Mittwoch, Oktober 07, 2015

VW Skandal: Antwort der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei v. Buttlar auf die fünf wichtigsten Fragen geschädigter VW-Aktionäre

Der Kurs der VW-Aktie ist seit Bekanntwerden der Manipulationen Mitte September um mehr als 40 % gesunken. Wegen dieser Kursverluste sind bereits erste Schadensersatzklagen beim Landgericht Braunschweig eingereicht worden. Für die betroffenen Aktionäre stellt sich die Frage, ob sie ebenfalls gleich aktiv werden sollen oder ob es besser ist, erst einmal abzuwarten und die weitere Entwicklung zu beobachten?


Bestehen überhaupt Erfolgsaussichten?
Ja, wenn VW im Zusammenhang mit der manipulierten Abgas-Software Ad-hoc Pflichten verletzt hat. Das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Unternehmen wie VW zur unverzüglichen Veröffentlichung solcher Tatsachen, die den Börsenkurs der Aktien des Unternehmens erheblich beeinflussen können.

Medienberichten zufolge soll VW die Software, mit der die Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen manipuliert werden, seit 2009 verwenden. Seit 2012 geht das renommierte Institut ICCT (International Council on Clan Transportation) der Frage nach, wie viele Schadstoffe Dieselfahrzeuge tatsächlich ausstoßen. Tests ergaben, dass die Stickoxidwerte mehrerer VW- Fahrzeuge unter Realbedingungen deutlich höher lagen als auf einem offiziellen Prüfstand. Diese Erkenntnisse weckten erstmals den Verdacht einer Manipulation.
Deswegen leiteten die kalifornische Behörde Carb und die US-Umweltbehörde Epa im Mai 2014 eine offizielle Untersuchung gegen Volkswagen ein. Im Zuge dessen rief VW im Dezember 2014 in den USA fast 500.000 Fahrzeuge zurück, um ein Software-Update einzuspielen. Entsprechende Dokumente liegen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte vor.

Kursbeeinflussend und damit veröffentlichungspflichtig waren diese Untersuchungen und ihre Folgen nach unserer Rechtsauffassung spätestens ab dem Zeitpunkt, ab dem die Entdeckung der Manipulation praktisch nicht mehr zu verhindern war. Dies war nach unserer Einschätzung spätestens im Dezember 2014 der Fall.

Auch die BaFin prüft gerade, ob VW Ad-hoc-Pflichten verletzt hat. Ergebnisse sind zwar noch nicht bekannt. Aus den Prüfungsergebnissen können sich aber weitere Anknüpfungspunkte für Ad-hoc Verstöße ergeben.

Wie berechnet sich der Schaden?
Der Kurs der VW Aktie ist in den zwei Wochen nach Bekanntwerden des Skandals von über 160 Euro auf ca. 90 Euro gefallen. Wer einen Anspruch wegen eines Ad-hoc Verstoßes gegen VW besitzt, erhält den Kaufpreis erstattet und muss im Gegenzug die Aktien an VW übertragen. Wer die Aktien bereits verkauft hat, erhält die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufserlös.

Gibt es Fristen zu beachten?
Ja, es kommen allerdings unterschiedliche Anspruchsgrundlagen in Betracht, für die jeweils eigenständige Verjährungsfristen gelten. Nach unseren bisherigen Erkenntnissen ist vor allem die Verjährungsfrist des § 37 b Abs. 4 WpHG zu beachten. Danach verjährt der Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen Ad-hoc-Pflichten ein Jahr nachdem der Aktionär Kenntnis von dem Verstoß erlangt hat, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Verstoß. Nachdem die Manipulationen im September 2015 durch die Medien bekannt gemacht wurden, müssen betroffene Aktionäre spätestens im September 2016 verjährungshemmende Maßnahmen einleiten. Es können im Zuge der eingeleiteten Ermittlungen aber auch Ad-hoc Verstöße bekannt werden, bei denen die Verjährungsfristen schon vor September 2016 ablaufen. Deshalb sollte die Nachrichtenlage aufmerksam beobachtet werden.

Kann man sich einer Sammelklage anschließen?
Nein, Sammelklagen nach amerikanischem Muster gibt es in Deutschland nicht. Hierzulande muss jeder geschädigte Aktionär seine Ansprüche selbständig geltend machen. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bietet jedoch Vorteile gegenüber einer Einzelklage. Wichtige Fragen, die alle Klagen betreffen, werden in einem Musterverfahren entschieden. Die dortigen Ergebnisse gelten dann für alle anderen Verfahren. Außerdem bietet das KapMuG im Vergleich zu einem Einzelverfahren Kostenvorteile für die geschädigten Aktionäre.

Wir rechnen damit, dass wegen des Abgasskandals ein Musterverfahren durchgeführt werden wird. Nach den Erfahrungen aus anderen Musterverfahren sind wir jedoch skeptisch, ob dieses Musterverfahren vor Ablauf der Jahresfrist im September 2016 abgeschlossen sein wird. Deshalb muss jeder betroffene Anleger in diesem Zeitraum selbständig die notwendigen Maßnahmen einleiten.

Wie bleibt man als VW-Aktionär  und als VW-Autokäufer über wichtige Entwicklungen informiert und kann Anwälte des BSZ e.V. Netzwerks beauftragen?

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V.  Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bietet  allen VW Abgasskandal-Betroffenen  an, diese bis 31.Dezember 2016 über alle die von den teilnehmenden Rechtsanwälten dem Netzwerk gemeldeten und für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bedeutsamen Entwicklungen zu informieren.  Notwendig ist dafür eine Anmeldung zu unserer VW-Newsmailliste.  (per Telefon:06071-9816810, per E-Mail: bsz-ev@t-online.de oder per Post: BSZ e.V. Lagerstr. 49, 64807 Dieburg). Über die einmalige Anmeldegebühr zur VW-Newsmailliste über Euro 95.- erhalten Sie eine Rechnung.

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten, um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar 

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V.  ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den “bitte zahlen” Button verwenden.

apoBank - fehlerhafte Widerrufsbelehrungen - viele Darlehensverträge von Apothekern und Ärzten betroffen!

Die Deutsche Apotheker und Ärztebank eG (apoBank) verwendet in ihren Darlehensverträgen in den letzten Jahren oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – sowohl in Darlehensverträgen mit Festzinsvereinbarungen als auch in Darlehensverträgen mit variablem Zinssatz und mit Zinscap-Gebühren.


Aktuell enthalten 70 – 90 % der Darlehensverträge der apoBank fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen haben zur Folge, dass die Kreditverträge selbst Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können.

Bei den betroffenen Kunden der apoBank handelt es sich dabei meist um Darlehen, die zur Finanzierung von privat genutzten Immobilien aufgenommen wurden.

Typische Fehler in Widerrufsbelehrungen der apoBank sind

- eine mangelnde Hervorhebung der Widerrufsbelehrung (d.h. sie ist einfach im Vertragstext „versteckt“) oder

- die Verwendung von Formulierungen wie:

„die Frist beginnt frühestens...“
„der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem...“

Daneben existiert noch eine Vielzahl weiterer Fehlermöglichkeiten.

Aus diesem Grund ist eine unverbindliche Prüfung der Kreditverträge durch einen spezialisierten Fachanwalt immer empfehlenswert. Meist kann dies unkompliziert durch Übersendung des Darlehensvertrags per E-Mail erfolgen.

Falls die Widerrufsbelehrung des Immobilienkreditvertrags fehlerhaft ist, kann der Vertrag widerrufen werden. Dies wird in vielen Fällen zu hohen Zinsvorteilen führen, da ein neuer Darlehensvertrag zu den aktuellen Marktzinsen abgeschlossen werden kann. Dieser ist in der Regel deutlich günstiger. 

Wurde der Kreditvertrag vor 8 Jahren zu einem Zinssatz von 6 % – 8 % p.a. geschlossen, wäre heute u.U. ein Zinssatz von unter 1,8 % möglich. Darüber hinaus besteht im Fall eines Widerrufs auch ein Anspruch auf Erstattung von Bearbeitungsgebühren, die von der Apobank beim Abschluss von Verbraucherdarlehen (z. B. Immobilienkredite) regelmäßig erhoben wurden. Schließlich entfällt in jedem Fall die sonst übliche Vorfälligkeitsentschädigung. Ferner besteht oft die Möglichkeit, bereits zu viel gezahlte Zinsen zurückzufordern.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die  Erstberatung kostenlos.

Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum Thema Widerrufsbelehrungen bei Darlehens- und Kreditverträgen bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf/ apoBank beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                               

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Steff

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V.  ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Lloyd Fonds verwaltet aktuell 49 Schiffe mit schlechtem wirtschaftlichem Ergebnis

Lloyd Fonds: Rückgang in der Schiffssparte im ersten Halbjahr 2015. Lloyd Fonds hat in der Sparte Schifffahrt & Special Assets im ersten Halbjahr 2015 einen Ergebnisrückgang auf 67.000 Euro hinnehmen müssen. Dies teilte das Unternehmen im aktuellen Zwischenbericht 2015 mit.


Lloyd Fonds verwaltet aktuell 49 Schiffe mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 2,5 Milliarden Dollar. Die Schiffs-Flotte besteht aus 29 Containerschiffen, 16 Tankern und vier Mehrzweckfrachtern. Weiter managt Lloyd Fonds drei Zweitmarktfonds mit Beteiligungen an 220 Containerfrachtern, Tankern und Bulkern.

„Die aktuell bei Neuvercharterungen zu erzielenden Raten sind insbesondere im Containerbereich in vielen Fällen immer noch nicht auf einem auskömmlichen Niveau, um bei den einzelnen Schifffahrtsgesellschaften Zinsen und Tilgungen im vollen Umfang zu leisten“, fasst Lloyd Fonds das Geschehen in der Containerschifffahrt zusammen.

In der Tankschifffahrt seien zwar in jüngster Zeit bessere Raten erzielbar gewesen, allerdings nur für kurzfristige Beschäftigungen. Dieses Segment sei auch künftig erheblichen Schwankungen unterworfen.

Das Analysehaus Drewy warnt bereits vor drastischen Überkapazitäten.

Lloyd Fonds startete jetzt eine Abstimmungsserie über Verkaufsbeschlüsse für Tankschiffe. Beim 72.365-tdw-Tanker American Sun (IMO: 9270488) reichte das Votum für eine Veräußerung nicht aus.

Die Finanzierung über KG-Schiffsfonds spielt für viele Anbieter heute kaum noch eine Rolle. Deshalb will sich Lloyd Fonds zukünftig als börsennotiertes Schifffahrtsunternehmen positionieren.

Der Plan, in einem ersten Schritt elf Schiffe aus selbst initiierten Fonds zu übernehmen, scheiterte am Votum der betroffenen Fondsanleger. Am eingeschlagenen Weg will Lloyd Fonds dennoch festhalten.

Im europäischen Kapitalmarkt bestehe die Erwartung, dass es sich bei den Schifffahrtsunternehmen um einen „echten Corporate mit eigenem Management“ handle. Reine Anlageplattformen hätten demgegenüber geringere Finanzierungschancen.

Gespannt blickt die Branche in Deutschland derzeit auf Hapag-Lloyd und Rickmers beim Bemühen, neue Investorengruppen für frisches Kapital zu gewinnen. Der Markt ist im Umbruch - Anleger in Schiffsfonds sind nicht mehr bedeutsam.

Schiffsfondsanleger sollten sich im Praxishandbuch Schiffsfonds informieren. Das Fachbuch wurde von den Anwälten Steffens/Dressler herausgegeben und zeigt viele Strömungen auf.  Auf 530 Seiten wird der gesamte Komplex verständlich beleuchtet. In Rezessionen wird das Buch wegen der guten Übersicht über den Komplex und der anlegernahen Sprache gelobt.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht -gerne auch vom Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds-  gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds /Lloyd Fonds " beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                          

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. 10. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Steff

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V.  ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Montag, Oktober 05, 2015

VW-Aktionäre und VW-Autokäufer formieren sich in der BSZ Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal.

Nach dem Bekanntwerden des VW-Abgasskandals haben sich zahlreiche VW-Aktionäre, aber auch Kunden von VW an den BSZ e.V. gewandt. Zahlreiche private aber auch institutionelle VW-Aktionäre mussten erhebliche Verluste hinnehmen. Die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „VW Abgasskandal“ wächst sehr schnell und wird täglich stärker.


Fünf kompetente BSZ e.V. Wirtschaftskanzleien vertreten VW-Aktionäre und VW-Fahrer innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal  gegen Volkswagen.  Nach der Einschätzung der BSZ e.V.  Anlegerschutzanwälte muss man die beiden Geschädigten-Gruppen, Aktionäre und Autofahrer, individuell beraten. Denn die Aktionäre, die durch den Kursturz viel Geld verloren haben, können aus kapitalmarkrechtlichen Anspruchsgrundlagen ihre Schäden geltend machen und Autofahrer, immerhin elf Millionen weltweit, können aus Informationspflichtverletzungen beim Kauf des Fahrzeugs Schadensersatzansprüche geltend machen." - Das muss man trennen.

Volkswagen hat durch den Einsatz der inkriminierten Software Behörden und Käufer betrogen. Um den Absatz der betroffenen Fahrzeuge zu fördern.

„VW-Aktionäre sollten gute Chancen auf Schadensersatz gegen VW haben, da VW die Vorwürfe bereits zugegeben hat. Damit hat VW wesentliche Insiderinformationen pflichtwidrig unterlassen und einen Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz begangen. Auf Schadensersatz können sich diejenigen Aktionäre Hoffnung machen, die am 20. September noch Inhaber von VW-Wertpapieren waren und diese nach dem 05. Juni 2008 und bis zum 17. September 2015 gekauft haben. Der Bemessungszeitraum beginnt mit dem Zulassungsantrag des VW-Konzerns hinsichtlich des ersten manipulierten Modells am 06. Juni 2008 in den USA und endet mit der Aufdeckung des Skandals durch die amerikanischen Umweltbehörden am 18. September 2015.

Da die Volkswagen AG die Manipulationen bereits öffentlich zugegeben hat, müssen betroffene Aktionäre ihr Recht nur noch einfordern. Die Konzernführung hat wesentliche Insiderinformationen unterdrückt und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen. Zum einen liegt ein Verschweigen von großen Risiken wegen der Abgasmanipulationen über viele Jahre hinweg vor und zum anderen kommt hinzu, dass die Einleitung der Untersuchungen durch die amerikanischen Behörden, den Aktionären vorenthalten wurde. Dabei ist gar nicht so relevant, ob den Managern das Wissen hinsichtlich der Manipulationen nachgewiesen werden kann. Es reicht bereits, dass zugerechnet werden kann, dass ihnen bekannt war, dass es ein Problem hinsichtlich der Emissionswerte gab und diese wesentliche Information nicht veröffentlicht wurde. Dies sind schadensersatzbegründende Verstöße gegen das WpHG!

Aber auch betroffene VW-Kunden können gegen den Konzern vorgehen. Als Betroffener kann man seinen Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln lassen, weil über zugesicherte Eigenschaften arglistig getäuscht wurde oder aber auch Schadensersatz wegen tatsächlich vermindertem Wiederverkaufswert geltend machen.“ Käufer haben vergleichsweise bis zu EUR 7.000,00 mehr dafür bezahlt, ein besonders umweltfreundliches Modell zu bekommen. Viele haben sich gerade in dem Glauben das Auto sei besonders umweltfreundlich zum Kauf entschieden. Sicher ist zwar, dass man einen Anspruch auf werksseitige Reparaturen beziehungsweise Nachrüstungen hat, zu bedenken bleibt aber, dass das Auto trotz Reparatur die zugesicherten Emissionswerte vermutlich nicht erfüllen wird und damit das Auto schlichtweg weniger wert sein wird. Es dürften sich auch viele Fälle, insbesondere für betroffene Autokäufer, außergerichtlich regeln lassen.

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Auf Grund der hohen Nachfrage nach kompetenter individueller Beratung durch Rechtsanwälte bietet die BSZ e.V.  Interessengemeinschaft VW Abgasskandal ein Netzwerk kompetenter Wirtschaftskanzleien die Betroffene bei der Sicherung ihrer Rechte und Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Es stehen dazu BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien in nachstehenden Städten zur Verfügung, die aber auch Betroffene Bundesweit vertreten: Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main, Stuttgart und München.

Der BSZ e.V. bündelt dabei die Interessen von Geschädigten, um die Interessen mit der nötigen Kraft vertreten zu können. Betroffene Aktionäre aber auch Autokäufer können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anschließen. Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.

Betroffene sollten wegen laufender Fristen zeitnah handeln um nicht einer etwaige Verjährung ihrer möglichen Ansprüche zu unterliegen.

Für die Prüfung Ihrer Ansprüche durch Fachanwälte gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft “VW-Abgasskandal”. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Sie können sich auf der Seite www.sammelklagen.de   online zur Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anmelden


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Bildquelle: © R. B. / pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

 Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V.  ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den “bitte zahlen” Button verwenden.


Widerrufsjoker einsetzen - so klappt es!

Widerruf eines Kreditvertrags – so können Sie einen Darlehensvertrag widerrufen! Sichern Sie sich eine neue günstige Immobilienfinanzierung - Widerrufsjoker! Kreditkunden, die vor einigen Jahren eine Immobilie finanziert haben sehen jetzt wie sehr die Zinsen seit dem gesunken sind! Sie werden versuchen, ihren Kredit zu neuen Konditionen umzuschulden. Da haben Banken was dagegen. Da sie nichts zu verschenken haben, fordern Sie in solchen Fällen hohe Vorfälligkeitsentschädigungen. Die Kündigung des Darlehensvertrags ist damit wirtschaftlich oft keine Lösung.


Widerrufsjoker als Trumpf im Finanzierungsspiel

Statt einer Kündigung sollte daher ein Widerruf des Darlehens - Einsatz des Widerrufsjokers - erfolgen. Ein solcher Widerruf ist zwar eigentlich nur innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsschluss möglich; das gilt aber nur dann, wenn die Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag korrekt ist.

Genau das ist bei den vielen Kreditverträgen seit dem Jahr 2002 nicht der Fall. Bis zum BGH hat die Rechtsprechung die von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen inzwischen als unzulässig verworfen. Die betroffenen Immobilienfinanzierungen können daher auch noch Jahre später vom Schuldner widerrufen werden (sog. Widerrufsjoker).

Betroffen sind sowohl Finanzierungen der privaten Banken wie z.B. der Deutschen Bank oder Commerzbank aber auch der Sparkassen wie der HASPA oder der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Spezialisierte Kanzleien im Immobilienrecht und Finanzierungsrecht haben bereits tausende von Darlehen überprüft und in den meisten Fällen Ansatzpunkte gefunden, um für ihre Mandanten eine günstigere Finanzierung auszuhandeln oder gerichtlich durchzusetzen.

So kommt man mit Anwalt zum Widerruf und zum günstigen Immobilienkredit

Darlehensnehmer mit einer Baufinanzierung bzw. einem Immobiliendarlehen steht damit in den meisten Fällen der Weg frei zu einer deutlich günstigeren Finanzierung. Dafür sollten sie zunächst einmal ihren konkreten Kreditvertrag von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Gibt es bei der Widerrufsbelehrung relevante Abweichungen zu den amtlichen Mustern, kann man – nachdem eine Anschlussfinanzierung – abgeschlossen wurde, den Widerruf erklären und mit einem Fachanwalt die eigenen Ansprüche durchsetzen. Alternativ bzw. zusätzlich kann die Sach- und Rechtslage dafür genutzt werden, mit der eigenen Bank über neue Konditionen zu verhandeln.

Die Kreditinstitute verfahren dabei nicht einheitlich. Jede Bank verfolgt hier ihre eigene Vorgehensweise. Außerdem sind die Erfolgsaussichten nicht bei allen Abweichungen in der Widerrufsbelehrung gleich.

Wer Rechtsschutzversichert ist, sollte sich – gegebenenfalls mit dem Rechtsanwalt – um eine Deckungszusage für eine etwaige Auseinandersetzung mit der Bank bemühen. Dann übernimmt die Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko für eine Auseinandersetzung bezüglich des Widerrufs. Ohne Rechtsschutzversicherung sollte gemeinsam mit einem Anwalt des Vertrauens eine Entscheidung auf der Grundlage des zu erwartenden Kostenrisikos, der Zinsersparnis im Falle eines Obsiegens und natürlich den Erfolgsaussichten aufgrund der Rechtslage getroffen werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Verbraucher bundesweit beim Widerruf von Darlehen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die  Erstberatung kostenlos.

Für die Prüfung von Kreditverträgen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Bei Fragen zum Thema Widerrufsbelehrungen bei Darlehens- und Kreditverträgen bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                               

Direkter Link zum Kontaktformular:

Bildquelle: © KulleKalle / pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Steff

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V.  ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

BGH hat oft zu Fehlern in Immobiliendarlehen entschieden - Kunden sollten dies nutzen!

Bundesgerichtshof: Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen teilweise fehlerhaft und ungültig. Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Fällen Widerrufsbelehrungen in Immobiliendarlehensverträgen für fehlerhaft und damit ungültig befunden. Sie entsprechen nach Ansicht des höchsten deutschen Zivilgerichts nicht den gesetzlichen Anforderungen.


So werden insbesondere Verstöße gegen das Deutlichkeitsgebot bemängelt, aber auch in der Darstellung der Widerrufsbelehrung.

Seit dem 1. 11. 2002 sind Kreditinstitute verpflichtet Kreditkunden bei Abschluss von Kreditverträgen umfassend über ihre Widerrufsrechte zu informieren. Das muss schriftlich in einer Widerrufsbelehrung am Ende des Kreditvertrages zu  erfolgen. Der Gesetzgeber hatte, um einen einheitlichen Standard herbeizuführen, ein Muster für die Belehrungstexte entworfen, die Anlage II zur sogenannten BGB-Info-Verordnung. Kreditinstitute sollten sich idealerweise an dieses Muster für die Widerrufsbelehrung halten, um dem Schutz des Verbrauchers bestmöglich nachzukommen.

Rechtsabteilungen von Banken, Sparkassen und Volksbanken  in der gesamten Bundesrepublik erstellten aber lieber ihre eigenen Belehrungstexte und wichen in zahlreichen Punkten von den Vorgaben des Gesetzgebers ab. Oft wurden in der Folge Unklarheiten sowie Undeutlichkeiten von Gerichten bemängelt. Viele Rechtsstreite sind bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) getragen worden. Bei vielen Gerichten sind immer noch tausende von Klagen anhängig. Der BGH  entschied in vielen Fällen bereits auf Ungültigkeit von Belehrungstexten.

Erfreuliche Folge für Verbraucher: Ist eine Widerrufsbelehrung ungültig, dann hat auch die in dieser Belehrung enthaltene 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Es kann damit noch zum heutigen Tag widerrufen werden. Das nennt man das ewige Widerrufsrecht.

Da sich Zinsen aktuell auf einem niedrigen Niveau - um oder unter 2 % p.a. - bewegen, bietet sich vielen Verbrauchern ein Neuabschluss eines Immobilienkreditvertrages zu attraktiveren Konditionen an.

Kreditkunden, die Fehler in ihren Belehrungstexten vermuten, sollten ihre Unterlagen vom Fachanwalt prüfen lassen. Nicht jede Ungenauigkeit und Unklarheit in den Texten führt automatisch zur Ungültigkeit der gesamten Belehrung und damit zur Widerrufbarkeit des Darlehens. Erfolgsaussichten für einen Widerruf bleiben im Einzelfall zu prüfen.

Zur Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung  beizutreten. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen / Vorfälligkeitsentschädigung / Umschuldung  ist die  Erstberatung kostenlos.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. 
 
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                  
 
Direkter Link zum Kontaktformular:          
  



Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
Steff

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V.  ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.



Freitag, Oktober 02, 2015

Erste Klagen gegen VW in Deutschland eingereicht

Wie der BSZ e.V. Anfang der Woche berichtete, haben Verbraucher aber auch insbesondere Aktionäre berechtigte Aussicht auf Ansprüche gegen Volkswagen. Nachdem vor zwei Wochen bereits in den USA, kurz nach Bekanntwerden Klageeingänge verzeichnet wurden, ist nunmehr am gestrigen Donnerstag, den 01.10.2015 auch die erste Schadensersatzklage gegen VW in Deutschland am Landgericht Braunschweig eingereicht worden, weiß Rechtsanwalt Dadkhah von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei WHP Wegel Hemmerich und Partner zu berichten.

Der Klageantrag in diesem ersten Fall lautet auf EUR 20.000,00 Schadensersatz und wird mit den vorliegenden Kursverlusten begründet. Diese lägen bei etwa EUR 60,00 pro Aktie für den relevanten Zeitraum. Berechnungsgrundlage hierfür ist die Differenz der jeweiligen Höchstkurse vom 18.09.2015 zu den jeweiligen Tiefstkursen am 21.09.2015.

Laut RA Dadkhah können sich diejenigen Aktionäre Hoffnung auf Schadensersatz machen, die am 20. September noch Inhaber von VW-Wertpapieren waren und diese nach dem 05. Juni 2008 und bis zum 17. September 2015 gekauft haben. Der Bemessungszeitraum beginne mit dem Zulassungsantrag des VW-Konzerns hinsichtlich des ersten manipulierten Modells am 06. Juni 2008 in den USA und ende mit der Aufdeckung des Skandals durch die amerikanischen Umweltbehörden am 18. September 2015. 

RA Dadkhah ist überzeugt: „Da die Volkswagen AG die Manipulationen bereits öffentlich zugegeben hat, müssen betroffene Aktionäre ihr Recht nur noch einfordern“. Die Konzernführung habe wesentliche Insiderinformationen unterdrückt und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen. Zum einen läge ein Verschweigen von großen Risiken wegen der Abgasmanipulationen über viele Jahre hinweg vor und zum anderen käme hinzu, dass die Einleitung der Untersuchungen durch die amerikanischen Behörden, den Aktionären vorenthalten wurde. Dabei sei gar nicht so relevant, ob den Managern das Wissen hinsichtlich der Manipulationen nachgewiesen werden könne. Es reiche bereits, dass zugerechnet werden könne, dass ihnen bekannt war, dass es ein Problem hinsichtlich der Emissionswerte gab und diese wesentliche Information nicht veröffentlicht wurde. „Dies sind schadensersatzbegründende Verstöße gegen das WpHG“, argumentiert RA Dadkhah.

„Aber auch betroffene VW-Kunden können gegen den Konzern vorgehen“, führt RA Dadkhah weiter aus. „Als Betroffener kann man seinen Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln lassen, weil über zugesicherte Eigenschaften arglistig getäuscht wurde oder aber auch Schadensersatz wegen tatsächlich vermindertem Wiederverkaufswert geltend machen.“ Käufer hätten vergleichsweise bis zu EUR 7.000,00 mehr dafür bezahlt, ein besonders umweltfreundliches Modell zu bekommen. Viele hätten sich gerade in dem Glauben das Auto sei besonders umweltfreundlich zum Kauf entschieden. Sicher sei zwar, dass man einen Anspruch auf werksseitige Reparaturen beziehungsweise Nachrüstungen habe, zu bedenken bliebe aber, dass das Auto trotz Reparatur die zugesicherten Emissionswerte vermutlich nicht erfüllen werde und damit das Auto schlichtweg weniger wert sei, argumentiert RA Dadkhah.

Betroffene sollten wegen laufender Fristen zeitnah handeln um nicht einer etwaige Verjährung ihrer möglichen Ansprüche zu unterliegen.

Der BSZ e.V. ist Anlaufstelle und Sprachrohr für Betroffene und bündelt deren Interessen für eine effektive Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen kompetente Rechtsanwälte, die Sie bei der Sicherung Ihrer Rechte und Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Die Tätigkeit des BSZ® e.V. umfasst alle Aktivitäten und Initiativen zur Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung für eine gesunde Umwelt, ökologischen Wohlstand und Rechtssicherheit. Er informiert durch medienwirksame Kampagnen die Öffentlichkeit über die Aktionsbündnisse, Entwicklungen und deren Folgen.

Für die Prüfung Ihrer Ansprüche durch Fachanwälte gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft “VW-Abgasskandal”. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Sie können sich auf der Seite www.sammelklagen.de  online zur Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal anmelden

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?

Der BSZ® e.V.  ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den “bitte zahlen” Button verwenden.


Donnerstag, Oktober 01, 2015

Betrug mit Schrottimmobilien

Die Masche mit Schrottimmobilien arglose Bürger abzuzocken, reißt nicht ab. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen sind sichere Anlagemöglichkeiten rar. Da scheint vielen Bürgern die Investition in Immobilien sinnvoll zu sein.


 „Das ruft auch immer Betrüger auf den Plan, die mit völlig überteuerten Immobilien, sog. Schrottimmobilien, ihre ahnungslosen Opfer hereinlegen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt. Auch wenn diese Masche schon bekannt ist – sie funktioniert immer noch. „Dabei haben sich die Tricks in den vergangenen Jahren kaum geändert. Sichere Altersvorsorge, Steuervorteile und die Kosten tragen sich praktisch von selbst. Das sind die Argumente der Betrüger, die immer noch ziehen. Das böse Erwachen folgt schon kurz darauf. Denn statt der Altersvorsorge droht der Ruin“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Allerdings seien die Opfer auch nicht schutzlos gestellt. Selbst wenn die Bauträger insolvent oder die Betrüger inzwischen von der Bildfläche verschwunden sind, lassen sich noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Denn die Banken, die den Erwerb der Schrottimmobilie mit einem Darlehen überhaupt erst ermöglicht haben, können möglicherweise haftbar gemacht werden. Anspruchsgegner können auch die Berater sein. Rechtsanwalt Bernhardt: „Wer eine Immobilie zu Anlagezwecken erwirbt, muss auch über die Risiken aufgeklärt werden. Dazu gehören etwa die zu erwartenden Mieteinnahmen oder erhöhter Sanierungsbedarf. Ist dies nicht geschehen, kann Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden.“

Darüber hinaus nehmen die Gerichtsurteile, die die Banken in der Pflicht sehen, zu. Demnach können Banken dann in Anspruch genommen werden, wenn sie die Immobilie vorher besichtigt aber den Kunden nicht vor dem völlig überteuerten Kaufpreis gewarnt, sondern den Immobilienkauf vollfinanziert haben. „Der Kunde vertraut dem Urteil der Bank. Dieses Vertrauensverhältnis darf die Bank nicht ausnutzen. Wenn sie nicht vor dem Kauf einer von ihr besichtigten überteuerten Immobilie warnt, kann der Kauf eventuell vollständig rückabgewickelt werden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien und Immobilien Rückabwicklung  beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                           

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9        

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christof Bernhardt

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cp

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V.  ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

      

BWF-Stiftung: Vermittlerhaftung prüfen! Erste Klagen eingereicht!

Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte reichen erste Klagen ein!


In Sachen BWF-Stiftung hat es vor kurzem erste Verhaftungen von vier mutmaßlichen Verantwortlichen im Alter zwischen 45 - 67 Jahren durch die Polizei gegeben, die die mutmaßlichen Drahtzieher des mutmaßlichen Anlagebetrugs gewesen sein sollen – bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Die Kanzlei BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner empfiehlt Anlegern auch ausdrücklich, die Forderungen form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle anzumelden. Anfang September 2015 fand hierzu auch eine erste Gläubigerversammlung vor dem Amtsgericht Charlottenburg statt, bei der der Insolvenzverwalter nochmals bestätigte, dass es sich bei einem Großteil des sicher gestellten Goldes um Falschgold handeln soll.

Alleine über das Insolvenzverfahren werden Anleger somit leider vermutlich nur einen Bruchteil des angelegten Geldes zurück erhalten. Aus diesem Grunde empfehlen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner auch ausdrücklich, auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen andere Verantwortliche zu prüfen, wie die Hintermänner, Wirtschaftsprüfer, aber auch die jeweiligen Vermittler der Anlage.

Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner hat auch bereits die ersten Klagen gegen diverse Vermittler der Anlage eingereicht. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu:

"Unserer Ansicht nach sind diverse Vermittler ihrer Pflicht zur Plausibilitätsprüfung nicht in ordnungsgemäßem Umfang nachgekommen. So hat ein Teil der Vermittler wohl, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, laut Insolvenzverwalter wohl zwischen 15 - 20 % Provision für die Vermittlung erhalten, was laut aktueller BGH-Rechtsprechung bereits aufklärungspflichtig gewesen wäre. Auch hat der Insolvenzverwalter selber bestätigt, dass die versprochenen Renditen teilweise schwer zu erzielen gewesen wären, was ebenfalls eine mangelhafte Plausibilitätsprüfung begründen könnte. Anleger sollten daher teilweise gute Schadensersatzchancen gegen die Vermittler der Anlage haben. Dies muss natürlich aber immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden".

So muss immer überprüft werden, ob der jeweilige Vermittler überhaupt "passiv legitimiert", also der richtige Beklagte ist. Im Schadensfall Infinus z.B. hatte die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner überhaupt keine Klagen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage eingereicht. "Dies hat sich als goldrichtig erwiesen, da im Fall Infinus zahlreiche Vermittler unter einem sog. Haftungsdach gearbeitet haben und unseres Wissens nach ein Großteil der Klagen abgewiesen wurde. Im Fall BWF-Stiftung dürften die Fälle aber oftmals anders zu beurteilen sein, Anleger sollten sich daher nicht scheuen, mögliche Schadensersatzansprüche auch gegen die Vermittler zu prüfen."

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                           

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9        

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth


Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.10.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspä

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V.  ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
     


Mittwoch, September 30, 2015

Postbank Finanzberatung AG: Anleger wehren sich! Drohende Verjährung!

Zahlreiche Klagen gegen die Postbank Finanzberatung AG! Achtung: Oftmals droht Verjährung zum Jahresende 2015!


Seit dem Jahr 2008, dem Jahr der Lehman-Pleite, vertritt die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB zahlreiche Anleger gegen die Postbank Finanzberatung AG, die Verluste mit den ihnen vermittelten Kapitalanlagen erlitten haben.

Seitdem haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte mehr als 150 Geschädigte aus ganz Deutschland außergerichtlich und gerichtlich in Klageverfahren gegen die Postbank Finanzberatung AG vor Gerichten in ganz Deutschland vertreten. Oftmals wurden den Anlegern spekulative Beteiligungen vermittelt wie Schiffsfonds, Spielefonds, geschlossene Immobilienfonds, Private-Equity-Fonds etc..

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Unserer Ansicht nach passten viele der vermittelten Produkte nicht zur Anlagementalität und Risikobereitschaft der Anleger, denn bei vielen der von uns betreuten Anleger handelte es sich um ältere Anleger wie Rentner, die teilweise zum Beratungszeitpunkt bereits über 60 Jahre alt waren und ihr Geld sicher zur Altersvorsorge anlegen wollten.“

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte begehren in den Klagen die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung, Zug um Zug gegen Rückübertragung der oftmals nicht werthaltigen Fondsbeteiligung, das heißt, es wird beantragt, dass die Anleger so gestellt werden, als ob sie die Anlage nie gezeichnet hätten.

Teilweise wurde den Anlegern auch gar nicht mitgeteilt, dass der Berater ein Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG war, sondern diverse Geschädigte berichten davon, dass sie davon ausgegangen sind, dass sie von einem Mitarbeiter der Deutschen Postbank AG beraten wurden. In einigen Fällen hatten die Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG auch Zugriff auf die Kontodaten der Anleger bei der Deutschen Postbank AG.

Dies könnte bedeuten, dass auch eine Aufklärungspflicht hinsichtlich der erhaltenen Provisionen gegeben war.

Allerdings sollten sich Anleger bewusst sein, dass in diversen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, zum Jahresende 2015 Verjährung droht aufgrund der 3-jährigen kenntnisabhängigen Verjährungsvorschrift der §§ 195, 199 BGB.

Dr. Späth hierzu: „Ab wann diese Kenntnis oder „grob fahrlässige Unkenntnis“ einsetzt, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Allerdings sollten Anleger hier auf Nummer sicher gehen, denn eins ist klar: Auf verjährte Ansprüche wird die Postbank Finanzberatung AG nichts mehr zahlen müssen. Anleger sollten also dringend vermeiden, in die Verjährungsfalle zu tappen.“

Betroffene Anleger, die von der Postbank Finanzberatung AG beraten wurden, sollten also umgehend ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Postbank Finanzberatung AG beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
                              
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9       

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth


Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspä

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V.  ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.