Ab dem Jahre 2008 hatte die GSI Fonds GmbH & Co. KG insgesamt drei Triebwerksfonds, hier GSI 2 bis 4 aufgelegt. Der GSI 2 Fonds hatte z.B. 29 Flugzeugtriebwerke von namhaften Herstellern erworben und im Rahmen von Kurzübersichten mitgeteilt, dass diese an vielen marktgängigen Flugzeugtypen, unter Anderem von Airbus und Boeing vermietet seien.
Die prognostizierten Ausschüttungen wurden in den
Anfangsjahren 2008 bis 2010 mit 6,5 %, ab dem Jahre 2011 dann steigend bis hin
zu 8 % angegeben. Die Anleger sollten von den hohen prognostizierten
Ausschüttungen profitieren.
Gleiches hatte man bezüglich des wertstabilen
Wachstumsmarktes im Luftverkehr vorhergesagt. Auch wurde damit geworben, mit
exklusiven Vertriebs- und Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten. In gleicher Art
und Weise wurden auch die Fonds GSI Nr. 3 und 4 beworben. Es sollte sich
jeweils um sogenannte „Kurzläufer“ handeln, wobei die Laufzeit die sieben Jahre
nicht übersteigen sollte.
Die Fonds entwickelten sich jedoch entgegen der Prognosen
und Angaben negativ. So erfolgte die letzte Halbjahresausschüttung für den GSI
Nr. 4 im Mai 2014. Die letzte Halbjahresausschüttung für den GSI Nr. 3 erfolgte
im Mai 2012. Zwar informierte die jetzige Treuhandgesellschaft, die Cologne
Trustmanagement GmbH die Anleger regelmäßig über die Verkaufsaktivitäten. An
der schlechten wirtschaftlichen Situation hat sich jedoch offensichtlich bis
heute nichts Wesentliches geändert.
Ein betroffener Gesellschafter hat sich zwischenzeitlich an
die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei WHP Wegel Hemmerich Partner gewandt und sein
Anliegen vorgetragen. Er hatte mitgeteilt, damals von seiner beratenden Bank
nur unzureichend über die Risiken dieser Investition aufgeklärt worden zu sein.
Einen umfassenden Prospekt habe er nicht erhalten. Die damalige Beratung fand lediglich
anhand einiger sogenannter Kurzinformationen/Flyer statt. In dem Flyer für den
GSI Nr. 4 wurde z.B. damit geworben, dass durch die Beteiligung an diesem Fonds
eine Investitionsmöglichkeit in dem Wachstumsmarkt Luftverkehr bestünde,
Triebwerke nachweislich sehr wertstabile Anlagegüter sind und flexibel
vermietet und wiederverkauft werden können, sehr günstige Triebwerksportfolios
Käufer stattfinden würden, hohe, gutachterlich prognostizierte
Wertwachstumschancen bestehen würden und der Fonds z.B. nur eine geplante
Laufzeit von ca. sieben Jahren haben würde. Gleiches gilt auch für den GSI Nr.
3 Fonds.
Damals interessierte Anleger durften somit davon ausgehen,
dass es sich um eine recht stabile und wertsichere Anlage handelt. So wurde
diese auch teils von Banken und Sparkassen vertrieben. Die aktuellen
Zweitmarktpreise, d.h. Preise für bestehende und zu veräußernde Anteile zeigen,
dass die Beteiligungen kaum noch werthaltig sein dürften. So wurde der letzte
Handel für den GSI 3 mit 1,5 % der Beteiligungssumme festgestellt und der
letzte Handel für den GSI Nr. 2 mit 11 %. Selbst wenn mithin die angekündigten
und geplanten Verkäufe der Triebwerke stattfinden sollten, dürfte feststehen,
dass die Anleger Verluste erleiden werden. Erste Anlegerinitiativen haben sich
schon gebildet.
Neben den oben benannten klassischen Beratungsfehlern, wie
z.B. ein nicht erwähntes Totalverlustrisiko, ein Wiederaufleben der Haftung,
eine Rückforderung der Ausschüttungen etc. muss auch die Fondskonstruktion
kritisch hinterfragt werden. Die Gesellschafter/Anleger der GSI Triebwerksfonds
waren nämlich nicht unmittelbar an der vermietenden Gesellschaft beteiligt,
sondern nur mittelbar über eine in England ansässige Gesellschaft.
Auf der Grundlage dieser Entwicklung beabsichtigt der BSZ e.
V. die Interessengemeinschaft „GSI Triebwerksfonds Nr. 2 bis 4“ zu gründen.
Dieser Beitrag gibt
den Sachstand und die Rechtslage zum 25.01.2016 wieder. Hiernach eintretende
Änderungen können zu einer anderen Einschätzung führen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus
diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GSI
Triebwerksfonds Nr. 2 bis 4“ anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
aw
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
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