Ein weiterer Schiffsfonds des Emissionshauses König & Cie. ist pleite. Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über den Schiffsfonds König & Cie. MS Stadt Köln eröffnet (Az.: 67c IN 458/15). Die Schwesterschiffe MS Stadt Köln und MS Stadt Aachen fuhren für einen Einnahmepool. Am 27. November 2015 eröffnete das Amtsgericht Hamburg für beide Fondsgesellschaften das vorläufige Insolvenzverfahren. Anleger müssen nun mit hohen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen.
Als das Emissionshaus König & Cie. die Schiffsfonds MS
Stadt Köln und MS Stadt Aachen 2007 auflegte, hofften die Anleger noch auf eine
sichere Kapitalanlage. Denn als solche wurden Schiffsfonds in den
Anlageberatungsgesprächen häufig dargestellt. Wie bei so vielen anderen
Schiffsfonds wurden auch hier die Anleger schnell von der Realität eingeholt.
Die Ausschüttungen hielten den prospektierten Erwartungen nicht stand, die
Finanzkrise 2008 führte auch zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei den
Schiffsfonds. Trotz Sanierungsprogrammen ist nun die Insolvenz eingetreten und
die Anleger müssen mit hohen Verlusten statt einer sicheren Altersvorsorge
rechnen.
Sie haben allerdings auch die Möglichkeit. Ansprüche auf
Schadensersatz geltend zu machen. „Wie schon erwähnt wurden Schiffsfonds in den
Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlage
dargestellt. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch, die
Risiken umfassend darzustellen. Denn die Anleger erwerben mit den Fondsanteilen
in der Regel unternehmerische Beteiligungen und stehen damit auch im Risiko. Das
kann im Totalverlust der Einlage für die Anleger enden. Wurden die Risiken
verschwiegen oder nicht hinreichend erläutert, kann Schadensersatz geltend
gemacht werden“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.
Schadensersatzansprüche können auch entstanden sein, wenn
die Bank ihre Rückvergütungen für die Vermittlung verschwiegen hat. Nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend
offen gelegt werden, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse
der Banken zu erkennen, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln
und prüfen zu lassen und einer von Ihnen
gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt
der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen,
hier der Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ König & Cie. MS Stadt Köln
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cp
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