Mittwoch, Dezember 02, 2015

Rückforderungen der EGI Euro Grundinvest / Drohen jetzt Verluste?

Die Euro Grundinvest Gruppe wurde im Jahr 2010 gegründet. Sie hat nach eigenen Angaben in den Jahren 2011 und 2013 stille unternehmerische Beteiligungen an Immobilienprojekten angeboten und in den Jahren 2013 und 2014 unverbriefte Namensgenussrechte ausgegeben. Nach eigenen Darstellungen sollten die Einnahmen in die gesamte Wertschöpfungskette des Immobiliengeschäfts investiert werden.


Inhaber von Genussrechten haben entweder eine vierteljährliche Zinszahlung erhalten und sollten am Ende der Laufzeit eine zusätzliche Überschussverzinsung ausgezahlt bekommen, oder nur eine endfällige Zahlung aller Zinsen am Ende der Laufzeit erhalten. Die Auszahlungen an die Fondsgesellschafter wurden bislang als Vorabauszahlungen in Form von Zinsen erbracht und stellen damit Einkünfte aus Kapitalvermögen dar.  Der Gesellschaftsvertrag sieht ferner am Ende der Laufzeit eine zusätzliche Gewinnbeteiligung vor.  Zuletzt blieben jedoch planmäßige Zahlungen vollständig aus.

Anleger der Euro Grundinvest Deutschland 15, 18 und 20 GmbH & Co. KG sowie Inhaber von Genussrechten der Euro Grundinvest AG (I und II) wurden kürzlich mit Schreiben vom 18.11.2015 um Rückzahlung von bisher erhaltenen Vorabauszahlungen, beziehungsweise im Falle der Genussrechte, um Rückzahlung der bisher erhaltenen Zinsen gebeten. Zudem hat der Geschäftsführer Sven Donhuysen in besagtem Schreiben einräumen müssen, dass die wirtschaftliche Lage in der Vergangenheit beschönigt wurde und die Situation weitaus schlechter ist als bisher dargestellt. Offenbar wurde unter anderem das eingezahlte Kapital der Anleger zur Begleichung der versprochenen Vorabausschüttung verwendet und damit Gewinn suggeriert, welche nicht vorhanden waren.

Die genauen Umstände sind undurchsichtig. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen scheint ein Kapitalverlust für die betroffenen Anleger nicht ausgeschlossen zu sein. Es ist teils schon von einer drohenden Insolvenz die Rede. Das Rückforderungsverlangen sollte nach Auffassung von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Adrian Wegel ohne eine individuelle Überprüfung des Einzelfalls nicht überstürzt bedient werden.

Es empfiehlt sich mit Bedacht vorzugehen. So sollten Betroffene mehr Informationen und Aufklärung hinsichtlich der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation, dem Wert der vorhandenen Projekte und dem konkreten Verwendungszweck der Rückzahlungen einfordern und die Umstände, insbesondere hinsichtlich der Frage, inwiefern ein Rückzahlungsanspruch überhaupt besteht, von einem Experten im Kapitalanlagerecht auswerten lassen. Das aktuell vorliegende Schreiben vom 18.11.2015 klärt diesbezüglich nicht ausreichend auf.

Sollten im Übrigen im Worst-Case-Szenario, die Sanierungsversuche scheitern und damit eine Insolvenz eintreten, empfiehlt es sich, unter Umständen individuelle Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen sowie deren Vertriebe prüfen zu lassen.

Hinzuweisen ist auch auf den Umstand, dass das Landgericht München zumindest in I. Instanz den Emissionsprospekt der EGI 15 für fehlerhaft erachtet hat, so dass auch auf der Basis von Prospekthaftungsansprüchen Möglichkeiten für betroffene Anleger gesehen werden, einen drohenden Schaden zu kompensieren. Die Geltendmachung dieser Ansprüche ist im Einzelfall vorab aber zu prüfen.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Euro Grundinvest.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
aw

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
http://antwort-erbeten.de/unterstuetzerliste 

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.


Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Keine Kommentare: