Für die Anleger der Pro Ventus GmbH wurde es nichts mit dem Werbeslogan „Goldene Zeiten für Silber“. Stattdessen wurde inzwischen das reguläre Insolvenzverfahren über die Pro Ventus GmbH am Amtsgericht Aschaffenburg eröffnet (Az.: 613 IN 356/15). Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.
Die Anleger konnten bei der Pro Ventus GmbH Silbermünzen
erwerben. Mit dem Kaufvertrag verpflichtete sich die Pro Silber GmbH mit Sitz in
der Schweiz, die Silbermünzen nach Ende der Vertragslaufzeit zu einem festen
Preis zurückzukaufen. Dieser Preis könne auch über dem ursprünglichen
Verkaufspreis liegen. Doch schon im Juli gab die Finanzaufsicht BaFin der Pro
Ventus GmbH auf, ihr Einlagegeschäft abzuwickeln, da sie nicht über die
notwendige Erlaubnis dafür verfüge. Verbunden mit der Abwicklung wäre auch die
Rückzahlung der Gelder an die Anleger gewesen. Durch die Insolvenz ist es nicht
dazu gekommen.
Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist, müssen die
Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 14. Dezember 2015
anmelden. „Das sollte auf keinen Fall versäumt werden. Denn nur angemeldete
Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, sagt BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. Mit welcher Quote die Anleger im
Insolvenzverfahren rechnen können, hängt wesentlich von der zur Verfügung
stehenden Insolvenzmasse ab. Nähere Informationen dazu gibt es wahrscheinlich
bei der Gläubigerversammlung am 20. Januar 2016. „Allzu große Hoffnungen
sollten sich die Anleger allerdings nicht machen. Erfahrungsgemäß reicht die
Insolvenzmasse in derartigen Fällen nicht aus, um die Forderungen aller
Gläubiger vollauf zu bedienen. Daher sollten die Anleger auch weitere rechtliche
Schritte prüfen, um nicht auf ihrem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben“,
empfiehlt Rechtsanwalt Kanz.
In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen. Diese können sich u.a. gegen die
Unternehmensverantwortlichen richten. Da sie nicht die notwendige Erlaubnis für
das Einlagengeschäft hatten, können sie wegen Verstoßes gegen das
Kreditwesengesetz auch persönlich in der Haftung stehen. Darüber hinaus können
auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geprüft werden. Diese hätten
in den Beratungsgesprächen umfassend über die Risiken der Geldanlage aufklären
und die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Gold und Silber/ Pro Ventus GmbH.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Cp
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