Zahlreiche Klagen gegen die Postbank Finanzberatung AG! Achtung: Oftmals droht Verjährung zum Jahresende 2015!
Seit dem Jahr 2008, dem Jahr der Lehman-Pleite, vertritt die
BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB zahlreiche
Anleger gegen die Postbank Finanzberatung AG, die Verluste mit den ihnen
vermittelten Kapitalanlagen erlitten haben.
Seitdem haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte mehr als 150
Geschädigte aus ganz Deutschland außergerichtlich und gerichtlich in
Klageverfahren gegen die Postbank Finanzberatung AG vor Gerichten in ganz
Deutschland vertreten. Oftmals wurden den Anlegern spekulative Beteiligungen
vermittelt wie Schiffsfonds, Spielefonds, geschlossene Immobilienfonds,
Private-Equity-Fonds etc..
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Unserer Ansicht nach passten viele
der vermittelten Produkte nicht zur Anlagementalität und Risikobereitschaft der
Anleger, denn bei vielen der von uns betreuten Anleger handelte es sich um
ältere Anleger wie Rentner, die teilweise zum Beratungszeitpunkt bereits über
60 Jahre alt waren und ihr Geld sicher zur Altersvorsorge anlegen wollten.“
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte begehren in den Klagen die
vollständige Rückabwicklung der Beteiligung, Zug um Zug gegen Rückübertragung
der oftmals nicht werthaltigen Fondsbeteiligung, das heißt, es wird beantragt,
dass die Anleger so gestellt werden, als ob sie die Anlage nie gezeichnet
hätten.
Teilweise wurde den Anlegern auch gar nicht mitgeteilt, dass
der Berater ein Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG war, sondern diverse
Geschädigte berichten davon, dass sie davon ausgegangen sind, dass sie von
einem Mitarbeiter der Deutschen Postbank AG beraten wurden. In einigen Fällen
hatten die Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG auch Zugriff auf die
Kontodaten der Anleger bei der Deutschen Postbank AG.
Dies könnte bedeuten, dass auch eine Aufklärungspflicht
hinsichtlich der erhaltenen Provisionen gegeben war.
Allerdings sollten sich Anleger bewusst sein, dass in
diversen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, zum Jahresende
2015 Verjährung droht aufgrund der 3-jährigen kenntnisabhängigen Verjährungsvorschrift
der §§ 195, 199 BGB.
Dr. Späth hierzu: „Ab wann diese Kenntnis oder „grob
fahrlässige Unkenntnis“ einsetzt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Allerdings sollten Anleger hier auf Nummer sicher gehen, denn eins ist klar:
Auf verjährte Ansprüche wird die Postbank Finanzberatung AG nichts mehr zahlen
müssen. Anleger sollten also dringend vermeiden, in die Verjährungsfalle zu
tappen.“
Betroffene Anleger, die von der Postbank Finanzberatung AG
beraten wurden, sollten also umgehend ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln
und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Postbank Finanzberatung AG beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.09.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspä
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