Donnerstag, Dezember 03, 2015

Energy Capital Invest: Erste Klage auf Rückzahlung eingereicht!

Erste Klage auf Rückzahlung vor dem LG Stuttgart eingereicht! Eile ist geboten! Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg hat inzwischen für einen ersten Anleger Klage gegen die Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH vor dem Landgericht Stuttgart eingereicht. Hier wird die Rückzahlung des Anlagebetrages Zug um Zug gegen Rückübertragung der Anleihen geltend gemacht.


Der Kläger hatte die fristlose Kündigung der Anleihen erklärt, nachdem ECI mit Anlegerversammlung vom 08.10.2015 eine Umstrukturierung beschlossen hatte, in der die Änderung der Anleihebedingungen dahin gehend beschlossen wurde, das Anleihekapital und die Anleihezinsen an Erfüllung statt durch Aktien der Deutsche Oel & Gas S.A. auszubezahlen.

Nach Ansicht der BSZ e.V:-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner könnte Anlegern daher im Fall Energy Capital Invest ein Recht zur fristlosen Kündigung zustehen. Dr. Späth & Partner hatten daher in der letzten Zeit für ECI-Anleger bereits fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund ausgesprochen, da die Auszahlung mit Aktien der Deutsche Oel & Gas S.A. eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenssituation für die Anleger bedeuten könnte.

Doch Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine fristlose Kündigung umgehend nach Bekanntwerden der Kündigungsgründe, d.h. binnen weniger Wochen, ausgesprochen werden muss, um nicht das Recht zur fristlosen Kündigung zu verlieren. Da die Versammlung am 08.10.2015 stattfand und vielen Anlegern um den 19. - 20.10. zugestellt wurde, könnte nur noch wenig Zeit für eine fristlose Kündigung bleiben.

Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner verweist in diesem Zusammenhang auch auf ein von der Kanzlei Dr. Späth & Partner erstrittenes, noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, verkündet am 04.09.2015 mit dem Az. 2-23 O 484/13. In diesem Vorbehaltsurteil wurde eine andere Anleiheemittentin, die in dem Fall Anleihen herausgegeben hatte, zur Rückzahlung der in den Anleihen angelegten Gelder verurteilt – Zug um Zug gegen Rückübertragung der dortigen Anleihen.

Auch das OLG Frankfurt am Main hatte in einem noch nicht rechtskräftigen Fall, der nicht von Dr. Späth & Partner erstritten wurde, mit Urteil vom 17.09.2014 mit dem AZ. 4 U 97/14 ebenfalls dem dortigen Anleger ein Recht zur fristlosen Kündigung zugesprochen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und  einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer  von Ihnen gewünschten  BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
drspä

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Keine Kommentare: