Im Jahr 2007 legte das Emissionshaus König & Cie. den Schiffsfonds MS Stadt Aachen auf. Jetzt ist die Fondsgesellschaft zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete am 27. November das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 67c IN 457/15).
Für die Anleger, die sich mit einer Mindesteinlage von
15.000 Euro beteiligen konnten, bedeutet die Insolvenz, dass ihnen der
Totalverlust ihres investierten Geldes drohen könnte. "Um das zu
verhindern, können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Der
Schlüssel zum Schadensersatz kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein",
sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.
Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig
als sichere Geldanlage beworben. Die Realität stellte sich jedoch für viele
Schiffsfonds-Anleger anders dar. Im Zuge der Finanzkrise 2008 schlitterten
etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Am Ende stand oft
genug die Insolvenz. Tatsächlich sind Schiffsfonds etlichen Risiken ausgesetzt,
die für die Anleger im Totalverlust ihrer Einlage enden können. "Daher
hätten sie über die Risiken in den Beratungsgesprächen auch umfassend
informiert werden müssen. Das ist aber häufig nicht geschehen. Stattdessen
wurden Schiffsfonds sogar als sichere Altersvorsorge angepriesen. Eine
Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann für die Altersvorsorge aber nur
schwerlich geeignet sein", erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
Ein zweiter Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche können
die Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten
hat, sein. Über diese sog. Kick-Backs müssen die Banken nach der Rechtsprechung
des BGH zwingend aufklären, damit der Anleger auch das Provisionsinteresse der
Bank erkennen kann, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds König & Cie. MS Stadt Aachen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cp
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