Dienstag, Dezember 08, 2015

Pro Ventus GmbH insolvent: Anleger müssen Forderungen bis 14. Dezember anmelden

Für die Anleger der Pro Ventus GmbH wurde es nichts mit dem Werbeslogan „Goldene Zeiten für Silber“. Stattdessen wurde inzwischen das reguläre Insolvenzverfahren über die Pro Ventus GmbH am Amtsgericht Aschaffenburg eröffnet (Az.: 613 IN 356/15). Anleger müssen finanzielle Verluste befürchten.


Die Anleger konnten bei der Pro Ventus GmbH Silbermünzen erwerben. Mit dem Kaufvertrag verpflichtete sich die Pro Silber GmbH mit Sitz in der Schweiz, die Silbermünzen nach Ende der Vertragslaufzeit zu einem festen Preis zurückzukaufen. Dieser Preis könne auch über dem ursprünglichen Verkaufspreis liegen. Doch schon im Juli gab die Finanzaufsicht BaFin der Pro Ventus GmbH auf, ihr Einlagegeschäft abzuwickeln, da sie nicht über die notwendige Erlaubnis dafür verfüge. Verbunden mit der Abwicklung wäre auch die Rückzahlung der Gelder an die Anleger gewesen. Durch die Insolvenz ist es nicht dazu gekommen.

Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet ist, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 14. Dezember 2015 anmelden. „Das sollte auf keinen Fall versäumt werden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. Mit welcher Quote die Anleger im Insolvenzverfahren rechnen können, hängt wesentlich von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse ab. Nähere Informationen dazu gibt es wahrscheinlich bei der Gläubigerversammlung am 20. Januar 2016. „Allzu große Hoffnungen sollten sich die Anleger allerdings nicht machen. Erfahrungsgemäß reicht die Insolvenzmasse in derartigen Fällen nicht aus, um die Forderungen aller Gläubiger vollauf zu bedienen. Daher sollten die Anleger auch weitere rechtliche Schritte prüfen, um nicht auf ihrem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben“, empfiehlt Rechtsanwalt Kanz.

In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Diese können sich u.a. gegen die Unternehmensverantwortlichen richten. Da sie nicht die notwendige Erlaubnis für das Einlagengeschäft hatten, können sie wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz auch persönlich in der Haftung stehen. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geprüft werden. Diese hätten in den Beratungsgesprächen umfassend über die Risiken der Geldanlage aufklären und die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Gold und Silber/ Pro Ventus GmbH.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz

Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Cp

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