Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB reicht für Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds Klagen gegen Anlageberater und Treuhänder ein.
Die Kanzlei hat aktuell für eine Vielzahl von Anlegern der
TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds Klagen gegen
Anlageberater und Treuhänder eingereicht. Mit Urteil vom 13.04.2015 hatte das
Landgericht Berlin einer von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB
Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH &
Co. Umweltfonds KG beteiligt hatte, Schadensersatz zugesprochen, da die
betroffene Beratungsgesellschaft die Anlegerin nicht anlegergerecht beraten
hatte.
Nach der
Beweisaufnahme stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass „die
Empfehlung einer unternehmerischen Beteiligung mit Totalverlustrisiko und mit
dem Risiko der Nachschusspflicht bezüglich erhaltenener Ausschüttungen nicht
auf die persönlichen Verhältnisse der Anlegerin zugeschnitten“ war.
Das Landgericht Berlin nahm dabei auf die ständige
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Bezug, wonach bei der vom Anlageberater geschuldeten anlegergerechten Beratung
die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Anlegers berücksichtigt
und das Anlageziel, die Risikobereitschaft und der Wissensstand vorab abgeklärt
werden müssen.
Das Landgericht Berlin kam zu dem Ergebnis, dass die
Geldanlage in erster Linie der Altersvorsorge dienen sollte und dass daher eine
sichere Kapitalanlage hätte empfohlen werden müssen.
Das Gericht verurteilte die Beratungsgesellschaft zur Rückzahlung
der in die Beteiligung investierten Beträge.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, die das Urteil für die
Anlegerin erstritten hatte, rät
betroffenen Anlegern, den jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt von
einem auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen
zu lassen.
Frau Rechtsanwältin Linz erklärt: „Nach Angaben von diversen
unserer TIV-Mandanten liefen Beratungsgespräche nach einem bestimmten
Beratungsmuster ab. So fand in einer Vielzahl von Fällen keine Aufklärung über
das bestehende Totalverlustrisiko, das Fehlen eines Zweitmarkts, die Gefahr
einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen (diese wurden vielfach als feste
Rendite bzw. Gewinne dargestellt) sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände
statt. Zudem wurde die Beteiligung häufig als sichere Investition und als für
die Altersvorsorge geeignet präsentiert.“
Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon
aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung
wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss, während die Bewertung
und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen
Situation des Anlegers vor Zeichnung vertretbar sein muss. Die Grenze einer
anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem
Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine
unternehmerische Beteiligung empfiehlt.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so
übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen
fehlerhafter Anlageberatung.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der
Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen
Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus
diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Cllblinz
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt.
Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen