Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt Treuhänder und Prospektverantwortliche der MLR Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG und MLR 2 zu Schadensersatz
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 29.
Dezember 2015 den Treuhänder sowie die Prospektverantwortlichen zu
Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte ein Anleger, der aufgrund einer
Anlageberatung Beteiligungen an der MLR Beteiligungsgesellschaft mbh & Co.
KG sowie an der MLR 2 Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG gezeichnet
hatte. Der Mandant der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte machte
nun geltend, von dem Anlageberater fehlerhaft beraten worden zu sein, da er
nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen
wollen. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., prüfte
daraufhin den Emissionsprospekt dahingehend, ob dieser ausreichend auf die
bestehenden Risiken hinwies.
„Hierbei konnte festgestellt werden, dass der
Emissionsprospekt nicht genügend über die Forfaitierungsquote und zusätzliche
Aufgaben der Vertriebsgesellschaft
aufklärte “, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber,
der das Urteil erstritten hat. Die Rechtsanwälte reichten daraufhin Klage beim
Landgericht Nürnberg ein.
In der mündlichen Verhandlung erteilte das Gericht bereits
den vorläufigen rechtlichen Hinweis, dass es von einer Haftung der Beklagten
ausgehe. Gleichwohl verweigerten die Beklagten jegliche gütliche Einigung.
Daraufhin entschied das Landgericht mir Urteil vom 29. Dezember 2015, dass der
Treuhänder sowie die Prospektverantwortlichen dem Mandanten von CLLB auf
Schadensersatz haften, weil der verwendete Emissionsprospekt fehlerhaft ist.
Die Rechtsansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth, wonach
der Emissionsprospekt fehlerhaft ist und somit die Anleger nicht ausreichend
über alle für die Investitionsentscheidung relevanten Tatsachen aufgeklärt
wurden, bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber die insgesamt
eher anlegerfreundliche Rechtsprechung.
Rechtswalt Luber empfiehlt daher betroffenen Anlegern,
fachanwaltlichen Rat einzuholen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte können auf
zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und
Beratungsgesellschaften konnten auch maßgebliche Urteile gegen freie
Anlageberater und Banken erstritten werden.
Dieser Beitrag gibt
den Sachstand und die Rechtslage zum 25.01.2016 wieder. Hiernach eintretende
Änderungen können zu einer anderen Einschätzung führen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus
diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „MLR Beteiligungsgesellschaft mbh & Co.
KG und MLR 2“ anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Cllblub
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
Direkter Link zum Kontaktformular:
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte
zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen