DS-Rendite Fonds Nr. 112 Mercury Glory GmbH & Co. Tankschiff KG verklagt Anleger vor dem Landgericht Dortmund auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen.
Die Anleger des Schiffsfonds DS-Rendite Fonds Nr. 112 VLCC
Mercury Glory GmbH & Co. Tankschiff KG wurden zurzeit von der Gesellschaft
vor dem Landgericht Dortmund auf Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen
verklagt. Begründet wird die Klage mit Liquiditätsschwierigkeiten der
Fondsgesellschaft. Aus diesem Grund sei es erforderlich, die Ausschüttungen in
Höhe von 18 % des nominalen Beteiligungsbetrags zurückzufordern.
Dabei ist sich die DS-Rendite Fonds Nr. 112 VLCC Mercury
Glory GmbH & Co. Tankschiff KG der Schwierigkeit ihres Begehrs durchaus
bewusst. Sie selbst verweist in der Klagebegründung auf die Urteile des
Bundesgerichtshofes, die Klagen eines DS-Rendite Fonds auf Rückzahlung von
erhaltenen Ausschüttungen abgewiesen hatten. Die DS-Rendite Fonds Nr. 112 VLCC
Mercury Glory GmbH & Co. Tankschiff KG greift daher nun zu einem Kunstgriff
und behauptet, dass der Sachverhalt der vorliegenden Klage nicht mit dem der
BGH-Urteile vergleichbar seien.
„Diese Begründung
überzeugt nicht. Denn entscheidend ist, ob in dem jeweiligen
Gesellschaftsvertrag hinreichend deutlich dargelegt ist, dass Anleger
Ausschüttungen gegeben falls wieder zurückzahlen müssen“, so der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Christian
Luber, LL.M., M.A.. „Eine solche Formulierung liegt nach unserer Einschätzung
nicht vor. Insbesondere wird nicht deutlich genug auf die Existenz zweier
Kapitalkonten der Anleger hingewiesen.“
Betroffenen sollten daher genau prüfen, ob sie die
Zahlungsforderungen wirklich anerkennen wollen oder ob nicht als
Handlungsalternative die Verteidigung gegen die Zahlungsklage sinnvoller ist.
Bei dieser Abwägung sollten sie auch fachanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der
Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen
Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“,
die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon
die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen,
vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der
finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam
mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen
Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus
diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Schiffsfonds DS-Rendite Fonds Nr. 112 Mercury Glory anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Cllblub
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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