Mittwoch, September 30, 2015

Postbank Finanzberatung AG: Anleger wehren sich! Drohende Verjährung!

Zahlreiche Klagen gegen die Postbank Finanzberatung AG! Achtung: Oftmals droht Verjährung zum Jahresende 2015!


Seit dem Jahr 2008, dem Jahr der Lehman-Pleite, vertritt die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB zahlreiche Anleger gegen die Postbank Finanzberatung AG, die Verluste mit den ihnen vermittelten Kapitalanlagen erlitten haben.

Seitdem haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte mehr als 150 Geschädigte aus ganz Deutschland außergerichtlich und gerichtlich in Klageverfahren gegen die Postbank Finanzberatung AG vor Gerichten in ganz Deutschland vertreten. Oftmals wurden den Anlegern spekulative Beteiligungen vermittelt wie Schiffsfonds, Spielefonds, geschlossene Immobilienfonds, Private-Equity-Fonds etc..

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Unserer Ansicht nach passten viele der vermittelten Produkte nicht zur Anlagementalität und Risikobereitschaft der Anleger, denn bei vielen der von uns betreuten Anleger handelte es sich um ältere Anleger wie Rentner, die teilweise zum Beratungszeitpunkt bereits über 60 Jahre alt waren und ihr Geld sicher zur Altersvorsorge anlegen wollten.“

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte begehren in den Klagen die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung, Zug um Zug gegen Rückübertragung der oftmals nicht werthaltigen Fondsbeteiligung, das heißt, es wird beantragt, dass die Anleger so gestellt werden, als ob sie die Anlage nie gezeichnet hätten.

Teilweise wurde den Anlegern auch gar nicht mitgeteilt, dass der Berater ein Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG war, sondern diverse Geschädigte berichten davon, dass sie davon ausgegangen sind, dass sie von einem Mitarbeiter der Deutschen Postbank AG beraten wurden. In einigen Fällen hatten die Mitarbeiter der Postbank Finanzberatung AG auch Zugriff auf die Kontodaten der Anleger bei der Deutschen Postbank AG.

Dies könnte bedeuten, dass auch eine Aufklärungspflicht hinsichtlich der erhaltenen Provisionen gegeben war.

Allerdings sollten sich Anleger bewusst sein, dass in diversen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, zum Jahresende 2015 Verjährung droht aufgrund der 3-jährigen kenntnisabhängigen Verjährungsvorschrift der §§ 195, 199 BGB.

Dr. Späth hierzu: „Ab wann diese Kenntnis oder „grob fahrlässige Unkenntnis“ einsetzt, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Allerdings sollten Anleger hier auf Nummer sicher gehen, denn eins ist klar: Auf verjährte Ansprüche wird die Postbank Finanzberatung AG nichts mehr zahlen müssen. Anleger sollten also dringend vermeiden, in die Verjährungsfalle zu tappen.“

Betroffene Anleger, die von der Postbank Finanzberatung AG beraten wurden, sollten also umgehend ihre möglichen Ansprüche prüfen lassen.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Postbank Finanzberatung AG beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
                              
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9       

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth


Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspä

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