Montag, Januar 25, 2016

GSI-Triebwerkfonds Nr. 2 bis 4/ Was kommt auf die Anleger zu?

Ab dem Jahre 2008 hatte die GSI Fonds GmbH & Co. KG insgesamt drei Triebwerksfonds, hier GSI 2 bis 4 aufgelegt. Der GSI 2 Fonds hatte z.B. 29 Flugzeugtriebwerke von namhaften Herstellern erworben und im Rahmen von Kurzübersichten mitgeteilt, dass diese an vielen marktgängigen Flugzeugtypen, unter Anderem von Airbus und Boeing vermietet seien.


Die prognostizierten Ausschüttungen wurden in den Anfangsjahren 2008 bis 2010 mit 6,5 %, ab dem Jahre 2011 dann steigend bis hin zu 8 % angegeben. Die Anleger sollten von den hohen prognostizierten Ausschüttungen profitieren.

Gleiches hatte man bezüglich des wertstabilen Wachstumsmarktes im Luftverkehr vorhergesagt. Auch wurde damit geworben, mit exklusiven Vertriebs- und Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten. In gleicher Art und Weise wurden auch die Fonds GSI Nr. 3 und 4 beworben. Es sollte sich jeweils um sogenannte „Kurzläufer“ handeln, wobei die Laufzeit die sieben Jahre nicht übersteigen sollte.

Die Fonds entwickelten sich jedoch entgegen der Prognosen und Angaben negativ. So erfolgte die letzte Halbjahresausschüttung für den GSI Nr. 4 im Mai 2014. Die letzte Halbjahresausschüttung für den GSI Nr. 3 erfolgte im Mai 2012. Zwar informierte die jetzige Treuhandgesellschaft, die Cologne Trustmanagement GmbH die Anleger regelmäßig über die Verkaufsaktivitäten. An der schlechten wirtschaftlichen Situation hat sich jedoch offensichtlich bis heute nichts Wesentliches geändert.

Ein betroffener Gesellschafter hat sich zwischenzeitlich an die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei WHP Wegel Hemmerich Partner gewandt und sein Anliegen vorgetragen. Er hatte mitgeteilt, damals von seiner beratenden Bank nur unzureichend über die Risiken dieser Investition aufgeklärt worden zu sein. Einen umfassenden Prospekt habe er nicht erhalten. Die damalige Beratung fand lediglich anhand einiger sogenannter Kurzinformationen/Flyer statt. In dem Flyer für den GSI Nr. 4 wurde z.B. damit geworben, dass durch die Beteiligung an diesem Fonds eine Investitionsmöglichkeit in dem Wachstumsmarkt Luftverkehr bestünde, Triebwerke nachweislich sehr wertstabile Anlagegüter sind und flexibel vermietet und wiederverkauft werden können, sehr günstige Triebwerksportfolios Käufer stattfinden würden, hohe, gutachterlich prognostizierte Wertwachstumschancen bestehen würden und der Fonds z.B. nur eine geplante Laufzeit von ca. sieben Jahren haben würde. Gleiches gilt auch für den GSI Nr. 3 Fonds.

Damals interessierte Anleger durften somit davon ausgehen, dass es sich um eine recht stabile und wertsichere Anlage handelt. So wurde diese auch teils von Banken und Sparkassen vertrieben. Die aktuellen Zweitmarktpreise, d.h. Preise für bestehende und zu veräußernde Anteile zeigen, dass die Beteiligungen kaum noch werthaltig sein dürften. So wurde der letzte Handel für den GSI 3 mit 1,5 % der Beteiligungssumme festgestellt und der letzte Handel für den GSI Nr. 2 mit 11 %. Selbst wenn mithin die angekündigten und geplanten Verkäufe der Triebwerke stattfinden sollten, dürfte feststehen, dass die Anleger Verluste erleiden werden. Erste Anlegerinitiativen haben sich schon gebildet.

Neben den oben benannten klassischen Beratungsfehlern, wie z.B. ein nicht erwähntes Totalverlustrisiko, ein Wiederaufleben der Haftung, eine Rückforderung der Ausschüttungen etc. muss auch die Fondskonstruktion kritisch hinterfragt werden. Die Gesellschafter/Anleger der GSI Triebwerksfonds waren nämlich nicht unmittelbar an der vermietenden Gesellschaft beteiligt, sondern nur mittelbar über eine in England ansässige Gesellschaft.

Auf der Grundlage dieser Entwicklung beabsichtigt der BSZ e. V. die Interessengemeinschaft „GSI Triebwerksfonds Nr. 2 bis 4“ zu gründen.

Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage zum 25.01.2016 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Einschätzung führen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GSI Triebwerksfonds Nr. 2 bis 4“ anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

aw

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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