Hiobsbotschaft für die Anleger der Captura GmbH. Das Unternehmen hat wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Antrag auf Insolvenz gestellt. Das Amtsgericht München hat am 16. September 2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 1507 IN 2731/15).
Der Insolvenzantrag sei notwendig gewesen, da
Immobilienprojekte nicht zeitnah abgeschlossen werden könnten und die laufenden
Ausgaben damit aus den zu erwartenden Einnahmen nicht bedient werden könnten.
Verzögerungen hätte es auch durch Gewährleistungsfragen und
Auseinandersetzungen mit den Projektpartner gegeben, teilte das Unternehmen
mit.
Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters hat sich
die 2010 gegründete Captura GmbH in der Vergangenheit an rund 100
Immobilienprojekten beteiligt. Die nötigen finanziellen Mittel wurden u.a. von
Anlegern eingesammelt, die sich in Form von Nachrangdarlehen und
Inhaberschuldverschreibungen an den Immobilienprojekten der Captura GmbH
beteiligen konnten. Doch aus den erhofften Renditen wird für die Anleger
nichts. Wird das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet, drohen ihnen finanzielle
Verluste.
„Ob und wie viel die Anleger in einem Insolvenzverfahren von
ihrem Geld wiedersehen werden, hängt von der Insolvenzmasse und der daraus
resultierenden Insolvenzquote für die Gläubiger ab. Zumeist steht aber nicht
genug Insolvenzmasse zur Verfügung, um die Forderungen aller Gläubiger komplett
zu bedienen. Das ist für die Anleger der Nachrangdarlehen besonders bitter. Denn
ihre Forderungen werden nachrangig, d.h. nach den Ansprüchen der übrigen
Gläubiger bedient“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian
Rosenbusch-Bansi.
Allerdings hätten die Anleger auch noch die Möglichkeit,
Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Als Anspruchsgegner kommen die
Unternehmensverantwortlichen aber auch die Anlageberater in Betracht. Die
Vermittler hätten die Anleger umfassend über die Risiken der Kapitalanlage
aufklären und auch die Plausibilität des Geschäftsmodells überprüfen müssen.
Ist dies nicht geschehen, können Schadensersatzansprüche gegen sie geltend
gemacht werden. „Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss aber im
Einzelfall geklärt werden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Captura
GmbH". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen
zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
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