Freitag, Januar 22, 2016

Leasingfonds: Hanseatisches OLG verurteilt Treuhandkommanditistin

Das OLG Hamburg verurteilt die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH als Rechtsnachfolgerin der Dr. Conrad Treuhand GmbH zum Schadensersatz


Die auf Kapital- und Anlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte hat eine Klägerin erfolgreich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg vertreten. Das Oberlandesgericht Hamburg stellte mit Urteil vom 09.12.2015 fest, dass die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH als Rechtsnachfolgerin der Dr. Conrad Treuhand GmbH für die von Seiten der Beraterin erfolgte fehlerhafte Beratung auf Schadensersatz haftet. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte nach der durchgeführten Beweisaufnahme keinen Zweifel daran, dass dem Anleger, der seine Schadensersatzansprüche an die Klägerin abgetreten hatte, anlässlich seiner ersten Zeichnung der maßgebliche Prospekt nicht rechtzeitig übergeben wurde, dass dieser im Beratungsgespräch nicht über die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen aufgeklärt wurde und dass anlässlich der zweiten Zeichnung eine Relativierung eben dieses Anlagerisikos erfolgte.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Manon Linz, die das Urteil erstritten hat, erklärt: „Das Urteil ist insbesondere deswegen bedeutsam, da das OLG Hamburg bestätigt hat, dass sich die Beklagte als Rechtsnachfolgerin der Treuhandkommanditistin und Altgesellschafterin die mündlichen Aufklärungspflichtverletzungen der Beraterin zurechnen lassen muss. Zudem gelangt das OLG Hamburg in Anwendung der ständigen BGH-Rechtsprechung zu dem zutreffenden Ergebnis, dass selbst wenn im vorliegenden Fall in einem früheren Termin ein Prospekt übergeben worden wäre, von einer fehlerhaften Aufklärung auszugehen ist, da die Beraterin nicht darüber aufgeklärt hat, dass die Gefahr besteht, dass die Ausschüttungen dem Anleger möglicherweise nicht endgültig verbleiben, sondern zurückgezahlt werden müssen.“

Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Zudem ist ein Prospekt nur dann ein geeignetes Mittel zur Aufklärung, wenn er so rechtzeitig vor Zeichnung übergeben wird, dass er vor Zeichnung noch vollständig gelesen werden kann. Auch gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Pflicht des Anlegers, im Nachgang zur Beratung und nach erfolgter Zeichnung die Angaben des Beraters auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. So darf der Berater insbesondere keine im Prospekt enthaltenen Risikoangaben entwerten.

Rechtsfolge der fehlerhaften Aufklärung ist, dass dem Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Aufklärung im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zusteht. Dieser ist darauf gerichtet, ihn so zu stellen, als hätte er die Fondsbeteiligung nie erworben. Im Ergebnis erhält der Anleger das für den Erwerb des Fonds eingesetzte Geld zurück; seit Zeichnung erhaltene Ausschüttungen sind hiervon in Abzug zu bringen; im Gegenzug muss die Beteiligung auf die Treuhänderin übertragen werden.

Vor dem Hintergrund des positiven Urteils des OLG Hamburg empfiehlt es sich für Anleger, die sich ebenfalls fehlerhaft beraten fühlen, den jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt von einem auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Rechtsanwältin Linz erklärt: „Unsere Kanzlei reicht derzeit für eine Vielzahl von Anlegern, die sich treuhänderisch beteiligt haben, Klagen gegen diverse Anspruchsgegner ein. Es können sich insbesondere Schadensersatzansprüche gegenüber Beratern/ Beratungsgesellschaften ergeben, wenn diese die Anleger vor Zeichnung nicht über alle mit der Beteiligung verbundenen Risiken und anlagerelevanten Umstände aufgeklärt haben. Es kommt zudem eine Haftung von Altgesellschaftern und weiteren Prospekt- und Aufklärungsverantwortlichen in Betracht.“

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der  finanzkräftigen  Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Cllblinz

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