Wie der BSZ e.V. Anfang der Woche berichtete, haben
Verbraucher aber auch insbesondere Aktionäre berechtigte Aussicht auf Ansprüche
gegen Volkswagen. Nachdem vor zwei Wochen bereits in den USA, kurz nach
Bekanntwerden Klageeingänge verzeichnet wurden, ist nunmehr am gestrigen
Donnerstag, den 01.10.2015 auch die erste Schadensersatzklage gegen VW in
Deutschland am Landgericht Braunschweig eingereicht worden, weiß Rechtsanwalt
Dadkhah von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei WHP Wegel Hemmerich und Partner
zu berichten.
Der Klageantrag in diesem ersten Fall lautet auf EUR
20.000,00 Schadensersatz und wird mit den vorliegenden Kursverlusten begründet.
Diese lägen bei etwa EUR 60,00 pro Aktie für den relevanten Zeitraum.
Berechnungsgrundlage hierfür ist die Differenz der jeweiligen Höchstkurse vom
18.09.2015 zu den jeweiligen Tiefstkursen am 21.09.2015.
Laut RA Dadkhah können sich diejenigen Aktionäre Hoffnung
auf Schadensersatz machen, die am 20. September noch Inhaber von
VW-Wertpapieren waren und diese nach dem 05. Juni 2008 und bis zum 17. September
2015 gekauft haben. Der Bemessungszeitraum beginne mit dem Zulassungsantrag des
VW-Konzerns hinsichtlich des ersten manipulierten Modells am 06. Juni 2008 in
den USA und ende mit der Aufdeckung des Skandals durch die amerikanischen
Umweltbehörden am 18. September 2015.
RA Dadkhah ist überzeugt: „Da die Volkswagen AG die
Manipulationen bereits öffentlich zugegeben hat, müssen betroffene Aktionäre
ihr Recht nur noch einfordern“. Die Konzernführung habe wesentliche
Insiderinformationen unterdrückt und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz
(WpHG) verstoßen. Zum einen läge ein Verschweigen von großen Risiken wegen der
Abgasmanipulationen über viele Jahre hinweg vor und zum anderen käme hinzu,
dass die Einleitung der Untersuchungen durch die amerikanischen Behörden, den
Aktionären vorenthalten wurde. Dabei sei gar nicht so relevant, ob den Managern
das Wissen hinsichtlich der Manipulationen nachgewiesen werden könne. Es reiche
bereits, dass zugerechnet werden könne, dass ihnen bekannt war, dass es ein
Problem hinsichtlich der Emissionswerte gab und diese wesentliche Information
nicht veröffentlicht wurde. „Dies sind schadensersatzbegründende Verstöße gegen
das WpHG“, argumentiert RA Dadkhah.
„Aber auch betroffene VW-Kunden können gegen den Konzern
vorgehen“, führt RA Dadkhah weiter aus. „Als Betroffener kann man seinen
Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln lassen, weil über zugesicherte
Eigenschaften arglistig getäuscht wurde oder aber auch Schadensersatz wegen
tatsächlich vermindertem Wiederverkaufswert geltend machen.“ Käufer hätten
vergleichsweise bis zu EUR 7.000,00 mehr dafür bezahlt, ein besonders
umweltfreundliches Modell zu bekommen. Viele hätten sich gerade in dem Glauben
das Auto sei besonders umweltfreundlich zum Kauf entschieden. Sicher sei zwar,
dass man einen Anspruch auf werksseitige Reparaturen beziehungsweise
Nachrüstungen habe, zu bedenken bliebe aber, dass das Auto trotz Reparatur die
zugesicherten Emissionswerte vermutlich nicht erfüllen werde und damit das Auto
schlichtweg weniger wert sei, argumentiert RA Dadkhah.
Betroffene sollten wegen laufender Fristen zeitnah handeln
um nicht einer etwaige Verjährung ihrer möglichen Ansprüche zu unterliegen.
Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene
und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Darüber
hinaus vermitteln wir Ihnen kompetente Rechtsanwälte, die Sie bei der Sicherung
Ihrer Rechte und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und
Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für
eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert
durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse,
Entwicklungen und deren Folgen.
Für die Prüfung Ihrer Ansprüche durch Fachanwälte gibt es
die BSZ e.V. Interessengemeinschaft “VW-Abgasskandal”. Es bestehen gute Gründe
hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Sie können sich auf der Seite www.sammelklagen.de online zur Interessengemeinschaft
VW-Abgasskandal anmelden
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
+ www.sammelklagen.de
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.10.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen
weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur
Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und
Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen
dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den “bitte zahlen” Button
verwenden.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen