Dienstag, Januar 26, 2016

SHB Renditefonds 6: Landgericht verurteilt die Budgetoptimierer GmbH.

Sie muss den Anleger jetzt aus den Verbindlichkeiten aus der Kommanditbeteiligung an der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG mit einer Beteiligungssumme von € 70.000,00 freistellen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Bericht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Frau Rechtsanwältin Maren Beckmann und Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.

Jetzt ist es amtlich. Die Vermittlerin des Fonds SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG (heute heißt der Fonds Renditefonds 6 GmbH & Co. KG) muss den geschädigten Anleger aus der Beteiligung in Nennwert in Höhe von € 70.000,00 freistellen. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Budgetoptimierer GmbH ist verurteilt worden, weil die klagenden Anleger nachgewiesen haben, das sie auf Anraten des für die GmbH tätigen Vermittlers Lebensversicherungsverträge und eine betriebliche Rentenversicherung gekündigt hatten und stattdessen aus dem frei werdenden Kapital das streitgegenständliche Renditefonds 6-Investment gekauft hatten, obwohl sie ausschließlich sichere Anlagen zur Altersvorsorge zeichnen wollten.

Da die Beteiligung an der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG ein Totalverlustrisiko aufwies, durfte diese Anlage nach Ansicht des Gerichts nicht als praktisch „risikofrei“ und mithin „sichere“ Kapitalanlage für die Altersvorsorge eingeordnet und daher nicht empfohlen werden.

Als Schadensersatz haben die Kläger inzwischen aufgrund des rechtskräftigen Urteils ihre Einlagen und ihren Wiederanlageschaden zurückerhalten. Außerdem muss die Budgetoptimierer GmbH die Anleger aus allen zukünftigen Verbindlichkeiten des Investments freistellen und die Kosten des Rechtsstreits zahlen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft SHB Fonds anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

gröp

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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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