US Chef von VW Michael Horn räumt vor dem US – Kongress ein, dass er bereits im Frühjahr 2014 über mögliche Verstöße gegen Emissionsrichtlinien informiert wurde.
Die im BSZ e.V. Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien
für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal eingebundenen CLLB
Rechtsanwälte (München) vertreten
Anleger in Musterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz
(KapMuG).
Michael Horn, Chef von VW in den USA, wird heute vor dem US
– Kongress erklären, dass er bereits im Frühjahr 2014 darüber unterrichtet
wurde, dass es mögliche Verstöße gegen Emissionsrichtlinien gibt und dass die
Umweltbehörde EPA verschiedene Strafen für derartige Verstöße verhängen kann.
VW war also frühzeitig über die Untersuchungen und die
möglichen Sanktionen der Umweltbehörde EPA informiert, ohne diese Informationen
zu veröffentlichen.
Anleger, die ab dem Frühjahr 2014 Aktien der Volkswagen AG
erworben haben, haben daher unseres Erachtens sehr gute Chancen auf
Schadensersatz. Denn VW hätte die Ermittlungen sowie die möglichen Sanktionen
der EPA veröffentlichen müssen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können
Anleger bei pflichtwidrig unterlassener Veröffentlichung einer
Insiderinformation, welche Schadensersatzansprüche nach § 37 b Abs. 1 Nr. 1
WpHG begründet, den Erwerbsschaden ersetzt verlangen. Also die Rückzahlung des
Erwerbsentgelts Zug um Zug gegen Hingabe der erworbenen Aktien, wenn die Aktien
in Kenntnis der veröffentlichungspflichtigen Tatsache (hier die Ermittlungen
der EPA) nicht erworben worden wären, so Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz Mitglied
im BSZ e.V. Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien für die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft VW Abgasskandal.
CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger in dem bereits von
einzelnen Klägern beantragten Musterverfahren gegen VW. Erforderlich für die
Durchführung des Musterverfahrens sind mindestens 10 gleichgelagerte Fälle, was
im Verfahren Volkswagen AG unschwer erreicht wird.
Der Vorteil des Musterverfahrens nach dem KapMuG liegt
darin, dass Fragen, die für Kläger
gleichgelagert von Relevanz sind, in einem einzelnen Musterprozess von einem
ausgewählten Musterkläger beim Oberlandesgericht geklärt werden. Die ebenfalls
klagenden anderen Anleger müssen entscheidungserhebliche Rechtsfragen daher
nicht in ihrem eigenen Prozess durchstreiten; vielmehr wird ihr Rechtsstreit
gemäß § 8 KapMuG ausgesetzt; die Entscheidung im Musterverfahren hat dann für
alle ausgesetzten Klageverfahren Bindungswirkung.
Alternativ besteht die Möglichkeit für Anleger, Ansprüche im
Musterverfahren lediglich anzumelden. Diese Anmeldung hat verjährungshemmende
Wirkung. Der Nachteil gegenüber einer Klageerhebung liegt in der fehlenden
Bindungswirkung des Musterentscheids.
Die BSZ e.V. Netzwerk VW Abgasskandal Rechtsanwälte von CLLB
vertreten Anleger sowohl in Klageverfahren als auch bei der Anmeldung von
Ansprüchen im Musterverfahren.
Geschädigte Anleger sollten unbedingt von einem auf das Bank- und
Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt ihre möglichen
Schadensersatzansprüche prüfen und sich beraten lassen, wie diese geltend
gemacht werden können.
Wie bleibt man als VW-Aktionär und als VW-Autokäufer über
wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks
VW-Abgasskandal beauftragen?
Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene
und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf
Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch
Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein
Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung
ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber
auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main,
Stuttgart und München.
Der BSZ e.V. bietet allen VW Abgasskandal-Betroffenen an, diese
bis zunächst 31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden
Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen per NewsMail zu informieren.
Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
VW-Abgasskandal.
Direkter Link zur Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung
Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten,
um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene
Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft
VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle
Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen
Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und
Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die
Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.
Cllb
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
+ www.sammelklagen.de
Direkter Link zur
Anmeldung: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung
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