Kaum hat der Strafprozess im S&K Skandal am 24. September begonnen, ist er auch schon wieder vorübergehend gestoppt. Wegen eines Befangenheitsantrags vertagte sich das Landgericht Frankfurt auf Dienstag nächster Woche.
Angesichts der mehr als 3000 Seiten umfassenden
Anklageschrift gegen die sechs Angeklagten ist ohnehin mit einem langwierigen
Prozess zu rechnen. Am Eröffnungstag kam die Staatsanwaltschaft noch nicht
einmal dazu, mit dem Vortrag der Anklageschrift zu beginnen. Die Vorwürfe gegen
die beiden S&K-Gründer und die weiteren vier Angeklagten sind gewaltig. Um
rund 240 Millionen Euro sollen sie mehr als 10.000 Anleger geprellt haben.
Zahlreiche Medienberichte dokumentieren den ausufernden Lebensstil der
Angeklagten. Mit dem war es spätestens vorbei als vor gut zweieinhalb Jahren
die Ermittler zu einer Großrazzia ausrückten und die Angeklagten seitdem in
Untersuchungshaft sitzen. Ihnen wird schwerer banden- und gewerbsmäßiger Betrug
sowie die Beihilfe dazu und Untreue vorgeworfen.
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen den
Angeklagten langjährige Haftstrafen. Für die geschädigten Anleger mag das eine
Genugtuung sein, eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens ist es nicht.
„Daher sollten Anleger auch nicht auf den Ausgang des Strafprozesses warten,
sondern aktiv werden und Schadensersatzansprüche geltend machen. Immerhin
konnten bei der Razzia auch Vermögenswerte in Höhe von rund 55 Millionen Euro
sichergestellt werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Perabo-Schmidt.
Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen
entstanden sein. In Betracht kommt z.B. eine fehlerhafte Anlageberatung. So
hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlagen aufgeklärt
werden müssen. Zudem hätten die Anlageberater die Anlagekonzepte auch auf ihre
Schlüssigkeit hin überprüft werden müssen. Beim Fonds Deutsche S&K
Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG haben verschiedene Gerichte inzwischen
festgestellt, dass das Fondskonzept nicht schlüssig war. „Von daher hätte die
Anlage auch gar nicht vermittelt werden dürfen“, erklärt Rechtsanwalt Dr.
Perabo-Schmidt.
Wenige Wochen vor dem Prozessbeginn dürfte sich die
Schadenssumme noch einmal erhöht haben. Denn auch die S&K Sachwert AG und
S&K Immobilienhandels GmbH haben inzwischen Insolvenz angemeldet,
berichtete das Handelsblatt am 21. August. Auch hier können die betroffenen
Anleger ihre Schadensersatzansprüche überprüfen lassen.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht
also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Bildquelle: © Oliver Weber / pixelio.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.09.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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