Vermögenswerte in Höhe von rund 14 Millionen Euro hat die Staatsanwaltschaft bei Malte Hartwieg sichergestellt. „Anleger können nun versuchen, auf dieses sichergestellte Vermögen zuzugreifen. Dazu sollten sie allerdings schnell handeln“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.
Angesichts des Schadens von ca. 150 Millionen Euro, die die
Anleger von Selfmade Capital Fonds, New Capital Invest Fonds und anderen
Geldanlagen aus dem Hause Hartwieg erlitten haben, wirken die sichergestellten
14 Millionen Euro wie ein Tropfen auf dem heißen Stein. „Es ist aber zumindest
ein Anfang. Um auf das beschlagnahmte Vermögen zugreifen zu können, kann
versucht werden, einen dinglichen Arrest zu erwirken. Dabei muss aber schnell gehandelt
werden. Denn es gilt das Prioritätsprinzip. Wer zu spät kommt, geht leer aus“,
erklärt Rechtsanwalt Kanz.
Während die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen
Hartwieg u.a. wegen Betrugsverdachts weiter anhalten, erlebten die Anleger
etlicher Fonds der Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest wie
ihre Anlage den Bach runterging und die Fondsgesellschaften Insolvenz anmelden
mussten. Den Anlegern droht der Totalverlust. „Auch hier gilt, dass gehandelt
werden sollte. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen können sich noch hinziehen.
Unterdessen können Schadensersatzansprüche verjähren. Daher sollten die Anleger
ihre Forderungen jetzt geltend machen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Solange sich der Betrugsverdacht noch nicht bestätigt hat,
können sich Schadensersatzansprüche vor allem aus Prospekthaftung und
fehlerhafter Anlageberatung ergeben. Sollten die Angaben in den diversen
Emissionsprospekten unvollständig, falsch oder auch nur irreführend gewesen
sein, kann das zu Schadensersatzansprüchen führen. Ebenso hätten die Anleger
über die Risiken der Kapitalanlage in den Beratungsgesprächen umfassend
aufgeklärt werden müssen. „Ob dies immer geschehen ist, darf zumindest
angezweifelt werden“, sagt Rechtsanwalt Kanz. Denn vermittelt wurden die
Fondsanteile überwiegend über die Vertriebsplattform dima24. Und die gehörte
bis zu ihrem Verkauf zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg. „Auch über diese
personelle Verflechtung hätten die Anleger informiert werden müssen“, so Kanz.
Trotz des Verkaufs haben sich die staatsanwaltlichen Ermittlungen auch auf
dima24 und die neuen Besitzer ausgedehnt.
Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft " NCI New Capital Invest / DIMA 24 /
Self-Made-Kapital". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln
und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz
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