunden ist, wurde in der Regel verschwiegen. Immer wurden Schiffsbeteiligungen aufgrund des ehemals boomenden Marktes als ideale Altersvorsorge angeboten. So zumindest in Einzelfällen.

Auch Berater von Banken und Sparkassen haben derartige Beteiligungen positiv beworben. In der Regel wurden Rückvergütungen verschwiegen. Auf die bekannte Rechtsprechung für sogenannte „Kick-Back-Zahlungen“ wird verwiesen.

Betroffene Anleger sollten daher nicht resignieren, da gegebenenfalls auch Prospekthaftungsansprüche gegen verantwortliche in Betracht kommen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der  finanzkräftigen  Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds M/S „Benedict Schulte anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Aw

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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