Montag, Januar 25, 2016

MS Dessau im vorläufigen Insolvenzverfahren

Mit einer Mindestsumme von 30.000 Euro konnten sich die Anleger an dem von der Hartmann Reederei aufgelegten Schiffsfonds MS Dessau beteiligen. Das Geld könnte verloren sein.  Das Amtsgericht Delmenhorst hat am 20. Januar das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Dessau eröffnet (Az.: 12 IN 18/16).

Seit 2007 konnten sich die Anleger an dem Schiffsfonds MS Dessau beteiligen. Im Januar 2009 wurde der Massengutfrachter in Fahrt gesetzt. Für die Anleger verlief die Beteiligung allerdings freudlos. Nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens müssen die Anleger hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage befürchten. „Der Schiffsfonds wurde mitten in die beginnende Krise der Handelsschifffahrt platziert und konnte den wirtschaftlichen schweren Zeiten offenbar nicht standhalten. Er reiht sich in eine lange Liste von insolventen Schiffsfonds ein. Die Anleger müssen sich aber nicht mit den drohenden Verlusten abfinden, sondern können ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche ist eine fehlerhafte Anlageberatung. Im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Da die Anleger unternehmerische Beteiligungen erwerben, werden sie zu Miteigentümern. Als solche haben sie nicht nur die Aussicht auf Rendite, sondern tragen auch das unternehmerische Risiko mit. Unterm Strich kann das für sie den Totalverlust ihrer Einlage bedeuten. „Dennoch wurden die Anleger in den Beratungsgesprächen über die Risiken oft im Unklaren gelassen. Häufig wurden die Schiffsfonds sogar als sichere Altersvorsorge beworben, die sie in aller Regel nicht sind. Bei derartigen Falschberatungen kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Anleger hätten aber nicht nur über die Risiken aufgeklärt werden müssen, sondern auch über die sog. Kick-Backs. Gemeint sind damit die Rückvergütungen der Bank, die sie für die Vermittlung des Fonds erhält. Rosenbusch-Bansi: „Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese Kick-Backs offen gelegt werden. Wurden sie verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.“


Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ Hartmann Reederei MS Dessau“ anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

cp

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

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