Erste Klage auf Rückzahlung vor dem LG Stuttgart eingereicht! Eile ist geboten! Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner mit Sitz in Berlin und Hamburg hat inzwischen für einen ersten Anleger Klage gegen die Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH vor dem Landgericht Stuttgart eingereicht. Hier wird die Rückzahlung des Anlagebetrages Zug um Zug gegen Rückübertragung der Anleihen geltend gemacht.
Der Kläger hatte die fristlose Kündigung der Anleihen
erklärt, nachdem ECI mit Anlegerversammlung vom 08.10.2015 eine
Umstrukturierung beschlossen hatte, in der die Änderung der Anleihebedingungen
dahin gehend beschlossen wurde, das Anleihekapital und die Anleihezinsen an
Erfüllung statt durch Aktien der Deutsche Oel & Gas S.A. auszubezahlen.
Nach Ansicht der BSZ e.V:-Vertrauensanwälte Dr. Späth &
Partner könnte Anlegern daher im Fall Energy Capital Invest ein Recht zur
fristlosen Kündigung zustehen. Dr. Späth & Partner hatten daher in der
letzten Zeit für ECI-Anleger bereits fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund
ausgesprochen, da die Auszahlung mit Aktien der Deutsche Oel & Gas S.A.
eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenssituation für die Anleger
bedeuten könnte.
Doch Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine
fristlose Kündigung umgehend nach Bekanntwerden der Kündigungsgründe, d.h.
binnen weniger Wochen, ausgesprochen werden muss, um nicht das Recht zur
fristlosen Kündigung zu verlieren. Da die Versammlung am 08.10.2015 stattfand
und vielen Anlegern um den 19. - 20.10. zugestellt wurde, könnte nur noch wenig
Zeit für eine fristlose Kündigung bleiben.
Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner
verweist in diesem Zusammenhang auch auf ein von der Kanzlei Dr. Späth &
Partner erstrittenes, noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts
Frankfurt am Main, verkündet am 04.09.2015 mit dem Az. 2-23 O 484/13. In diesem
Vorbehaltsurteil wurde eine andere Anleiheemittentin, die in dem Fall Anleihen
herausgegeben hatte, zur Rückzahlung der in den Anleihen angelegten Gelder
verurteilt – Zug um Zug gegen Rückübertragung der dortigen Anleihen.
Auch das OLG Frankfurt am Main hatte in einem noch nicht
rechtskräftigen Fall, der nicht von Dr. Späth & Partner erstritten wurde,
mit Urteil vom 17.09.2014 mit dem AZ. 4 U 97/14 ebenfalls dem dortigen Anleger
ein Recht zur fristlosen Kündigung zugesprochen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln
und prüfen zu lassen und einer von Ihnen
gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt
der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
drspä
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen