Montag, Oktober 05, 2015

VW-Aktionäre und VW-Autokäufer formieren sich in der BSZ Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.

Nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals haben sich zahlreiche VW-Aktionäre, aber auch Kunden von VW an den BSZ e.V. gewandt. Zahlreiche private aber auch institutionelle VW-Aktionäre mussten erhebliche Verluste hinnehmen. Die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „VW Abgasskandal“ wächst sehr schnell und wird täglich stärker.


Fünf kompetente BSZ e.V. Wirtschaftskanzleien vertreten VW-Aktionäre und VW-Fahrer innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal  gegen Volkswagen.  Nach der Einschätzung der BSZ e.V.  Anlegerschutzanwälte muss man die beiden Geschädigten-Gruppen, Aktionäre und Autofahrer, individuell beraten. Denn die Aktionäre, die durch den Kursturz viel Geld verloren haben, können aus kapitalmarkrechtlichen Anspruchsgrundlagen ihre Schäden geltend machen und Autofahrer, immerhin elf Millionen weltweit, können aus Informationspflichtverletzungen beim Kauf des Fahrzeugs Schadensersatzansprüche geltend machen." - Das muss man trennen.

Volkswagen hat durch den Einsatz der inkriminierten Software Behörden und Käufer betrogen. Um den Absatz der betroffenen Fahrzeuge zu fördern.

„VW-Aktionäre sollten gute Chancen auf Schadensersatz gegen VW haben, da VW die Vorwürfe bereits zugegeben hat. Damit hat VW wesentliche Insiderinformationen pflichtwidrig unterlassen und einen Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz begangen. Auf Schadensersatz können sich diejenigen Aktionäre Hoffnung machen, die am 20. September noch Inhaber von VW-Wertpapieren waren und diese nach dem 05. Juni 2008 und bis zum 17. September 2015 gekauft haben. Der Bemessungszeitraum beginnt mit dem Zulassungsantrag des VW-Konzerns hinsichtlich des ersten manipulierten Modells am 06. Juni 2008 in den USA und endet mit der Aufdeckung des Skandals durch die amerikanischen Umweltbehörden am 18. September 2015.

Da die Volkswagen AG die Manipulationen bereits öffentlich zugegeben hat, müssen betroffene Aktionäre ihr Recht nur noch einfordern. Die Konzernführung hat wesentliche Insiderinformationen unterdrückt und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen. Zum einen liegt ein Verschweigen von großen Risiken wegen der Abgasmanipulationen über viele Jahre hinweg vor und zum anderen kommt hinzu, dass die Einleitung der Untersuchungen durch die amerikanischen Behörden, den Aktionären vorenthalten wurde. Dabei ist gar nicht so relevant, ob den Managern das Wissen hinsichtlich der Manipulationen nachgewiesen werden kann. Es reicht bereits, dass zugerechnet werden kann, dass ihnen bekannt war, dass es ein Problem hinsichtlich der Emissionswerte gab und diese wesentliche Information nicht veröffentlicht wurde. Dies sind schadensersatzbegründende Verstöße gegen das WpHG!

Aber auch betroffene VW-Kunden können gegen den Konzern vorgehen. Als Betroffener kann man seinen Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln lassen, weil über zugesicherte Eigenschaften arglistig getäuscht wurde oder aber auch Schadensersatz wegen tatsächlich vermindertem Wiederverkaufswert geltend machen.“ Käufer haben vergleichsweise bis zu EUR 7.000,00 mehr dafür bezahlt, ein besonders umweltfreundliches Modell zu bekommen. Viele haben sich gerade in dem Glauben das Auto sei besonders umweltfreundlich zum Kauf entschieden. Sicher ist zwar, dass man einen Anspruch auf werksseitige Reparaturen beziehungsweise Nachrüstungen hat, zu bedenken bleibt aber, dass das Auto trotz Reparatur die zugesicherten Emissionswerte vermutlich nicht erfüllen wird und damit das Auto schlichtweg weniger wert sein wird. Es dürften sich auch viele Fälle, insbesondere für betroffene Autokäufer, außergerichtlich regeln lassen.

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V.  Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten, um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.

Betroffene sollten wegen laufender Fristen zeitnah handeln um nicht einer etwaige Verjährung ihrer möglichen Ansprüche zu unterliegen.

Für die Prüfung Ihrer Ansprüche durch Fachanwälte gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft “VW-Abgasskandal”. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Sie können sich auf der Seite www.sammelklagen.de   online zur Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anmelden


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Bildquelle: © R. B. / pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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