Nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals haben sich zahlreiche VW-Aktionäre, aber auch Kunden von VW an den BSZ e.V. gewandt. Zahlreiche private aber auch institutionelle VW-Aktionäre mussten erhebliche Verluste hinnehmen. Die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „VW Abgasskandal“ wächst sehr schnell und wird täglich stärker.
Fünf kompetente BSZ e.V. Wirtschaftskanzleien vertreten
VW-Aktionäre und VW-Fahrer innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
VW-Abgasskandal gegen Volkswagen.
Nach der Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte muss man die beiden
Geschädigten-Gruppen, Aktionäre und Autofahrer, individuell beraten. Denn die
Aktionäre, die durch den Kursturz viel Geld verloren haben, können aus
kapitalmarkrechtlichen Anspruchsgrundlagen ihre Schäden geltend machen und
Autofahrer, immerhin elf Millionen weltweit, können aus
Informationspflichtverletzungen beim Kauf des Fahrzeugs Schadensersatzansprüche
geltend machen." - Das muss man trennen.
Volkswagen hat durch den Einsatz der inkriminierten Software
Behörden und Käufer betrogen. Um den Absatz der betroffenen Fahrzeuge zu
fördern.
„VW-Aktionäre sollten gute Chancen auf Schadensersatz gegen
VW haben, da VW die Vorwürfe bereits zugegeben hat. Damit hat VW wesentliche
Insiderinformationen pflichtwidrig unterlassen und einen Verstoß gegen das
Wertpapierhandelsgesetz begangen. Auf Schadensersatz können sich diejenigen
Aktionäre Hoffnung machen, die am 20. September noch Inhaber von
VW-Wertpapieren waren und diese nach dem 05. Juni 2008 und bis zum 17.
September 2015 gekauft haben. Der Bemessungszeitraum beginnt mit dem
Zulassungsantrag des VW-Konzerns hinsichtlich des ersten manipulierten Modells
am 06. Juni 2008 in den USA und endet mit der Aufdeckung des Skandals durch die
amerikanischen Umweltbehörden am 18. September 2015.
Da die Volkswagen AG die Manipulationen bereits öffentlich
zugegeben hat, müssen betroffene Aktionäre ihr Recht nur noch einfordern. Die
Konzernführung hat wesentliche Insiderinformationen unterdrückt und damit gegen
das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen. Zum einen liegt ein Verschweigen
von großen Risiken wegen der Abgasmanipulationen über viele Jahre hinweg vor
und zum anderen kommt hinzu, dass die Einleitung der Untersuchungen durch die
amerikanischen Behörden, den Aktionären vorenthalten wurde. Dabei ist gar nicht
so relevant, ob den Managern das Wissen hinsichtlich der Manipulationen
nachgewiesen werden kann. Es reicht bereits, dass zugerechnet werden kann, dass
ihnen bekannt war, dass es ein Problem hinsichtlich der Emissionswerte gab und
diese wesentliche Information nicht veröffentlicht wurde. Dies sind
schadensersatzbegründende Verstöße gegen das WpHG!
Aber auch betroffene VW-Kunden können gegen den Konzern
vorgehen. Als Betroffener kann man seinen Kaufvertrag anfechten und
rückabwickeln lassen, weil über zugesicherte Eigenschaften arglistig getäuscht
wurde oder aber auch Schadensersatz wegen tatsächlich vermindertem Wiederverkaufswert
geltend machen.“ Käufer haben vergleichsweise bis zu EUR 7.000,00 mehr dafür
bezahlt, ein besonders umweltfreundliches Modell zu bekommen. Viele haben sich
gerade in dem Glauben das Auto sei besonders umweltfreundlich zum Kauf
entschieden. Sicher ist zwar, dass man einen Anspruch auf werksseitige
Reparaturen beziehungsweise Nachrüstungen hat, zu bedenken bleibt aber, dass
das Auto trotz Reparatur die zugesicherten Emissionswerte vermutlich nicht
erfüllen wird und damit das Auto schlichtweg weniger wert sein wird. Es dürften
sich auch viele Fälle, insbesondere für betroffene Autokäufer, außergerichtlich
regeln lassen.
Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene
und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf
Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch
Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter
Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung
ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in
nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit
vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.
Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten,
um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene
Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft
VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle
Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen
Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und
Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die
Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.
Betroffene sollten wegen laufender Fristen zeitnah handeln
um nicht einer etwaige Verjährung ihrer möglichen Ansprüche zu unterliegen.
Für die Prüfung Ihrer Ansprüche durch Fachanwälte gibt es
die BSZ e.V. Interessengemeinschaft “VW-Abgasskandal”. Es bestehen gute Gründe
hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Sie können sich auf der Seite www.sammelklagen.de online zur Interessengemeinschaft
VW-Abgasskandal anmelden
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
+ www.sammelklagen.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.10.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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