Anleger sollten Schadensersatzansprüche prüfen lassen! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte reichen erste Klagen ein!
In Sachen BWF-Stiftung hat es vor kurzem erste Verhaftungen
von vier mutmaßlichen Verantwortlichen im Alter zwischen 45 - 67 Jahren durch
die Polizei gegeben, die die mutmaßlichen Drahtzieher des mutmaßlichen
Anlagebetrugs gewesen sein sollen – bis zum Beweis des Gegenteils gilt
natürlich die Unschuldsvermutung.
Die Kanzlei BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth &
Partner empfiehlt Anlegern auch ausdrücklich, die Forderungen form- und
fristgerecht zur Insolvenztabelle anzumelden. Anfang September 2015 fand hierzu
auch eine erste Gläubigerversammlung vor dem Amtsgericht Charlottenburg statt,
bei der der Insolvenzverwalter nochmals bestätigte, dass es sich bei einem
Großteil des sicher gestellten Goldes um Falschgold handeln soll.
Alleine über das Insolvenzverfahren werden Anleger somit
leider vermutlich nur einen Bruchteil des angelegten Geldes zurück erhalten. Aus
diesem Grunde empfehlen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner
auch ausdrücklich, auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen andere
Verantwortliche zu prüfen, wie die Hintermänner, Wirtschaftsprüfer, aber auch
die jeweiligen Vermittler der Anlage.
Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner hat
auch bereits die ersten Klagen gegen diverse Vermittler der Anlage eingereicht.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.
Walter Späth hierzu:
"Unserer Ansicht nach sind diverse Vermittler ihrer
Pflicht zur Plausibilitätsprüfung nicht in ordnungsgemäßem Umfang nachgekommen.
So hat ein Teil der Vermittler wohl, was immer im Einzelfall geprüft werden
muss, laut Insolvenzverwalter wohl zwischen 15 - 20 % Provision für die
Vermittlung erhalten, was laut aktueller BGH-Rechtsprechung bereits
aufklärungspflichtig gewesen wäre. Auch hat der Insolvenzverwalter selber
bestätigt, dass die versprochenen Renditen teilweise schwer zu erzielen gewesen
wären, was ebenfalls eine mangelhafte Plausibilitätsprüfung begründen könnte.
Anleger sollten daher teilweise gute Schadensersatzchancen gegen die Vermittler
der Anlage haben. Dies muss natürlich aber immer im jeweiligen Einzelfall
geprüft werden".
So muss immer überprüft werden, ob der jeweilige Vermittler
überhaupt "passiv legitimiert", also der richtige Beklagte ist. Im
Schadensfall Infinus z.B. hatte die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth &
Partner überhaupt keine Klagen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage
eingereicht. "Dies hat sich als goldrichtig erwiesen, da im Fall Infinus
zahlreiche Vermittler unter einem sog. Haftungsdach gearbeitet haben und
unseres Wissens nach ein Großteil der Klagen abgewiesen wurde. Im Fall
BWF-Stiftung dürften die Fälle aber oftmals anders zu beurteilen sein, Anleger
sollten sich daher nicht scheuen, mögliche Schadensersatzansprüche auch gegen
die Vermittler zu prüfen."
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung
beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=822b38264c74b85675420f1b76a4a9a9
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.10.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspä
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