Freitag, Januar 22, 2016

TIV Trendinvest GmbH & Co.Umweltfonds KG- Anleger klagen

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB reicht für Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds Klagen gegen Anlageberater und Treuhänder ein.


Die Kanzlei hat aktuell für eine Vielzahl von Anlegern der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG sowie der Folgefonds Klagen gegen Anlageberater und Treuhänder eingereicht. Mit Urteil vom 13.04.2015 hatte das Landgericht Berlin einer von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG beteiligt hatte, Schadensersatz zugesprochen, da die betroffene Beratungsgesellschaft die Anlegerin nicht anlegergerecht beraten hatte.

Nach der  Beweisaufnahme stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass „die Empfehlung einer unternehmerischen Beteiligung mit Totalverlustrisiko und mit dem Risiko der Nachschusspflicht bezüglich erhaltenener Ausschüttungen nicht auf die persönlichen Verhältnisse der Anlegerin zugeschnitten“ war.

Das Landgericht Berlin nahm dabei auf die ständige Rechtsprechung des  Bundesgerichtshofs Bezug, wonach bei der vom Anlageberater geschuldeten anlegergerechten Beratung die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Anlegers berücksichtigt und das Anlageziel, die Risikobereitschaft und der Wissensstand vorab abgeklärt werden müssen.

Das Landgericht Berlin kam zu dem Ergebnis, dass die Geldanlage in erster Linie der Altersvorsorge dienen sollte und dass daher eine sichere Kapitalanlage hätte empfohlen werden müssen.

Das Gericht verurteilte die Beratungsgesellschaft zur Rückzahlung der in die Beteiligung investierten Beträge.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, die das Urteil für die Anlegerin erstritten hatte, rät  betroffenen Anlegern, den jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt von einem auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Frau Rechtsanwältin Linz erklärt: „Nach Angaben von diversen unserer TIV-Mandanten liefen Beratungsgespräche nach einem bestimmten Beratungsmuster ab. So fand in einer Vielzahl von Fällen keine Aufklärung über das bestehende Totalverlustrisiko, das Fehlen eines Zweitmarkts, die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen (diese wurden vielfach als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt) sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt. Zudem wurde die Beteiligung häufig als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert.“

Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss, während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers vor Zeichnung vertretbar sein muss. Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine unternehmerische Beteiligung empfiehlt.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der  finanzkräftigen  Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Cllblinz

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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