Montag, Januar 25, 2016

MLR mbH & Co. KG: Urteil des Landgerichts Nürnberg

Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt Treuhänder und Prospektverantwortliche der MLR Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG und MLR 2 zu Schadensersatz


Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 29. Dezember 2015 den Treuhänder sowie die Prospektverantwortlichen zu Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte ein Anleger, der aufgrund einer Anlageberatung Beteiligungen an der MLR Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG sowie an der MLR 2 Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG gezeichnet hatte. Der Mandant der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte machte nun geltend, von dem Anlageberater fehlerhaft beraten worden zu sein, da er nach eigener Darstellung nur eine risikolose Kapitalanlage hätte zeichnen wollen. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., prüfte daraufhin den Emissionsprospekt dahingehend, ob dieser ausreichend auf die bestehenden Risiken hinwies.

„Hierbei konnte festgestellt werden, dass der Emissionsprospekt nicht genügend über die Forfaitierungsquote und zusätzliche Aufgaben der  Vertriebsgesellschaft aufklärte “, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, der das Urteil erstritten hat. Die Rechtsanwälte reichten daraufhin Klage beim Landgericht Nürnberg ein.

In der mündlichen Verhandlung erteilte das Gericht bereits den vorläufigen rechtlichen Hinweis, dass es von einer Haftung der Beklagten ausgehe. Gleichwohl verweigerten die Beklagten jegliche gütliche Einigung. Daraufhin entschied das Landgericht mir Urteil vom 29. Dezember 2015, dass der Treuhänder sowie die Prospektverantwortlichen dem Mandanten von CLLB auf Schadensersatz haften, weil der verwendete Emissionsprospekt fehlerhaft ist.

Die Rechtsansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth, wonach der Emissionsprospekt fehlerhaft ist und somit die Anleger nicht ausreichend über alle für die Investitionsentscheidung relevanten Tatsachen aufgeklärt wurden, bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung.

Rechtswalt Luber empfiehlt daher betroffenen Anlegern, fachanwaltlichen Rat einzuholen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte können auf zahlreiche Erfolge bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zurückblicken. Neben vergleichsweisen Einigungen mit Banken und Beratungsgesellschaften konnten auch maßgebliche Urteile gegen freie Anlageberater und Banken erstritten werden.

Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage zum 25.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Einschätzung führen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „MLR Beteiligungsgesellschaft mbh & Co. KG und MLR 2“  anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Cllblub

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber

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