Freitag, Januar 22, 2016

Klage der DS-Rendite Fonds Nr. 112 gegen Anleger

DS-Rendite Fonds Nr. 112 Mercury Glory GmbH & Co. Tankschiff KG verklagt Anleger vor dem Landgericht Dortmund auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen.


Die Anleger des Schiffsfonds DS-Rendite Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory GmbH & Co. Tankschiff KG wurden zurzeit von der Gesellschaft vor dem Landgericht Dortmund auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen verklagt. Begründet wird die Klage mit Liquiditätsschwierigkeiten der Fondsgesellschaft. Aus diesem Grund sei es erforderlich, die Ausschüttungen in Höhe von 18 % des nominalen Beteiligungsbetrags zurückzufordern.

Dabei ist sich die DS-Rendite Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory GmbH & Co. Tankschiff KG der Schwierigkeit ihres Begehrs durchaus bewusst. Sie selbst verweist in der Klagebegründung auf die Urteile des Bundesgerichtshofes, die Klagen eines DS-Rendite Fonds auf Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen abgewiesen hatten. Die DS-Rendite Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory GmbH & Co. Tankschiff KG greift daher nun zu einem Kunstgriff und behauptet, dass der Sachverhalt der vorliegenden Klage nicht mit dem der BGH-Urteile vergleichbar seien. 

 „Diese Begründung überzeugt nicht. Denn entscheidend ist, ob in dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag hinreichend deutlich dargelegt ist, dass Anleger Ausschüttungen gegeben falls wieder zurückzahlen müssen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Christian Luber, LL.M., M.A.. „Eine solche Formulierung liegt nach unserer Einschätzung nicht vor. Insbesondere wird nicht deutlich genug auf die Existenz zweier Kapitalkonten der Anleger hingewiesen.“

Betroffenen sollten daher genau prüfen, ob sie die Zahlungsforderungen wirklich anerkennen wollen oder ob nicht als Handlungsalternative die Verteidigung gegen die Zahlungsklage sinnvoller ist. Bei dieser Abwägung sollten sie auch fachanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der  finanzkräftigen  Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds DS-Rendite Fonds Nr. 112 Mercury Glory anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber

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