BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB raten Anlegern, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Die Anleger der geschlossenen Immobilienfonds US Hypotheken Renditefonds 1 GmbH & Co. KG und US Hypotheken Renditefonds 2 GmbH & Co. KG stehen vor einem Scherbenhaufen: Es wird berichtet, dass sie Verluste bis zu 95 % ihres eingesetzten Kapitals zu erwarten haben, wenn die Liquidation der Fonds abgeschlossen ist.
Geschäftsmodell der Fonds war es, eine Vielzahl an
Hypothekenkrediten an US amerikanische gewerbliche Kreditnehmer mit möglichst
hohen Zinsen zu vergeben. Die Darlehen sollten mit Grundschulden gesichert
werden, wobei das Darlehen nicht höher sein sollte als 80 % des jeweils
gutachterlich festgestellten Verkehrswerts. Auf diese Weise sollte z. B. beim
Renditefonds 2 ein Gesamtmittelrückfluss von 167,75 % der Investitionseinlage
erfolgen. Zudem sollten die Ausschüttungen durch Nutzung eines
Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA für Anleger ohne weitere Einkünfte in
den USA bis zu einer Beteiligung von USD 35.000,00 weitgehend steuerfrei
erfolgen.
In einer damaligen Präsentation der HPC Capital zum US
Hypotheken 2 Renditefonds 2 heißt es, dass ein Eigenkapitalverlust sehr
unwahrscheinlich sei, der Fonds könne bis zu einem tatsächlichen Kreditausfall
von über 10 % p.a. die gezeichnete Einlage zu 100 % zurückzahlen. Geworben
wurde auch mit zusätzlichem Ausschüttungspotential durch konservative Planungen
& Rückstellungen. Hiervon ist man inzwischen Lichtjahre entfernt.
Für die Anleger stellt sich die Frage, ob sie etwas tun
können, um sich von ihren Verlusten zu befreien oder diese zumindest deutlich
zu reduzieren. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch, empfiehlt
geschädigten Anlegern durch einen spezialisierten Juristen prüfen zu lassen, ob
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen.
Wurde ein Anleger nicht rechtzeitig, verständlich und
vollständig über die mit der Anlage bestehenden Risiken aufgeklärt oder wurden
diese Risiken verharmlost, so können Schadensersatzansprüche bestehen, die auf
eine Rückabwicklung des Fondserwerbs gerichtet sind. Darüber hinaus mussten Banken und Sparkassen, die im
Rahmen ihrer Beratung zur Zeichnung dieser Beteiligungen geraten haben, über
vereinnahmte Rückvergütungen aufklären, die sie als Provisionen für die
Vermittlung der Beteiligungen kassiert haben. Haben sie diese sogenannten
Kick-back-Zahlungen verschwiegen, kommen Schadensersatzansprüche auch aus
diesem Grunde in Betracht.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so
übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten einer Prüfung des Falles und eines
etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft US
Hypotheken Renditefonds beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den
Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V.
kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung
von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für
Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.08.2015 wieder. Eventuelle
spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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