Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in denen Anlageverluste ausgeglichen werden können. Vielen Anlegern ist es einfach nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen werden müssen.
Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige
Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste
erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch
Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat
des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der
Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für
die Bewertung eines Anspruchs.
Falls unmittelbar Verjährung droht, ist es zwingend
erforderlich, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Es muss aber nicht
sofort eine Klage eingereicht werden. Wenn keine Verjährung droht, raten die
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte in vielen Fällen von einer Klageerhebung zunächst
einmal ab, denn es besteht bei einer solchen Klage teilweise ein erhebliches
Kostenrisiko. Außerdem lassen sich, was in der Öffentlichkeit nicht bekannt
ist, viele Fälle außergerichtlich einer vergleichsweisen Lösung zuführen. Auch
hier gilt, dass man natürlich nicht jeden Vergleich annehmen sollte. Aber im
Einzelfall kann dies zu einer wirtschaftlich vernünftigen Lösung führen, welche
die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte stets für ihre Mandanten im Auge haben.
Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden
Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass
Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle
Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle
Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den
Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen.
Der Zusammenschluss von Geschädigten kann im Bereich des
Kapitalanlagerechts sinnvoll sein. Schlecht ist das dann zum einen, wenn
diejenigen, die derartige Zusammenschlüsse organisieren, nicht die Interessen
der Anleger im Sinne haben, sondern finanzielle Interessen, und zum anderen
sich Zusammenschlüsse wegen der zugrunde liegenden (Rechts-) Probleme nicht als
sinnvoll erweisen. Oftmals bieten solche Vereine nur eine Rechtsanwaltskanzlei
als vermeintliche Spezialisten an, die aber teilweise gar nicht über
entsprechende Erfahrung in dem Bereich verfügen. Beim BSZ ist dies anders, hier
gibt es eine größere Anzahl spezialisierter Rechtsanwaltskanzleien, die vom BSZ
für unterschiedliche Bereiche gezielt empfohlen werden.
Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust
erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt
sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie
wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrechtsspezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Anlage
gescheitert was nun?" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen
zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
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