Zwischenzeitlich wurden von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB mehrere Urteile gegen die Solar 9580 erstritten, in denen Herr Hamberger zur Zahlung ausstehender Pachtzinsen verurteilt wurde. Daneben wurde Herr Hambeger verurteilt, den Klägern die Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe zu erstatten. Die ersten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Solar 9580 verliefen erfolgreich. Die ersten von Anleger haben ihr Geld bekommen.
Nachdem die ersten außergerichtlichen Aufforderungsschreiben
an die Solar 9580 bisher zu keiner Reaktion führten, haben sich
zwischenzeitlich eine Vielzahl von Anlegern aus dem In- und Ausland dazu
entschlossen, gerichtliche Klageverfahren gegen die Solar 9580 einzuleiten.
„Es wurden bereits eine Vielzahl von Klagen fertig gestellt
und bei den zuständigen Gerichten eingereicht“, erklären die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte.
Anleger sollten dabei wissen, dass im Falle des Obsiegens im
gerichtlichen Verfahren, von Seiten der Solar 9580 nicht nur die ausstehenden
Pachtzahlungen nebst Zinsen, sondern auch sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten
zu erstatten sind.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten aufgrund der
aktuellen Entwicklungen auf Seiten der Solar 9580, vermeintliche Ansprüche von
einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Ggf.
kommen auch Ansprüche auf Rückabwicklung in Betracht. Diese Ansprüche richten
sich gegen Vermittler und Verkäufer der Solaranlagen. Im Falle der
vollständigen Rückabwicklung, wären die Anleger so zu stellen, als hätten sie
die Solaranlagen nie erworben.
Für die Prüfung von eventuellen Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Solar 9580
e.K.- Reiner Hamberger ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.09.2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllb
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur
Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und
Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen
dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen"
Button verwenden.
-size:10.0pt;
font-family:Arial'>
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen