Freitag, Oktober 02, 2015

Erste Klagen gegen VW in Deutschland eingereicht

Wie der BSZ e.V. Anfang der Woche berichtete, haben Verbraucher aber auch insbesondere Aktionäre berechtigte Aussicht auf Ansprüche gegen Volkswagen. Nachdem vor zwei Wochen bereits in den USA, kurz nach Bekanntwerden Klageeingänge verzeichnet wurden, ist nunmehr am gestrigen Donnerstag, den 01.10.2015 auch die erste Schadensersatzklage gegen VW in Deutschland am Landgericht Braunschweig eingereicht worden, weiß Rechtsanwalt Dadkhah von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei WHP Wegel Hemmerich und Partner zu berichten.

Der Klageantrag in diesem ersten Fall lautet auf EUR 20.000,00 Schadensersatz und wird mit den vorliegenden Kursverlusten begründet. Diese lägen bei etwa EUR 60,00 pro Aktie für den relevanten Zeitraum. Berechnungsgrundlage hierfür ist die Differenz der jeweiligen Höchstkurse vom 18.09.2015 zu den jeweiligen Tiefstkursen am 21.09.2015.

Laut RA Dadkhah können sich diejenigen Aktionäre Hoffnung auf Schadensersatz machen, die am 20. September noch Inhaber von VW-Wertpapieren waren und diese nach dem 05. Juni 2008 und bis zum 17. September 2015 gekauft haben. Der Bemessungszeitraum beginne mit dem Zulassungsantrag des VW-Konzerns hinsichtlich des ersten manipulierten Modells am 06. Juni 2008 in den USA und ende mit der Aufdeckung des Skandals durch die amerikanischen Umweltbehörden am 18. September 2015. 

RA Dadkhah ist überzeugt: „Da die Volkswagen AG die Manipulationen bereits öffentlich zugegeben hat, müssen betroffene Aktionäre ihr Recht nur noch einfordern“. Die Konzernführung habe wesentliche Insiderinformationen unterdrückt und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen. Zum einen läge ein Verschweigen von großen Risiken wegen der Abgasmanipulationen über viele Jahre hinweg vor und zum anderen käme hinzu, dass die Einleitung der Untersuchungen durch die amerikanischen Behörden, den Aktionären vorenthalten wurde. Dabei sei gar nicht so relevant, ob den Managern das Wissen hinsichtlich der Manipulationen nachgewiesen werden könne. Es reiche bereits, dass zugerechnet werden könne, dass ihnen bekannt war, dass es ein Problem hinsichtlich der Emissionswerte gab und diese wesentliche Information nicht veröffentlicht wurde. „Dies sind schadensersatzbegründende Verstöße gegen das WpHG“, argumentiert RA Dadkhah.

„Aber auch betroffene VW-Kunden können gegen den Konzern vorgehen“, führt RA Dadkhah weiter aus. „Als Betroffener kann man seinen Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln lassen, weil über zugesicherte Eigenschaften arglistig getäuscht wurde oder aber auch Schadensersatz wegen tatsächlich vermindertem Wiederverkaufswert geltend machen.“ Käufer hätten vergleichsweise bis zu EUR 7.000,00 mehr dafür bezahlt, ein besonders umweltfreundliches Modell zu bekommen. Viele hätten sich gerade in dem Glauben das Auto sei besonders umweltfreundlich zum Kauf entschieden. Sicher sei zwar, dass man einen Anspruch auf werksseitige Reparaturen beziehungsweise Nachrüstungen habe, zu bedenken bliebe aber, dass das Auto trotz Reparatur die zugesicherten Emissionswerte vermutlich nicht erfüllen werde und damit das Auto schlichtweg weniger wert sei, argumentiert RA Dadkhah.

Betroffene sollten wegen laufender Fristen zeitnah handeln um nicht einer etwaige Verjährung ihrer möglichen Ansprüche zu unterliegen.

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen kompetente Rechtsanwälte, die Sie bei der Sicherung Ihrer Rechte und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.

Für die Prüfung Ihrer Ansprüche durch Fachanwälte gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft “VW-Abgasskandal”. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Sie können sich auf der Seite www.sammelklagen.de  online zur Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anmelden

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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