Mittwoch, Dezember 02, 2015

Schiffsfonds König & Cie. MS Stadt Aachen insolvent

Im Jahr 2007 legte das Emissionshaus König & Cie. den Schiffsfonds MS Stadt Aachen auf. Jetzt ist die Fondsgesellschaft zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete am 27. November das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 67c IN 457/15).


Für die Anleger, die sich mit einer Mindesteinlage von 15.000 Euro beteiligen konnten, bedeutet die Insolvenz, dass ihnen der Totalverlust ihres investierten Geldes drohen könnte. "Um das zu verhindern, können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Der Schlüssel zum Schadensersatz kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere Geldanlage beworben. Die Realität stellte sich jedoch für viele Schiffsfonds-Anleger anders dar. Im Zuge der Finanzkrise 2008 schlitterten etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Am Ende stand oft genug die Insolvenz. Tatsächlich sind Schiffsfonds etlichen Risiken ausgesetzt, die für die Anleger im Totalverlust ihrer Einlage enden können. "Daher hätten sie über die Risiken in den Beratungsgesprächen auch umfassend informiert werden müssen. Das ist aber häufig nicht geschehen. Stattdessen wurden Schiffsfonds sogar als sichere Altersvorsorge angepriesen. Eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann für die Altersvorsorge aber nur schwerlich geeignet sein", erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Ein zweiter Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche können die Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten hat, sein. Über diese sog. Kick-Backs müssen die Banken nach der Rechtsprechung des BGH zwingend aufklären, damit der Anleger auch das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds König & Cie. MS Stadt Aachen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cp

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