Donnerstag, September 24, 2015

Abstimmung im Umlaufverfahren bei MPC und HCI Deepsea Oil Explorer

Mit Schreiben vom 07.09.2015 wurden die tausenden von Kapitalanleger dieser zwei Fonds-GmbH & Co KGs jeweils durch die TVP-Treuhand für die MPC und entsprechend durch die HCI-Treuhand für die HCI über den aktuellen Stand der Beteiligungen am Deepsea Oil Explorer informiert.


Ferner wurde im selben Schreiben um eine Stimmabgabe im schriftlichen Umlaufverfahren gebeten. Schließlich ist bei der HCI die Wahl eines Beirates für die Fondsgesellschaft vorgesehen.

Die im Informationsschreiben enthaltenen Darstellungen und Prognosen sind sehr positiv eingefärbt. Bei den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten werden die Ansätze für die Prognose als zweifelhaft eingestuft. Es geht schließlich auch um sehr viel Geld!!

Der aktuelle Chartervertrag mit Petróleo Brasileiro S.A. (Petrobas) läuft im August 2019 aus. Die derzeitige Gesamtrate beträgt derzeit etwa 354.000 USD pro Tag.

Die Fondsgeschäftsführungen behaupten eine „lukrative“ Anschlussbeschäftigung ab August 2019 finden zu werden. Hierfür wird eine Gesamtrate von 600.000 USD pro Tag - also fast doppelt so viel wie heute - unterstellt.

Ein Nachweis oder eine Referenz für die sehr positive Behauptung wird nicht angeboten. Auf dieser vagen und nicht abgesicherten Grundlage wird ein Gesamtmittelrückfluss zwischen 110 und 130 % bezogen auf die jeweilige Einlage prognostiziert.

Diese Rückflüsse sollen im Wesentlichen im Rahmen der geplanten Veräußerung, immerhin in noch 11 Jahren - in 2026 erfolgen. Selbst bei einer Unterstellung der behaupteten Anschlussbeschäftigungsmöglichkeit wären frühestens ab 2020 laufende Auszahlungen für die vielen Anleger möglich.

Anleger sollten ihre Interessen gemeinsam gegenüber den Fondsverantwortlichen geltend machen und auf eine genauere Aufklärung bestehen. Dazu sind auch Unterstützungen von Fachleuten und Anwälten nötig.

Die Wahl für den Beirat bei der HCI muss aktiv angegangen werden.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit  dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft HCI Deepsea Oil Explorer beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
                              
Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Steff

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