Montag, Oktober 05, 2015

Widerrufsjoker einsetzen - so klappt es!

Widerruf eines Kreditvertrags – so können Sie einen Darlehensvertrag widerrufen! Sichern Sie sich eine neue günstige Immobilienfinanzierung - Widerrufsjoker! Kreditkunden, die vor einigen Jahren eine Immobilie finanziert haben sehen jetzt wie sehr die Zinsen seit dem gesunken sind! Sie werden versuchen, ihren Kredit zu neuen Konditionen umzuschulden. Da haben Banken was dagegen. Da sie nichts zu verschenken haben, fordern Sie in solchen Fällen hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Die Kündigung des Darlehensvertrags ist damit wirtschaftlich oft keine Lösung.


Widerrufsjoker als Trumpf im Finanzierungsspiel

Statt einer Kündigung sollte daher ein Widerruf des Darlehens - Einsatz des Widerrufsjokers - erfolgen. Ein solcher Widerruf ist zwar eigentlich nur innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsschluss möglich; das gilt aber nur dann, wenn die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag korrekt ist.

Genau das ist bei den vielen Kreditverträgen seit dem Jahr 2002 nicht der Fall. Bis zum BGH hat die Rechtsprechung die von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen inzwischen als unzulässig verworfen. Die betroffenen Immobilienfinanzierungen können daher auch noch Jahre später vom Schuldner widerrufen werden (sog. Widerrufsjoker).

Betroffen sind sowohl Finanzierungen der privaten Banken wie z.B. der Deutschen Bank oder Commerzbank aber auch der Sparkassen wie der HASPA oder der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Spezialisierte Kanzleien im Immobilienrecht und Finanzierungsrecht haben bereits tausende von Darlehen überprüft und in den meisten Fällen Ansatzpunkte gefunden, um für ihre Mandanten eine günstigere Finanzierung auszuhandeln oder gerichtlich durchzusetzen.

So kommt man mit Anwalt zum Widerruf und zum günstigen Immobilienkredit

Darlehensnehmer mit einer Baufinanzierung bzw. einem Immobiliendarlehen steht damit in den meisten Fällen der Weg frei zu einer deutlich günstigeren Finanzierung. Dafür sollten sie zunächst einmal ihren konkreten Kreditvertrag von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Gibt es bei der Widerrufsbelehrung relevante Abweichungen zu den amtlichen Mustern, kann man – nachdem eine Anschlussfinanzierung – abgeschlossen wurde, den Widerruf erklären und mit einem Fachanwalt die eigenen Ansprüche durchsetzen. Alternativ bzw. zusätzlich kann die Sach- und Rechtslage dafür genutzt werden, mit der eigenen Bank über neue Konditionen zu verhandeln.

Die Kreditinstitute verfahren dabei nicht einheitlich. Jede Bank verfolgt hier ihre eigene Vorgehensweise. Außerdem sind die Erfolgsaussichten nicht bei allen Abweichungen in der Widerrufsbelehrung gleich.

Wer Rechtsschutzversichert ist, sollte sich – gegebenenfalls mit dem Rechtsanwalt – um eine Deckungszusage für eine etwaige Auseinandersetzung mit der Bank bemühen. Dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko für eine Auseinandersetzung bezüglich des Widerrufs. Ohne Rechtsschutzversicherung sollte gemeinsam mit einem Anwalt des Vertrauens eine Entscheidung auf der Grundlage des zu erwartenden Kostenrisikos, der Zinsersparnis im Falle eines Obsiegens und natürlich den Erfolgsaussichten aufgrund der Rechtslage getroffen werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die  Erstberatung kostenlos.

Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum Thema Widerrufsbelehrungen bei Darlehens- und Kreditverträgen bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                               

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Bildquelle: © KulleKalle / pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Steff

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