Montag, Oktober 05, 2015

BGH hat oft zu Fehlern in Immobiliendarlehen entschieden - Kunden sollten dies nutzen!

Bundesgerichtshof: Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen teilweise fehlerhaft und ungültig. Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Fällen Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen für fehlerhaft und damit ungültig befunden. Sie entsprechen nach Ansicht des höchsten deutschen Zivilgerichts nicht den gesetzlichen Anforderungen.


So werden insbesondere Verstöße gegen das Deutlichkeitsgebot bemängelt, aber auch in der Darstellung der Widerrufsbelehrung.

Seit dem 1. 11. 2002 sind Kreditinstitute verpflichtet Kreditkunden bei Abschluss von Kreditverträgen umfassend über ihre Widerrufsrechte zu informieren. Das muss schriftlich in einer Widerrufsbelehrung am Ende des Kreditvertrages zu  erfolgen. Der Gesetzgeber hatte, um einen einheitlichen Standard herbeizuführen, ein Muster für die Belehrungstexte entworfen, die Anlage II zur sogenannten BGB-Info-Verordnung. Kreditinstitute sollten sich idealerweise an dieses Muster für die Widerrufsbelehrung halten, um dem Schutz des Verbrauchers bestmöglich nachzukommen.

Rechtsabteilungen von Banken, Sparkassen und Volksbanken  in der gesamten Bundesrepublik erstellten aber lieber ihre eigenen Belehrungstexte und wichen in zahlreichen Punkten von den Vorgaben des Gesetzgebers ab. Oft wurden in der Folge Unklarheiten sowie Undeutlichkeiten von Gerichten bemängelt. Viele Rechtsstreite sind bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) getragen worden. Bei vielen Gerichten sind immer noch tausende von Klagen anhängig. Der BGH  entschied in vielen Fällen bereits auf Ungültigkeit von Belehrungstexten.

Erfreuliche Folge für Verbraucher: Ist eine Widerrufsbelehrung ungültig, dann hat auch die in dieser Belehrung enthaltene 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Es kann damit noch zum heutigen Tag widerrufen werden. Das nennt man das ewige Widerrufsrecht.

Da sich Zinsen aktuell auf einem niedrigen Niveau - um oder unter 2 % p.a. - bewegen, bietet sich vielen Verbrauchern ein Neuabschluss eines Immobilienkreditvertrages zu attraktiveren Konditionen an.

Kreditkunden, die Fehler in ihren Belehrungstexten vermuten, sollten ihre Unterlagen vom Fachanwalt prüfen lassen. Nicht jede Ungenauigkeit und Unklarheit in den Texten führt automatisch zur Ungültigkeit der gesamten Belehrung und damit zur Widerrufbarkeit des Darlehens. Erfolgsaussichten für einen Widerruf bleiben im Einzelfall zu prüfen.

Zur Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung  beizutreten. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen / Vorfälligkeitsentschädigung / Umschuldung  ist die  Erstberatung kostenlos.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                  
 
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Steff

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