Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, gab es für die Anleger der Beteiligungsgesellschaften der Proven Oil Canada (POC) zahlreiche unschöne Überraschungen im Rahmen der außerordentlichen Gesellschafterversammlungen.
Bereits Anfang Juli 2015 legte die POC den Gesellschaftern
den vermeintlichen Finanzbedarf der kanadischen Objektgesellschaft COGI dar und
forderte die Anleger auf, die erhaltenen Ausschüttungen aus dem Jahr 2013
zurückzuzahlen. Nachdem anscheinend ein Großteil der Anleger dieser
Aufforderung nicht nachkam, berief die Geschäftsführung der POC für sechs der
POC-Beteiligungen außerordentliche Gesellschafterversammlungen für Anfang
September 2015 ein, bei denen den Anlegern der Ernst der Lage vor Augen geführt
wurde.
So erfuhren die interessierten Anleger nunmehr, dass die
kanadische Objektgesellschaft COGI einen Antrag auf ein vorläufiges
Insolvenzverfahren, den Companies Creditor‘s Arrangement Act (CCAA), beantragt
hat, welches mit Beschluss vom 25.08.2015 eröffnet wurde. Hintergrund ist, dass
die kanadische Bank, die der COGI im Rahmen einer Fremdfinanzierung ein
Darlehen gewährte, dieses Darlehen im Juni 2015 mit sofortiger Wirkung fällig
stellte. Nach Angaben der Geschäftsführung der POC sieht sich die COGI
momentanen Forderungen in Höhe von knapp 50 Mio. CAD ausgesetzt. Zur
Begleichung dieser Forderungen soll es nach Auffassung der Geschäftsführung der
POC erforderlich sein, die erhaltenen Ausschüttungen an die jeweiligen
POC-Fonds zurückzuzahlen, damit diese der COGI wiederum ein Darlehen gewähren.
Die Anleger monieren nach wie vor zu Recht die mangelnde
Kommunikation von Seiten der Geschäftsführung der POC. So hätte nach Ansicht
der Anleger schon im Zeitpunkt der Fälligstellung des Darlehens Ende Juni 2015
der erhebliche Finanzbedarf der COGI und die Gefahr der Insolvenz kommuniziert
werden müssen. Außerdem liegen seit mindestens 2013 keine geprüften und
testierten Bilanzen der einzelnen Fondsgesellschaften vor. Darüber hinaus ist
die Geschäftsführung der POC nach überwiegender Auffassung der anwesenden
Personen schlecht vorbereitet in die außerordentliche Gesellschafterversammlung
gestartet. So wurde den Anlegern weder ein Sanierungsplan vorgelegt, noch gab
es verlässliche Zahlen, anhand derer die Anleger selbst hätten nachvollziehen
können, wie sich die wirtschaftliche Lage momentan darstellt.
Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte beraten bereits eine Vielzahl von Anlegern bei der Prüfung
gesellschaftsrechtlicher Möglichkeiten, insbesondere hinsichtlich der Frage,
wie auf die Geschäftsführung Einfluss genommen werden kann, um eine drohende
Überschuldung der Fonds abzuwenden.
Auch wird bereits geprüft, ob die zurückgeforderten
Ausschüttungen aus dem Jahr 2013 tatsächlich zurückgezahlt werden müssen. Denn
die Darstellungen der POC, nach der BGH-Rechtsprechung bestünde kein Zweifel an
der Rückzahlungspflicht; sind aus rechtlicher Sicht bedenklich und könnten
Anleger dazu verleiten, unreflektiert Zahlungen zu tätigen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher den
Anlegern, sich an eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei
zu wenden, um die vermeintliche Rückzahlungspflicht prüfen zu lassen. Des
Weiteren sollten Anleger auch bezüglich der Ausübung gesellschaftsrechtlicher
Mitwirkungsrechte fachlichen Rat einholen.
Unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls kann
darüber hinaus die Möglichkeit eines Widerrufs bestehen oder auch ein
außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund des Zusammenschlusses der
Objektgesellschaften vorliegen. Außerdem raten die Rechtsanwälte,
Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der POC und/oder gegen die
Anlageberater prüfen zu lassen, sofern sich Anleger nicht korrekt und umfassend
aufgeklärt fühlen.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.09.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllb
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