Für viele Kapitalanleger hat es sich schon gelohnt ihre Kapitalanlagen
auf fehlerhafte Beratungen sowie mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu
lassen. Diese Überprüfung von Kapitalanlagen nehmen BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte mit einem speziellen Service für Mitglieder der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „Überprüfung schafft Sicherheit“ kostenlos vor.
In vielen Fällen glauben die Investoren eine sichere und
renditeträchtige Kapitalanlage für ihre Altersvorsorge abgeschlossen zu haben.
Dabei sitzen sie jedoch auf einer hochriskanten Unternehmensbeteiligung die zur
Altersvorsorge vollkommen ungeeignet ist. Verlustrisiken bis hin zum
Totalverlust drohen. Viele Menschen nutzen Kapitalanlagen indem sie
beispielsweise in Aktien, Immobilien oder Zertifikate investieren. Die
Kapitalanlagen dienen dabei in der Regel zur Altersvorsorge. ,,Solche wichtigen
Anlage-Entscheidungen müssen im Vorhinein gut vorbereitet sein. Es ist auch
eine seriöse sowie anlegergerechte Beratung nötig. Hier kann es schnell zu
folgenschweren Fehlern kommen, wenn man beispielsweise von seinem Bankberater
falsch beraten wird.
Vor dem Hintergrund dass viele Anleger auf Kapitalanlagen
sitzen die der Altersvorsorge dienen sollen, in Wirklichkeit aber eher einer
Zeitbombe gleichen, bietet der BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V., über seine Interessengemeinschaft „Überprüfung schafft
Sicherheit“ eine kostenlose Überprüfung Ihrer Kapitalanlagen durch Fachanwälte
für Bank- und Kapitalmarktrecht an.
Erste Einschätzung durch
einen BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt
Für geschädigte Kapitalanleger ist es oft schwer, die
Tragweite mancher Entscheidung abzusehen - dazu gehört auch die Einschätzung der
Erfolgsaussichten einer Geltendmachung der Ansprüche. Nachfolgend versuchen wir Ihnen die erste
Orientierung etwas zu erleichtern.
1. Warum ist eine
anwaltliche Ersteinschätzung für mich wichtig?
Insbesondere empfiehlt es sich, bei Verlusten mit Medienfonds,
Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Aktienfonds, Rentenfonds, kurz bei allen
Fondsanlagen, die nach Beratung durch eine Bank, Sparkasse oder freie Berater
eingegangen wurden, externen Rat eines auf diese Thematik spezialisierten
Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.
Diese Ersteinschätzung kann mündlich oder schriftlich
erfolgen und dient dazu, Ihnen eine erste Orientierung über die
Erfolgsaussichten und Möglichkeiten der Durchsetzung Ihres rechtlichen
Anliegens zu geben, damit Sie auf fundierter Grundlage darüber entscheiden
können, ob es sich lohnt, die Sache weiter zu verfolgen
1. Bin ich falsch
beraten worden?
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte machen regelmäßig die Erfahrung, dass schon im
Orientierungsgespräch mit geschädigten Anlegern Ansatzpunkte für die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erkennbar sind.
Viele Anlagen, insbesondere geschlossene Beteiligungen, sind
hochriskant. Möglicherweise haben Sie bereits einen Schaden erlitten.
Ein erster Anhaltspunkt für eine Falschberatung kann sein,
wenn Ihnen der Vermittler beispielsweise eine Schiffsbeteiligung als
"sicher" empfohlen hat.
Sind Sie von einer Bank beraten worden, sollten Sie
überlegen, ob der Bankberater Sie auf die Provisionen hingewiesen hat, die die
Bank für die Vermittlung erhalten hat.
Es gibt eine Vielzahl von Ansatzpunkten für
Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung, die aber teilweise auch von Ihnen
als Anleger, als beispielsweise Ihrer Risikobereitschaft und Ihrer Erfahrung
abhängen.
2. Welche Handlungsoptionen
habe ich?
Vielfach gibt es Möglichkeiten, sich von einer
fehlgeschlagenen Kapitalanlage wieder zu lösen. Dabei kommt es in erster Linie
auf die richtige Argumentation an. Wegen der Komplexität der Fälle ist es in
der Regel empfehlenswert, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.
In Betracht kommen Ansprüche auf Schadensersatz bzw.
Rückabwicklung wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken einer Anlage,
wegen unterbliebener Aufklärung über die vereinnahmten Provisionen oder wegen
Fehler im Prospekt.
3. Übernimmt meine
Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt
maßgeblich von der Ausgestaltung Ihres Rechtsschutzvertrages ab. Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte übernehme gerne für Sie die Deckungsanfrage.
4. Wann verjährt mein
Anspruch?
Schadensersatzansprüche unterliegen grundsätzlich der
Verjährung. Nach Ablauf der Verjährungsfrist besteht die Gefahr, dass die
Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind.
Die Verjährung ist im Einzelfall und im Hinblick auf jeden
Pflichtverstoß gesondert zu prüfen. Zu
beachten ist jedoch die Maximalfrist von 10 Jahren: Nach Ablauf von 10 Jahren
ab Zeichnung der Anlage tritt taggenau die endgültige Verjährung ein. Beruft
sich der Gegner hierauf, kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden.
5. Warum soll ich
nicht auf eine Anspruchsprüfung verzichten?
Es ist dringend zu empfehlen, grundsätzlich seine möglichen
Ansprüche zeitnah prüfen zu lassen. Erfreulich
vielen Kapitalanlegern kann nach dem
heutigen Stand der Rechtsprechung geholfen werden. Das Risiko, bei Banken und
Sparkassen Schadensersatzansprüche nicht realisieren zu können, ist gering. In
den meisten Fällen ist der direkte Weg der Umsetzung von
Schadensersatzansprüchen mit Hilfe eines im Kapitalanlagerecht erfahrenen
Rechtsanwaltes der im Idealfall mit einer Interessengemeinschaft wie dem BSZ
e.V. kooperiert das Mittel der Wahl!
6. Plädoyer für
maximale Wiederbeschaffung Ihrer Anlageverluste
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren
Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Der BSZ vermittelt den
Kontakt mit hochspezialisierten
Anwaltskanzleien, mit dem der Anleger ein erstes kostenloses Gespräch führen
kann. Hier kann es in manchen Fällen schon möglich sein, dass eine erste grobe
Einschätzung abgegeben werden kann. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer
Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex,
dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
7. Anlageverluste können ausgeglichen werden
Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in
denen Anlageverluste ausgeglichen werden können. Vielen Anlegern ist es einfach
nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen
werden müssen.
Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige
Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste
erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch
Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat
des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der
Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für
die Bewertung eines Anspruchs.
Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden
Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass
Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der
potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar
professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu
verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit
einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen.
Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust
erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig
ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen
lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend
geltend machen können.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen.
Fazit:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen!
Für die Prüfung
eventueller Ansprüche aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es
seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen
gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft „Überprüfung schafft Sicherheit“ beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=dbb543f65530ddf6cd5a1aec6be4bc04
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Dieser Text gibt den Beitrag
vom 20.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind
nicht berücksichtigt.
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