Mit einer Mindestsumme von 30.000 Euro konnten sich die
Anleger an dem von der Hartmann Reederei aufgelegten Schiffsfonds MS Dessau
beteiligen. Das Geld könnte verloren sein. Das Amtsgericht Delmenhorst hat am 20. Januar
das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Dessau eröffnet
(Az.: 12 IN 18/16).
Seit 2007 konnten sich die Anleger an dem Schiffsfonds MS
Dessau beteiligen. Im Januar 2009 wurde der Massengutfrachter in Fahrt gesetzt.
Für die Anleger verlief die Beteiligung allerdings freudlos. Nach der Eröffnung
des vorläufigen Insolvenzverfahrens müssen die Anleger hohe Verluste bis hin
zum Totalverlust ihrer Einlage befürchten. „Der Schiffsfonds wurde mitten in
die beginnende Krise der Handelsschifffahrt platziert und konnte den
wirtschaftlichen schweren Zeiten offenbar nicht standhalten. Er reiht sich in
eine lange Liste von insolventen Schiffsfonds ein. Die Anleger müssen sich aber
nicht mit den drohenden Verlusten abfinden, sondern können ihre Ansprüche auf
Schadensersatz prüfen lassen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian
Rosenbusch-Bansi.
Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche ist eine fehlerhafte
Anlageberatung. Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die
Anleger umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden
müssen. Da die Anleger unternehmerische Beteiligungen erwerben, werden sie zu
Miteigentümern. Als solche haben sie nicht nur die Aussicht auf Rendite,
sondern tragen auch das unternehmerische Risiko mit. Unterm Strich kann das für
sie den Totalverlust ihrer Einlage bedeuten. „Dennoch wurden die Anleger in den
Beratungsgesprächen über die Risiken oft im Unklaren gelassen. Häufig wurden
die Schiffsfonds sogar als sichere Altersvorsorge beworben, die sie in aller
Regel nicht sind. Bei derartigen Falschberatungen kann Schadensersatz geltend
gemacht werden“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
Die Anleger hätten aber nicht nur über die Risiken
aufgeklärt werden müssen, sondern auch über die sog. Kick-Backs. Gemeint sind
damit die Rückvergütungen der Bank, die sie für die Vermittlung des Fonds
erhält. Rosenbusch-Bansi: „Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
müssen diese Kick-Backs offen gelegt werden. Wurden sie verschwiegen, kann
ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.“
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen
der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus
diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die
BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/
Hartmann Reederei MS Dessau“ anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
cp
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
Direkter Link zum Kontaktformular:
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen