Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlage auch Personen und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den eigenen Gewinn zu maximieren. Die Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt nimmt ständig zu. Ganze Heerscharen betroffener Anleger, die oft von provisionsgetriebener Beratung getäuscht wurden, sind Opfer dieser katastrophalen Situation. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.
Die einzelnen Kapitalanlageprodukte werden immer komplexer:
Forward-Kredite, kreditfinanzierte Rentensparmodelle mit oder ohne
Einmaleinlage, Lebensversicherungen mit Berufsunfähigkeitsschutz, Genussrechte,
Calls, Puts, Swaps usw. Dabei gilt stets der Grundsatz: Je riskanter die
Kapitalanlage, desto höher der Provisionsgewinn für den Vermittler.
Darüber hinaus versuchen sich die Finanzdienstleister besser
gegen Schadensersatzansprüche aus Beratungsverschulden zu schützen. d.h. indes
leider nicht, dass sich das Beratungsniveau verbessert hat, sondern nur, dass
die Vermittler angehalten werden, die Kunden während des Beratungsgesprächs -
teilweise sehr zweifelhafte - Erklärungen hin bis zu einer Haftungsfreistellung
unterzeichnen zu lassen.
Dieses strukturelle Ungleichgewicht kann der Investor durch
eine auf die Vertretung von Anleger- und Verbraucherinteressen spezialisierte
Kanzlei ausgleichen welche im Idealfall mit einem Initiator von
Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger kooperiert. So
gewährleisten die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften durch die Vielzahl betroffener Anleger und hoch spezialisierter
Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht, dass versteckte Provisionen und Kosten (Hidden
costs), Veruntreuungen und sonstige strafrechtlich relevante Tatbestände zuverlässig
erkannt und offengelegt werden. Die jüngsten Anlageskandale haben gezeigt, dass
hier verschärft Kontrolle gerade auch von Anlegerschutzvereinen und
Anlegerschutzanwälten ausgeübt werden muss. Dies insbesondere deshalb, weil die
staatlichen Aufsichtsorgane hier oft nicht früh genug oder überhaupt nicht
tätig werden.
Für die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht die für
die BSZ e.V. Interessengemeinschaften tätig sind steht die Vertretung
geschädigter Anleger bei unterschiedlichsten Kapitalanlagemodellen im
Vordergrund, wie z.B. bei Aktien, geschlossenen Immobilienfonds, diversen
Zertifikaten, Lebensversicherungsfonds, Hedgefonds, Schiffsfonds,
Schrottimmobilien. Ständige Fortbildung sowie jahrelange Erfahrung garantieren
eine Vertretung auf fachlich höchstem Niveau. Diese Kanzleien bieten seriöse,
zielführende Lösungen, bei denen der Erfolg des Mandanten im Vordergrund steht.
Grundlage für die Tätigkeit der Anlegerschutzanwälte ist der Wille, für ihre Mandanten
auch in anspruchsvollen und komplexen Fällen einen substantiellen Mehrwert für
ihr Geld zu schaffen. Sie sind hoch erfahren und durchsetzungsstark in der
Prozessführung vor Gerichten und haben zahlreiche Verfahren geführt, die zu im
Sinne geschädigter Anleger wegweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
geführt haben. Diese Anlegerschutzanwälte haben in Tausenden Fällen mit einem
streitigen Anlagevolumen von mehreren hundert Millionen Euro erfolgreiche
Ergebnisse erzielt. Diese Ergebnisse sind belegt durch eine Vielzahl von
Gerichtsurteilen, die die Anwälte in den vergangenen Jahren erstritten haben. Viele
Verfahren endeten auch durch Vergleich. Dadurch konnten sich diese
Anwaltskanzleien nicht nur bei Mandanten, sondern auch im Fach- und
Kollegenkreis hohes Renommee erwerben.
Zu der Philosophie der mit dem BSZ e.V. kooperierenden
Anlegerschutzanwälte gehört es, Versicherungsgesellschaften, Banken,
Investmentfonds, etc., grundsätzlich nicht zu vertreten, um keiner
Interessenskollision zum Opfer zu fallen. Durch diese Philosophie, welche
strikt eingehalten wird, ist für die Mandanten gewährleistet, dass die
Anlegerschutzanwälte unter Ausnützung sämtlicher Möglichkeit effizient für ihre
Mandanten vorgehen können.
Mit dem Wissen den Rückhalt einer starken Gemeinschaft
nutzen zu können, bleibt für informierte Anleger das Gebot der Stunde, nach
Alternativen zu suchen, statt weiter an Anlagen festzuhalten, über deren
Schicksal sich außen stehende Marktbeobachter keinen Illusionen hingeben. Die
ertragreichste Möglichkeit eines ,,Ausstiegs" ist die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen insbesondere gegen beratende Kreditinstitute.
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren
Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv
umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte der Sach- und
Rechtslage angemessene Lösungen - sind jedoch auch jederzeit bereit, die
Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Betroffene Kapitalanleger welche die erfreuliche Entwicklung
der Rechtsprechung nutzen wollen können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
"Anlage gescheitert – was nun? "
anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen
zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.12. 2015 wieder.
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Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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