In Folge des Abgasskandals bricht die VW-Aktie ein. VW gab am 22. September eine Gewinnwarnung heraus. Die Aktie stürzte zwischenzeitlich um bis zu 24,2 Prozent auf 101,35 Euro ab. Bereits am Vortag war der Aktienkurs um 18,6 Prozent gefallen.
Am Sonntag wurde bekannt, dass VW die Abgaswerte bei seinen
Dieselfahrzeugen in den USA manipuliert hat und mit Strafzahlungen in Höhe von
bis zu 18 Milliarden Dollar rechnen muss. Der Konzern gab die Manipulation
inzwischen zu und räumte auch ein, dass nicht nur rund eine halbe Million
Dieselfahrzeuge in den USA mit der Manipulationssoftware ausgerüstet seien,
sondern weltweit etwa 11 Millionen Fahrzeuge. Wenig später gab VW dann auch
noch die Gewinnwarnung heraus. In Folge des Skandals werden im 3. Quartal rund
6,5 Milliarden Euro zurückgestellt, teilte Volkswagen mit. Nach dieser
Gewinnwarnung rauschte die Aktie am Dienstag weiter in den Keller.
„Das muss aber noch nicht das Ende der schlechten
Nachrichten für die Aktionäre sein“, befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim
Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Rückrufaktionen oder
Schadensersatzklagen in den USA könnten noch auf den Wolfsburger Autobauer
zukommen. Deutschland, Frankreich, die Schweiz oder Südkorea haben bereits
verschärfte Nachkontrollen bei den VW-Dieselfahrzeugen angekündigt. Der
Imageschaden dürfte enorm sein und den VW-Konzern gerade auch auf dem
umkämpften Automarkt in den USA treffen. „Das alles kann zu einer weiteren
Talfahrt der Aktie führen. Im März notierte das Papier noch bei 262,45 Euro.
Bevor der Betrug aufgeflogen ist immerhin noch bei rund 160 Euro. Der Schaden
für die Aktionäre ist enorm“, sagt Cäsar-Preller.
Für VW könnte der Schaden noch weiter wachsen. Denn nach
Ansicht Cäsar-Prellers können die Aktionäre Schadensersatzansprüche geltend
machen. Volkswagen habe wichtige Insiderinformationen nicht veröffentlicht und
damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. „Damit dürfte VW sich
schadensersatzpflichtig gemacht haben“, sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
"VW-Abgasskandal". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
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