Freitag, September 25, 2015

S&K Skandal: Auftakt des Strafprozesses – Weitere S&K-Insolvenzen

Kaum hat der Strafprozess im S&K Skandal am 24. September begonnen, ist er auch schon wieder vorübergehend gestoppt. Wegen eines Befangenheitsantrags vertagte sich das Landgericht Frankfurt auf Dienstag nächster Woche.


Angesichts der mehr als 3000 Seiten umfassenden Anklageschrift gegen die sechs Angeklagten ist ohnehin mit einem langwierigen Prozess zu rechnen. Am Eröffnungstag kam die Staatsanwaltschaft noch nicht einmal dazu, mit dem Vortrag der Anklageschrift zu beginnen. Die Vorwürfe gegen die beiden S&K-Gründer und die weiteren vier Angeklagten sind gewaltig. Um rund 240 Millionen Euro sollen sie mehr als 10.000 Anleger geprellt haben. Zahlreiche Medienberichte dokumentieren den ausufernden Lebensstil der Angeklagten. Mit dem war es spätestens vorbei als vor gut zweieinhalb Jahren die Ermittler zu einer Großrazzia ausrückten und die Angeklagten seitdem in Untersuchungshaft sitzen. Ihnen wird schwerer banden- und gewerbsmäßiger Betrug sowie die Beihilfe dazu und Untreue vorgeworfen.

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, drohen den Angeklagten langjährige Haftstrafen. Für die geschädigten Anleger mag das eine Genugtuung sein, eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens ist es nicht. „Daher sollten Anleger auch nicht auf den Ausgang des Strafprozesses warten, sondern aktiv werden und Schadensersatzansprüche geltend machen. Immerhin konnten bei der Razzia auch Vermögenswerte in Höhe von rund 55 Millionen Euro sichergestellt werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Perabo-Schmidt.

Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. In Betracht kommt z.B. eine fehlerhafte Anlageberatung. So hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlagen aufgeklärt werden müssen. Zudem hätten die Anlageberater die Anlagekonzepte auch auf ihre Schlüssigkeit hin überprüft werden müssen. Beim Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG haben verschiedene Gerichte inzwischen festgestellt, dass das Fondskonzept nicht schlüssig war. „Von daher hätte die Anlage auch gar nicht vermittelt werden dürfen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt.

Wenige Wochen vor dem Prozessbeginn dürfte sich die Schadenssumme noch einmal erhöht haben. Denn auch die S&K Sachwert AG und S&K Immobilienhandels GmbH haben inzwischen Insolvenz angemeldet, berichtete das Handelsblatt am 21. August. Auch hier können die betroffenen Anleger ihre Schadensersatzansprüche überprüfen lassen.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  S&K Gruppe beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
                              
Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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