Die Euro Grundinvest Gruppe wurde im Jahr 2010 gegründet. Sie hat nach eigenen Angaben in den Jahren 2011 und 2013 stille unternehmerische Beteiligungen an Immobilienprojekten angeboten und in den Jahren 2013 und 2014 unverbriefte Namensgenussrechte ausgegeben. Nach eigenen Darstellungen sollten die Einnahmen in die gesamte Wertschöpfungskette des Immobiliengeschäfts investiert werden.
Inhaber von Genussrechten haben entweder eine vierteljährliche
Zinszahlung erhalten und sollten am Ende der Laufzeit eine zusätzliche
Überschussverzinsung ausgezahlt bekommen, oder nur eine endfällige Zahlung
aller Zinsen am Ende der Laufzeit erhalten. Die Auszahlungen an die
Fondsgesellschafter wurden bislang als Vorabauszahlungen in Form von Zinsen
erbracht und stellen damit Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Der Gesellschaftsvertrag sieht ferner am Ende
der Laufzeit eine zusätzliche Gewinnbeteiligung vor. Zuletzt blieben jedoch planmäßige Zahlungen
vollständig aus.
Anleger der Euro Grundinvest Deutschland 15, 18 und 20 GmbH
& Co. KG sowie Inhaber von Genussrechten der Euro Grundinvest AG (I und II)
wurden kürzlich mit Schreiben vom 18.11.2015 um Rückzahlung von bisher
erhaltenen Vorabauszahlungen, beziehungsweise im Falle der Genussrechte, um
Rückzahlung der bisher erhaltenen Zinsen gebeten. Zudem hat der Geschäftsführer
Sven Donhuysen in besagtem Schreiben einräumen müssen, dass die wirtschaftliche
Lage in der Vergangenheit beschönigt wurde und die Situation weitaus schlechter
ist als bisher dargestellt. Offenbar wurde unter anderem das eingezahlte
Kapital der Anleger zur Begleichung der versprochenen Vorabausschüttung
verwendet und damit Gewinn suggeriert, welche nicht vorhanden waren.
Die genauen Umstände sind undurchsichtig. In Anbetracht der
aktuellen Entwicklungen scheint ein Kapitalverlust für die betroffenen Anleger
nicht ausgeschlossen zu sein. Es ist teils schon von einer drohenden Insolvenz
die Rede. Das Rückforderungsverlangen sollte nach Auffassung von BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Adrian Wegel ohne eine individuelle Überprüfung des
Einzelfalls nicht überstürzt bedient werden.
Es empfiehlt sich mit Bedacht vorzugehen. So sollten
Betroffene mehr Informationen und Aufklärung hinsichtlich der tatsächlichen
wirtschaftlichen Situation, dem Wert der vorhandenen Projekte und dem konkreten
Verwendungszweck der Rückzahlungen einfordern und die Umstände, insbesondere
hinsichtlich der Frage, inwiefern ein Rückzahlungsanspruch überhaupt besteht,
von einem Experten im Kapitalanlagerecht auswerten lassen. Das aktuell
vorliegende Schreiben vom 18.11.2015 klärt diesbezüglich nicht ausreichend auf.
Sollten im Übrigen im Worst-Case-Szenario, die
Sanierungsversuche scheitern und damit eine Insolvenz eintreten, empfiehlt es
sich, unter Umständen individuelle Schadensersatzansprüche gegen die
Verantwortlichen sowie deren Vertriebe prüfen zu lassen.
Hinzuweisen ist auch auf den Umstand, dass das Landgericht
München zumindest in I. Instanz den Emissionsprospekt der EGI 15 für fehlerhaft
erachtet hat, so dass auch auf der Basis von Prospekthaftungsansprüchen
Möglichkeiten für betroffene Anleger gesehen werden, einen drohenden Schaden zu
kompensieren. Die Geltendmachung dieser Ansprüche ist im Einzelfall vorab aber
zu prüfen.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich
immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass
eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Euro Grundinvest.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
aw
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